Begründung:
Der
Kreistag beauftragte am 11.12.2019 die Verwaltung, den Grunderwerbsvertrag für
den Erwerb eines Grundstückes von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(BIMA) für die Errichtung einer Kindertagesstätte auf Wangerooge vorzubereiten.
Als
Standort der Kindertagesstätte ist ein ca. 990 qm großes Teilgrundstück in der
Charlottenstraße 37 (Gemarkung Wangerooge, Flur 2, Flurstück 329/9) in unmittelbarer
Nähe zur Inselschule zu vorgesehen, das entsprechend dem durch die BIMA
erstellten Gutachten vom 04.12.2019 einen Verkehrswert von 449.000 Euro
besitzt. Nach der „Richtlinie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zur
verbilligten Abgabe von Grundstücken“ (VerbR 2018) vom 29.08.2018 wird das
betreffende Grundstück im Erstzugriff um 350.000 Euro verbilligt zur „Nutzung
von Einrichtung des öffentlichen Bildungswesens“, hierunter fällt auch ein
Kindergarten, an den Landkreis veräußert. Der Kaufpreis beträgt somit 99.000
Euro zuzüglich Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar-, Gerichts- sowie
Vermessungskosten) in Höhe von ca. 9.000 Euro, insgesamt rund 108.000 Euro.
Der
Kreisausschuss wird um Zustimmung gebeten.
Im
Haushaltsjahr 2020 sind zum Investitionselement „Errichtung einer
Kindertagesstätte auf Wangerooge“ 1.000.000 Euro als Baukosten in den Haushalt
eingestellt worden. Der Kreistag hat entsprechend beschlossen.
Der
Grundstückserwerb hierfür ist haushaltsrechtlich als Grunderwerbskosten einem
noch zu bildenden I-Element zuzuordnen. Insoweit erfolgt dieser Grunderwerb
außerplanmäßig. Durch Beschluss von KA und KT können die Haushaltsmittel durch
Reduzierung des Haushaltsansatzes für den Bau der KiTa und die entsprechende
Umbuchung der Mittel zur Deckung der Grunderwerbskosten verwendet werden. Der
Haushalt 2020 wird also nicht belastet. Die Deckung dieser außerplanmäßigen
Ausgaben ist gewährleistet.
Der
Kreisausschuss wird um Zustimmung zu den außerplanmäßigen Ausgaben für den
Grunderwerb auf Wangerooge gebeten.
Auf
der Insel Wangerooge herrscht gravierender Mangel an bezahlbaren Wohnraum.
Um
Mitarbeiter/innen für die zu errichtende Kindertagesstätte zu gewinnen, sollte
daher die Errichtung eines Obergeschosses mit mindestens 2 Wohnungen (zusammen
rund 120 Quadratmeter Wohnfläche für jeweils 1-2 Personen) über der
eigentlichen Kindertagesstätte geprüft werden. Grob kann von Mehrkosten von ca.
300.000 Euro je Wohnung ausgegangen werden, insgesamt also 600.000 Euro.
Zur
Finanzierung dieser Baumehrkosten müssten – je nach Haushaltssituation und
baulicher Planung – eventuell diese Summen zur Deckung des Haushalts als
Darlehen aufgenommen werden. Die Refinanzierung dieser Baukosten ist
langfristig über die erzielbaren Mieteinnahmen vorgesehen. Ausbaustandard und
Mieten sollen sich dabei an den Erfordernissen des geförderten Wohnungsbaus
orientieren.
Um eine entsprechende Prüfung und Planung von
mindestens 2 Personalwohnungen über der zu errichtenden Kindertagesstätte
vornehmen zu können, wird der Kreisausschuss um einen Grundsatzbeschluss
hierüber gebeten und der vom Kreistag des Landkreises Friesland am 18.12.2019
zu Vorlage 0812/2019 erteilte Planungs- und Errichtungsauftrag entsprechend
erweitert.
Beschlussvorschlag:
1.
Dem Kauf
eines ca. 990 qm großen Teilgrundstücks Charlottenstraße 37, 26486 Wangerooge,
zur beabsichtigten Errichtung einer Kindertagesstätte wird zugestimmt.
2.
Der
außerplanmäßigen Ausgabe von 108.000 Euro (einschl. der Kaufnebenkosten) wird
zugestimmt. Die Deckung ist durch Umschichtung von der
Haushaltsermächtigung für den Bau der
vorgesehenen Kindertagesstätte gewährleistet.
3.
Grundsätzlich
wird bei dem vorgesehenen Neubau einer Kindertagesstätte Wangerooge zusätzlich
ein Obergeschoss mit zwei bis drei Personalwohnungen errichtet.
Anlage(n):
1. Baufachliches Gutachten der BIMA vom 04.12.2019
2. Richtlinie der BIMA vom 29.08.2018 zur verbilligten Abgabe von
entbehrlichen Abgabe von Grundstücken des Bundes
Nachgefügt am 04.02.:
3. Entwurf Kaufvertrag
4. Auszug Grundbuch persönliche Dienstbarkeit
5. Ergebnis Luftbildauswertung Kampfmittelbeseitigungsdienst
6. Ergebniskarte KMBD