GEMÄSS ENTSCHEIDUNG DER VERWALTUNG VOM 03.12.2019 WURDE DIE VORLAGE AUS DER BERATUNG ZURÜCKGEZOGEN. Sie wird nunmehr abgeschlossen. / Gs
Begründung:
Die Schulorganisationsverordnung (SchOrgVO) für Niedersachsen bestimmt
für die öffentlichen Schulen u.a. Anforderungen an die Größe von Schulen und
gibt für Oberschulen im Sekundarbereich I (ohne gymnasiales Angebot) eine
mindestens Zweizügigkeit vor. Die Prognose der Schülerzahlenentwicklung auf
Berechnungsbasis des Hildesheimer Bevölkerungsmodells weist die Oberschule
Obenstrohe mittelfristig als dauerhaft einzügige Oberschule aus. Damit ist
diese Mindestvoraussetzung dann nicht mehr gegeben.
Die aktuelle Schülerzahlsituation hat bereits zum Wegfall der Stelle der
didaktischen Leitung sowie der Fachbereichsleitungen (und damit des mittleren
Managements) der Schule geführt. Insbesondere die Stelle der didaktischen
Leitung ist elementar für eine nachhaltige Qualitätsentwicklung der Schule.
Darüber hinaus führt die prognostische Schülerzahlenentwicklung an der
Oberschule Obenstrohe mittelfristig zu einer zunehmenden Abnahme von
Lehrerstunden und damit insgesamt zu einer Reduzierung der Attraktivität der
Schule sowohl für vorhandenes, als auch zukünftiges Lehrpersonal, da mögliche
Aufstiegschancen innerhalb der Schule kaum noch bestehen.
Die Oberschule bietet im 9. und 10. Schuljahrgang einen
berufspraktischen Schwerpunkt mit Maßnahmen zur Berufsorientierung und
Berufsbildung sowie die Profile Fremdsprachen, Wirtschaft, Technik sowie
Gesundheit und Soziales an. Wenn es,
bedingt durch die Schülerzahlenentwicklung, weniger Klassen in der Schule gibt,
kann insbesondere die Profilbildung nur eingeschränkt angeboten werden und
führt damit für die SuS zu einer Reduzierung der Möglichkeiten die
Qualifikationen zu erwerben, mit denen sie ihren Bildungsweg berufs-, aber auch
studienbezogen fortsetzen können.
Insgesamt verpflichtet § 106 (1) NSchG den Schulträger u.a. Schulen
aufzuheben, wenn die Entwicklung der Schülerzahlen dies erfordert. Da § 4
SchOrgVO eine mindestens Zweizügigkeit für Oberschulen in Niedersachsen vorgibt
und auch eine Ausnahme gem. § 4 (2) SchOrgVO nicht vorliegt, empfiehlt die
Verwaltung die Oberschule Obenstrohe spätestens mit Ablauf des Schuljahres
2024/2025 aufzuheben. Bis dahin soll die Schule derart auslaufen, dass dort ab
dem Schuljahr 2020/2021 keine SuS der Klasse 5 mehr aufgenommen werden.
Mit der Oberschule in der Arngaster Straße ist in Varel eine weitere
Oberschule vorhanden, diese Schule würde mittelfristig dauerhaft zweizügig
geführt. Das vollsanierte Gebäude ist ursprünglich als vierzügige Schule
konzipiert worden und damit geeignet und in der Lage, ab dem Schuljahr
2020/2021 den bisherigen Einzugsbereich der Oberschule Obenstrohe mit
abzudecken. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, den Einzugsbereich der Oberschule
Obenstrohe ab dem Schuljahr 2020/2021 der Oberschule Varel zuzuordnen und damit
schuljahrgangsweise bis 2024/2025 zu übernehmen.
Im Rahmen des Arbeitskreises Schulentwicklungsplanung am 24.10.2019
wurde über diesen Sachverhalt umfassend diskutiert und abgestimmt. Bei 11
Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen wurde im Arbeitskreis
entsprechend des Beschlussvorschlages votiert.
Am derzeitigen Standort der Oberschule Obenstrohe kann die künftige
Förderschule Varel sowie der außerschulische Lernort Technik und Natur geplant
werden. Die Förderschulen in Varel sind aktuell in der Oldenburger Straße 7 in
Varel untergebracht (der Lernort in angemieteten Räumen in Bockhorn). Das
Gebäude ist sanierungsbedürftig und die vorhandene Raumkapazität für die Schülerzahlen
nicht ausreichend. Somit bestehen wegen der Aufhebung der Oberschule Obenstrohe
die Optionen, für die Förderschule das Altgebäude der OBS Obenstrohe umfassend
zu sanieren oder auf dem Grundstück gänzlich neu zu bauen. Dies gilt es im
Rahmen der Zuständigkeit des Ausschusses für Bauen, Feuerschutz und Mobilität
zu erörtern.
Es wird um Beschlussfassung im Sinne des Beschlussvorschlags gebeten.
Beschlussvorschlag:
1. Die Oberschule Obenstrohe wird mit Ablauf des Schuljahres 2024/2025
aufgehoben. Ab dem Schuljahr 2020/2021 werden keine Schülerinnen und Schüler
der Klasse 5 mehr aufgenommen, so dass die Schule jahrgangsweise ausläuft.
2. Die Schülerinnen und Schüler, die bis zum Schuljahr 2019/2020 an der
Oberschule Obenstrohe aufgenommen wurde, können dort bis zum Durchlaufen der
Klasse 10 verbleiben.
3. Der Einzugsbereich der Schulbezirkssatzung der Oberschule Obenstrohe
wird ab dem Schuljahr 2020/2021 der Oberschule Varel zugeordnet.
Anlagen:
1. Schülerzahlenentwicklung Oberschule Obenstrohe
2. Schülerzahlenentwicklung Oberschule Varel
3. Darstellung Schülerzahlen und Zügigkeit der Oberschule Varel während
der jahrgangsweisen Übernahme des
Schulbezirks der Oberschule Obenstrohe
4. Präsentation zu den Standortvarianten der Förderschule Varel