Begründung:
Die Vollzeitpflege stellt eine wichtige Säule der Jugendhilfe im Landkreis Friesland dar. Der Verwaltung ist daran gelegen, dass die Rahmenbedingungen für die Pflegeeltern weiterhin attraktiv bleiben und damit die Qualität der Vollzeitpflege erhalten bleibt. Die Richtlinie bedarf der Aktualisierung, da diese zuletzt im November 2013 aktualisiert wurde.
Viele Punkte der bisherigen Richtlinie wurden
lediglich neu gegliedert. Einige Änderungen der Richtlinie werden nachfolgend
erläutert.
Die Pauschale für die Urlaubsreisen und
Freizeiten (sh. Punkt 5.3.der Richtlinie) wurde von 125,00 € je Pflegekind auf
140,00 € erhöht, zudem brauchen die Pflegeeltern diese nicht mehr gesondert
unter Vorlage von Nachweisen zu beantragen. Die Urlaubsbeihilfe von 140,00 € je
Pflegekind wird mit dem Pflegegeld zum 01.06. eines Jahres ausbezahlt. Dies
stellt eine Vereinfachung für die Pflegeeltern dar.
Dies gilt ebenso für Schulmaterialen, Bücher
etc. (sh. Punkt 5.9. der Richtlinie), hierfür ist ebenfalls keine Beantragung
und Nachweiserbringung mehr erforderlich. Für Pflegekinder ab der Einschulung
bis zum vollendeten 15. Lebensjahr werden jährlich zum 01.08. pauschal 100,00 €
für Schulmaterialien etc. mit dem Pflegegeld ausbezahlt. Erst nach Vollendung
des 15. Lebensjahres ist jährlich unter Vorlage der Schulbescheinigung die
Pauschale i.H.v. 100,00 € zu beantragen.
Neu eingefügt wurde die alle sechs Jahre
mögliche Bezuschussung eines Computers mit bis zu max. 300,00 € (sh. Punkt
5.12. der Richtlinie), sofern die Schule die Notwendigkeit des PC, Laptop/
Notebook, Tablet für schulische Zwecke bestätigt.
Für Pflegeeltern, die ein Kind im Alter von 0
bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres in Vollzeitpflege aufnehmen, wird
auf Antrag zusätzlich zum Pflegegeld eine Betreuungspauschale in Höhe von
500,00 € monatlich für maximal sechs Monate gewährt (sh. Punkt 5.6. der
Richtlinie). Voraussetzung dafür ist, dass ein Pflegeelternteil Elternzeit nach
dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in Anspruch nimmt (in Absprache mit
dem Pflegekinderdienst) und auch keiner Teilzeittätigkeit in diesem Zeitraum
nachgeht. Dem Antrag ist die Elternzeitbescheinigung des Arbeitgebers beizufügen,
in der zusätzlich bestätigt wird, dass auch keine Teilzeittätigkeit mehr
ausgeübt wird. Diese Sonderleistung ist neu in die Richtlinie aufgenommen
worden. Die Betreuungspauschale soll die Pflegefamilien in die Lage versetzen,
sich zu Beginn der Hilfe intensiv um das Kind in einer existentiellen Krise zu
kümmern und den Bindungsaufbau und damit das Gefühl der Sicherheit für das Kind
schnellstmöglich zu erreichen.
Punkt 6 der Richtlinie stellt die Leistungen für
die Pflegeeltern dar. Diese Leistungen wurden auch in Vorjahren seitens des
Landkreises Friesland in Absprache mit dem Pflegekinderdienst erbracht bzw.
gewährt, waren bisher allerdings nicht in der Richtlinie genannt. Um
interessierten möglicherweise zukünftigen Pflegeeltern oder auch den jetzigen Pflegeeltern
die Möglichkeiten der Hilfs- und Unterstützungsangebote des Landkreises zu
verdeutlichen, wurde in dieser Richtlinie eine Konkretisierung vorgenommen. Die
Pflegeeltern werden auf die Möglichkeiten der Fortbildung, Supervision und
Familienentlastung explizit hingewiesen. Das Fortbildungsangebot bzw. auch die
finanzielle Unterstützung des Landkreises für Fortbildungen soll ausgeweitet
werden, dies resultiert aus den gestiegenen Qualitätsanforderungen des
Fachbereiches Jugend, Familie, Schule und Kultur sowie den größeren
Herausforderungen an die Pflegefamilien. Die Unterstützungsleistungen werden
weiterhin individuell auf den jeweiligen Bedarf angepasst.
Schäden, die Pflegekinder der Pflegefamilie
zufügen, sind weder über eine Haftpflichtversicherung der Herkunftsfamilie noch
über die Pflegefamilie abgedeckt. Ebenso sind Schäden, die die Pflegeeltern
oder deren Kinder den Pflegekindern zufügen, nicht abgedeckt. Daher wurde Punkt
8 der Richtlinie zur Bezuschussung einer Haftpflichtversicherung der
Pflegeeltern mit einer sogenannten Binnenhaftpflicht eingefügt, demnach können
Pflegeeltern auf Antrag einen Zuschuss i.H.v. maximal 80,00 € zu einer
Privathaftpflichtversicherung mit Binnenhaftpflicht vom Landkreis erhalten.
Diese Bezuschussung einer Privathaftpflichtversicherung mit einer
Binnenhaftpflicht führt zu einer gegenseitigen Absicherung der Pflegekinder und
Pflegefamilien im Binnenverhältnis. Bereits in der Bewerbungsphase wurde die
bisherige nicht vorhandene Absicherung als Hemmnis und Risiko von den
Interessenten wahrgenommen. Diese unklare bzw. bisher ungeklärte Rechtslage
führte zu Verunsicherung in den Pflegefamilien und bereitete in der
Zusammenarbeit gerade angesichts vielfach nur eingeschränkt steuerungsfähiger
Kinder häufig Konflikte.
Der Landkreis Friesland hat derzeit 143 laufende
Vollzeitpflegefälle, für ca. 45% der Fälle erfolgt eine Erstattung der
Aufwendungen über einen anderen Jugendhilfeträger. Aufgrund der anteiligen
Kostenerstattung auch zur veränderten Richtlinie ab dem 01.01.2020 wird von
jährlichen Mehrkosten i.H.v. ca. 26.400,00 € für den Landkreis Friesland
ausgegangen.
Diese Änderungen der Richtlinie werden aus den
zuvor genannten Gründen seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten.
Beschlussvorschlag:
Das Gremium beschließt die ab dem 01.01.2020
geltende Richtlinie über Hilfen zur Erziehung in Form von Vollzeitpflege gemäß
dem beigefügten Entwurf.
Anlage(n):
Anlage 1: Entwurf
der Richtlinie über Hilfen zur Erziehung in Form von Vollzeitpflege (ab 01.01.2020)
Anlage 2: Richtlinie
über Hilfen zur Erziehung in Form von Vollzeitpflege (ab 01.01.2014)