Begründung:
Zum 1.8.2019 ist die Satzung über die Gebühren für die Benutzung der
Kindertagesstätten des Landkreises Friesland in der Gemeinde Wangerooge vom
01.08.2019 in Kraft getreten. In der Anlage 2 der Satzung ist unter lfd. Nr. 2
u.a. geregelt, dass sich die Gebühr für das 2. und jedes weitere Kind um 50 vom
Hundert ermäßigt, wenn mehrere Kinder aus einer Einkommensgemeinschaft
gleichzeitig den Kindergarten besuchen.
Die Formulierung ist unklar, da man verstehen könnte, dass auch dann
eine Gebührenermäßigung erfolgt, wenn ein älteres Kind in einer
Kindergartengruppe aufgenommen ist, während sich ein jüngeres Kind in einer
Krippengruppe befindet. Der Besuch einer Kindergartengruppe (Ü3) ist aber
grundsätzlich gebührenfrei, insofern kann für ein mögliches Geschwisterkind in
der Krippe keine Gebührenermäßigung gewährt werden, da ein „Vollzahler“ fehlt.
Eine Gebührenbefreiung für jüngere Geschwisterkinder kann lediglich dann
erfolgen, wenn mindestens 2 Kinder gleichzeitig in einer Krippengruppe betreut
werden.
Dieser Sachverhalt wird in der bestehenden Formulierung der Satzung
nicht deutlich, daher soll aus Gründen der Rechtssicherheit eine rückwirkende
Änderung erfolgen. Über die Rückwirkung und die künftige, inhaltliche
Formulierung der Satzung wird auf die Anlagen zu dieser Vorlage verwiesen.
Es wird um Beschlussfassung im Sinne des Beschlussvorschlages gebeten.
Beschlussvorschlag:
Der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten des Landkreises Friesland in der Gemeinde Wangerooge vom 01.08.2019 gem. des Formulierungsvorschlages des Fachbereichs Recht vom 5.11.2019 wird zugestimmt.
Anlagen:
- Satzung über die Gebühren für die Benutzung der
Kindertagesstätten des Landkreises Friesland in der Gemeinde Wangerooge vom
01.08.2019
- Anlage 1 der Satzung über die Gebühren für die Benutzung
der Kindertagesstätten des Landkreises Friesland in der Gemeinde Wangerooge vom
01.08.2019
- Anlage 2 der Satzung über die Gebühren für die
Benutzung der Kindertagesstätten des Landkreises Friesland in der Gemeinde
Wangerooge vom 01.08.2019
- Stellungnahme des
Fachbereichs Recht v. 10.10.2019
- Vermerk des Fachbereichs Recht vom 5.11.2019 mit
inhaltlichem Formulierungsvorschlag der Satzungsänderung