Begründung:
Allgemeines:
Entsprechend
den Bestimmungen des Rettungsdienstgesetzes ist der Landkreis Träger des
Rettungsdienstes in seinem Bereich.
Bei
einem Massenanfall verletzter Personen (MANV) (Verletzten- / Betroffenenzahl
> 5) reichen diese Kräfte und vorgehaltenen Fahrzeuge oftmals nicht aus,
zumal auch neben dem MANV-Einsatz auch weiterhin der Grundschutz der
Bevölkerung sicherzustellen ist. Bei MANV Einsätzen handelt es sich jedoch noch
nicht um Einsätze im Rahmen des Katastrophenschutzes, da hier alleine die
nötigen Vorlaufzeiten zu hoch sind und so eine Abarbeitung auf Niveau der
Individualmedizin nicht möglich ist.
Grundsätzlich
fußt das MANV –System auf 4 Säulen:
1.) Kostenträger
(Krankenkassen) im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeiten
Für die Aufgabe MANV erhält der Träger des Rettungsdienstes (Landkreis) eine Pauschale in Höhe von
66.200,- €.
2.)
Träger des Rettungsdienstes (Einsatz im Rahmen der Daseinsvorsorge)
Um die MANV – Mittel der Kostenträger aufrufen zu können, muss der Träger
einen Anteil in Höhe von 23.200,- € als Eigenleistung aufbringen.
3.)
Hilfsorganisationen
Die Hilfsorganisationen bringen sich mit vorhandenem Personal und Material
und ggfls. Fahrzeugen in das System ein. Sie werden unterstützend tätig.
4.)
Katastrophenschutz
Katastrophenschutz ist eine Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.
Für den Katastrophenfall werden Fahrzeuge/Ausrüstung, Material und Personal
vorgehalten. Dieses kann, sofern nötig, auch bei Einsätzen unterhalb der
Katastrophenschwelle genutzt werden. In der Regel sind mit diesen Aufgaben auch
die Hilfsorganisationen beauftragt.
Situation im
Landkreis Friesland:
Die Aufgaben des
Rettungsdienstes werden im gesamten Kreisgebiet durch die Rettungsdienst
Friesland gGmbH und den Kommunalen Rettungsdienst Friesland als Beauftragten wahrgenommen
(Regelrettungsdienst).
Für MANV Einsätze
wird neben der beim Rettungsdienst selber vorgehaltenen Ausrüstung auf das
Deutsche Rote Kreuz, Kreisverbände Jeverland und Varel-Friesische-Wehde,
zurückgegriffen. Beide Kreisverbände wirken mit jeweils einer Einsatzeinheit
(Sanität und Betreuung) im Katastrophenschutz des Landkreises mit. Hierzu
stehen ihnen neben eigenen Fahrzeugen (z. T. durch das Land Niedersachsen in
erheblichem Umfang mitfinanziert) auch Fahrzeuge des Bundes
(Zivilschutzfahrzeuge - erweiterter Katastrophenschutz) zur Verfügung. Hinzu
kommt eine umfangreiche Ausrüstung, die ebenfalls aus Beständen der
Hilfsorganisationen selber, dem Bund aber in großem Umfang auch des Landkreises
besteht. All dies steht bei einem MANV, unabhängig seiner ursprünglich
zugedachten Verwendung, zur Verfügung. Insofern kann
festgestellt werden, dass ausrüstungsmäßig im Landkreis Friesland ein guter
Stand erreicht ist, der hinsichtlich der MANV Versorgung noch in Teilbereichen
zu ergänzen ist. Insbesondere ist der MANV Bereich zu stärken, wenn die
Einheiten des Katastrophenschutzes nicht zur Verfügung stehen (z. B. aufgrund
überörtlicher Einsätze).
