Betreff
1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten des Landkreises Friesland in der Gemeinde Wangerooge vom 01.08.2019
Vorlage
0824/2019
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Zum 1.8.2019 ist die Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten des Landkreises Friesland in der Gemeinde Wangerooge vom 01.08.2019 in Kraft getreten. In der Anlage 2 der Satzung ist unter lfd. Nr. 2 u.a. geregelt, dass sich die Gebühr für das 2. und jedes weitere Kind um 50 vom Hundert ermäßigt, wenn mehrere Kinder aus einer Einkommensgemeinschaft gleichzeitig den Kindergarten besuchen.

 

Die Formulierung ist unklar, da man verstehen könnte, dass auch dann eine Gebührenermäßigung erfolgt, wenn ein älteres Kind in einer Kindergartengruppe aufgenommen ist, während sich ein jüngeres Kind in einer Krippengruppe befindet. Der Besuch einer Kindergartengruppe (Ü3) ist aber grundsätzlich gebührenfrei, insofern kann für ein mögliches Geschwisterkind in der Krippe keine Gebührenermäßigung gewährt werden, da ein „Vollzahler“ fehlt. Eine Gebührenbefreiung für jüngere Geschwisterkinder kann lediglich dann erfolgen, wenn mindestens 2 Kinder gleichzeitig in einer Krippengruppe betreut werden.

 

Dieser Sachverhalt wird in der bestehenden Formulierung der Satzung nicht deutlich, daher soll aus Gründen der Rechtssicherheit eine rückwirkende Änderung erfolgen. Über die Rückwirkung und die künftige, inhaltliche Formulierung der Satzung wird auf die Anlagen zu dieser Vorlage verwiesen.

 

Es wird um Beschlussfassung im Sinne des Beschlussvorschlages gebeten.

 


Beschlussvorschlag:

Der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten des Landkreises Friesland in der Gemeinde Wangerooge vom 01.08.2019 gem. des Formulierungsvorschlages des Fachbereichs Recht vom 5.11.2019 wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung:      Ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:            ja             nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf

MEZ     Nr.

Titel:

HSP     Nr

Titel:

 

 

 

R. Ernst

Sachbearbeiter                           Fachbereichsleiterin

Sichtvermerke:

 

 

 

 Abteilungsleiterin                     Kämmerei                              Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlagen:

 

-              Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten des Landkreises Friesland in der Gemeinde Wangerooge vom 01.08.2019

 

-              Anlage 1 der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten des Landkreises Friesland in der Gemeinde Wangerooge vom 01.08.2019

 

-              Anlage 2 der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten des Landkreises Friesland in der Gemeinde Wangerooge vom 01.08.2019

 

-              Stellungnahme des Fachbereichs Recht v. 10.10.2019

 

-              Vermerk des Fachbereichs Recht vom 5.11.2019 mit inhaltlichem Formulierungsvorschlag der Satzungsänderung