Begründung:
Zum 01.01.2020 wird die nächste Stufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft
treten. Eine Folge dessen ist der Übergang der sachlichen Zuständigkeit der
Eingliederungshilfe für Personen unter 18 Jahren. In diesem Zusammenhang sind
die entsprechenden Leistungs- und Entgeltverhandlungen grundsätzlich von den
Kommunen mit den Anbietern zu führen.
Im Rahmen von Dienstbesprechungen der Sozialdezernenten und auf Ebene der
zuständigen Amtsleiter wurde die Möglichkeit diskutiert, eine gemeinsame Stelle
zur Verhandlung der Vereinbarungen im Bereich der Eingliederungshilfe
einzurichten, denn bisher finden diese Verhandlungen unter Führung des Bezirksverbandes
Oldenburg (BVO) bereits sehr erfolgreich im Bereich der Altenhilfe für Alten-
und Pflegeheime statt.
Dieses bisherige Vorgehen hat sich durchweg bewährt. Der BVO setzt
professionelle Verhandler mit entsprechender betriebswirtschaftlicher
Qualifikation ein, die die Landkreise in der Regel nicht abbilden können und
kann so die zunehmend komplexen Verhandlungen führen.
Der BVO geht derzeit von folgender Konstellation aus:
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Zwischen den Leistungsträgern und dem BVO wird –
analog der Vereinbarungen in der Altenhilfe und in der Jugendhilfe – eine
Verwaltungsvereinbarung geschlossen.
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Der jeweilige Leistungsträger ist eigenverantwortlich
zuständig für den Abschluss der Leistungsvereinbarungen.
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Bei Verhandlungen über die Vergütungsvereinbarung kann
die Zentrale Pflegesatzstelle zur betriebswirtschaftlichen Beratung beauftragt
werden. Die abschließende Entscheidung liegt beim Leistungsträger.
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Die Kosten, die für die Wahrnehmung dieser Tätigkeit
entstehen, werden dem BVO von den Mitgliedern dieser Verwaltungsvereinbarung
erstattet. Ein Berechnungsmodus ist noch zu erarbeiten.
Die Verwaltung schlägt vor, in die Verhandlungen über eine
Verwaltungsvereinbarung einzusteigen.
Mit
dieser Entscheidung gehen noch keine finanziellen Auswirkungen einher. Diese würden
erst bei Beschlussfassung über eine Vereinbarung bekannt und konkret
darstellbar sein.
Beschlussvorschlag:
Der Landkreis Friesland befürwortet die Erweiterung der gemeinsamen Pflegesatzstelle. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung in Zusammenarbeit mit dem Bezirksverband Oldenburg (BVO) auszuarbeiten.
Anlage(n):
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