Die
Einbindung in das MANV-Konzept des Rettungsdienstes im Landkreis Friesland läuft sehr gut und hat sich gerade in der
jüngeren Vergangenheit bewährt. Hervorzuheben sind hier der Brand im Nordwest-Krankenhaus
Sanderbusch im Januar 2018, der schwere Unfall auf der B 210 im Mai 2018 sowie
der Brand in der Geriatrie des Krankenhauses Varel im Juli 2019.
Ein
weiterer Bestandteil der MANV Konzeption ist analog den Mechanismen im Bereich
des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes das Instrument der
Nachbarschaftshilfe (Überörtlicher MANV) bis hin zur Anforderung von
Spezialeinheiten (Medizinische Task Force) auf Ebene der zuständigen
Polizeidirektion Oldenburg.
Finanzierung :
Wie
unter „Allgemeines“ erläutert, erhält der Landkreis als Träger des
Rettungsdienstes von den Kostenträgern (Krankenkassen) eine Pauschale in Höhe
von 66.200,- € für die Bewältigung der Aufgabe MANV, dem ein Betrag von mind.
23.200,- € als Eigenanteil entgegenzusetzten ist. Diese Mittel sind jedoch für
die Gesamtaufgabe nicht auskömmlich. Zwar können hiervon die direkt beim
Rettungsdienst anfallenden Kosten gedeckt werden, jedoch sind hierdurch kaum
Zahlungen an die mitwirkenden Hilfsorganisationen zu realisieren. Diese weisen
jedoch zunehmend darauf hin, dass eine Finanzierung der Arbeit in den
Bereitschaften, welche die „Keimzelle“ der Ausbildung, des Trainings, der
Material- und Fahrzeugvor- und erhaltung ist, nicht mehr gesichert ist. Zu den
Kosten gehören insbesondere Fahrzeugkosten (Beschaffung und Unterhaltung),
Kosten der Fahrzeugunterbringung, Ausbildungsmaterialien, Einsatzkleidung,
Medizingeräte-prüfungen etc..
Bislang
hat der Rettungsdienst Friesland die Pauschale in Höhe von 66.200,- € zur
eigenen Bewirtschaftung der Aufgabe Bewältigung MANV erhalten, um entsprechende
Beschaffungen von Material und Fahrzeugen, aber auch Ausbildung von Personal,
zu realisieren.
Der
Eigenanteil des Landkreises Friesland in Höhe von 23.200,- € ist bisher nach
Rücksprache mit dem Leitenden Notarzt überwiegend dazu verwendet worden, um
Ausrüstungsgegenstände, die durch die Hilfsorganisationen bei einer Bewältigung
eines MANV genutzt werden, zu beschaffen.
Die
Verwaltung wird zukünftig im Rahmen Ihrer Trägeraufgabe die Bewirtschaftung der
MANV-Mittel gesamtheitlich übernehmen (keine Trennung mehr zwischen
Rettungsdienst und Kreisverwaltung), um ein weiterhin gut funktionierendes
Hilfeleistungssystem gemeinsam mit allen Mitspielern aufrecht erhalten zu
können und auch fortzuentwickeln.
Inwieweit
die bisherigen Finanzmittel ausreichen bleibt abzuwarten.
Für
die Verteilung der gesamten Mittel erarbeitet der Landkreis Friesland gemeinsam
mit der Rettungsdienst Friesland gGmbH, dem Kommunalen Rettungsdienst Friesland
und den beteiligten Hilfsorganisationen Regeln, um bei der Bewältigung von
Großschadenslagen bzw. bei MANV-Lagen auch zukünftig handlungsfähig zu sein.
Der Ausschuss für Bauen, Feuerschutz und Mobilität wird nach Abschluss der gemeinsam erarbeiteten Regeln über das Ergebnis informiert.
Beschlussvorschlag:
Die Informationen der Verwaltung zum Thema Massenanfall von Verletzten (MANV) wird seitens des Fachausschusses zur Kenntnis genommen.
Anlage:
keine