Betreff
Gewährung eines Zuschusses für die Ersatzbeschaffung eines Drehleiterfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Varel
Vorlage
0771/2019
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die Stadt Varel beabsichtigt, im Jahr 2020 ein neues Drehleiterfahrzeug für die
Frei­willige Feuerwehr Varel anzuschaffen. Es handelt sich hierbei um eine
Ersatzbe­schaffung für das 1990 angeschaffte Fahrzeug. Die Kosten für die Neuanschaffung belaufen sich auf ca.  € 750.000 bis 800.000.

 

Im Landkreis Friesland existieren derzeit zwei Feuerwehrdrehleitern auf dem Fest­land. Diese sind jeweils von den Städten Jever und Varel aufgrund der dortigen Not­wendigkeit  (2. Rettungsweg bei entsprechenden Gebäuden) angeschafft worden und werden entsprechend unterhalten.  Selbstverständlich werden die Leitern im je­weiligen Stadtgebiet auch als Einsatzmittel außerhalb dieser genannten Hauptaufga­be eingesetzt.

 

Im Wege der Nachbarschaftshilfe im Sinne des Nds. Brandschutzgesetzes kommen diese Drehleitern auch in den Nachbargemeinden zum Einsatz, wenn dies aufgrund einer dortigen Einsatzsituation notwendig ist.

 

Die Kosten der Leitern betrugen seinerzeit  ca. 600.000 DM (Varel / Beschaffung 1990/91) bzw. 824.000 DM (Jever / Beschaffung 1997/98).

 

Für beide Leitern ist jeweils ein Zuschuss des Landkreises (neben dem Zuschuss aus der Feuerschutzsteuer) aus allgemeinen Haushaltsmitteln gezahlt worden auf­grund der Möglichkeit des Einsatzes im Rahmen der Nachbarschaftshilfe in anderen Gemeinden des Landkreises Frieslands. Dieser betrug für Varel  300.000 DM und für Jever 411.900 DM (jeweils ca. 50 %).

 

Beide Drehleiterfahrzeuge kommen „in die Jahre“ und müssen demnächst ersetzt werden.

 

Die genannten Drehleiterfahrzeuge reichen für die Abdeckung des Landkreises Frieslands aus und erfüllen die primäre Aufgabe der Menschenrettung im Stadtbe­reich  Varel und Jever sowie durch die Nachbarschaftshilfe auch in den umliegenden Gemeinden. Die gemeindeübergreifende Funktion der Drehleiterfahrzeuge mit der Verteilung jeweils eines Fahrzeuges im Nord- und Südkreis hat sich bewährt und sollte auch für die Zukunft durch die Gewährung eines Zuschusses festgeschrieben werden.

 

Sollte darüber hinaus eine Stadt/Gemeinde  eine Drehleiter beschaffen wollen (oder müssen), wird keine Bezuschussung aus allgemeinen Haushaltsmitteln des Land­kreises erfolgen, da die Notwendigkeit nicht anerkannt wird. Sollten dennoch andere Kommunen entgegen der Notwendigkeit ein Drehleiterfahrzeug beschaffen, würde lediglich eine Förderung entsprechend der Richtlinien über die Gewährung von Zu­wendungen zur Förderung des Feuerschutzes in Betracht kommen.

 

Insofern sollte der Stadt Varel ein Zuschuss zu den tatsächlichen Anschaffungskos­ten, reduziert um einen Zuschuss in Höhe von 10 % aus Mitteln der Feuerschutzsteuer, in Höhe von 50 % gewährt werden.

 

Entsprechend der  aktuellen Fassung der Richtlinien über die Förderung aus den Mitteln der Feuerschutzsteuer  würde ein Zuschuss in Höhe von  51.150 € aus die­sem Topf gezahlt werden (aufgeteilt in zwei Jahresraten). Diese Satzung befindet sich derzeit im FB 32 in Zusammenarbeit mit dem Kreis­kommando in der Überarbeitung und soll in der folgenden Sitzung des Ausschusses für Bauen, Feuerschutz und Mobilität zur Abstimmung vorgelegt werden. Insbesondere aufgrund der  Kostensteigerungen im Feuerwehrfahrzeugmarkt, aber auch bei der Art der zu fördernden Fahrzeuge hat eine Anpassung zu erfolgen. Ziel ist es, ca. 10 v.H. des jeweiligen Anschaffungspreises als Zuschuss aus den Mitteln der Feuerschutzsteuer zu gewähren.


In Bezug auf die Anschaffung eines Drehleiterfahrzeuges für die Stadt Varel im Ka­lenderjahr 2020 sollte bereits ein Zuschuss in Höhe von 10 % im Vorgriff auf die ge­plante Änderung der Richtlinien aus Mitteln der Feuerschutzsteuer gewährt werden.

 

Folgende Kosten werden erwartet:

Beschaffungskosten Drehleiter Varel                                                                  800.000 €
abzüglich Zuschuss Feuerschutzsteuer i.H.v. 10 %                                           80.000 €

                                                                                                                                                             720.000 €

 

Zuschuss allg. Haushaltsmittel Landkreis Friesland i.H.v. 50 %    360.000 €

 

Die Auszahlung erfolgt in zwei Jahresraten in den Jahren 2020 und 2021.

 

Entsprechend Haushaltsmittel sind im Bereich der allgemeinen Haushaltsmittel durch die Verwaltung im Haushaltsplan einzustellen.

 

Mittel der Feuerschutzsteuer sind entsprechend vorhanden.


Beschlussvorschlag:

Der Stadt Varel wird für die Ersatzbeschaffung eines Drehleiterfahrzeuges  für die Freiwillige Feuerwehr Varel ein Zuschuss aus allgemeinen Haushaltsmitteln in Höhe von 50 % der tatsächlichen Anschaffungskosten unter Berücksichtigung und Anrech­nung eines Zuschusses von 10 % aus Mitteln der Feuerschutzsteuer, verteilt auf die Haushaltsjahre 2020 und 2021, gewährt.


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

~ € 440,000

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Mittel Feuerschutzsteuer sind bei DP 272992 vorhanden

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXXX

MEZ     Nr. XXXXXX

Titel:

HSP     Nr.  XXXXXX

Titel:

 

 

 

 

Sachbearbeiter/in                Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

 

 

 Abteilungsleiter/in               Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage:

keine