Begründung:
Die
Wirtschaftsförderung informiert über den aktuellen Stand zum 31.12.2019.
Förderung von Gewerbebetrieben und
Freiberuflern
In Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden fördert
der Landkreis Friesland kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründungen und
auch freiberufliche Tätigkeiten mit einem finanziellen Zuschuss aus dem
Förderprogramm ProFIL:
Jahr |
Anträge |
Davon bewilligt |
Zuschuss |
Anteil Stadt/ Gemeinde |
Neue Apl. |
2019 |
43 |
27 |
284.132,50 € |
7.125,00 € |
59,14 |
2018 |
34 |
20 |
235.232,00 € |
105.643,00 € |
48,50 |
2017 |
40 |
17 |
113.319,00 € |
56.659,50 € |
24,28 |
Es stehen noch 2 Mittelabrufe für Zusagen aus 2018 und etliche für die
Zusagen aus, die Ende 2019 noch ausgesprochen wurden. Durch die Mittelabrufe
könnten sich die Zahlen aus den Vorjahren noch reduzieren. Der Grund liegt
darin, dass die Zuschusszusagen immer die max. mögliche Zuschusssumme umfassen.
Sofern sich keine Veränderungen in den Mittelabrufen der
Firmen/Existenzgründer/innen ergeben, bleibt es bei den zugesagten
Zuschusshöhen. Wenn weniger investiert oder weniger Arbeitsplätze geschaffen
wurden, sinken die zugesagten Zuschusssummen und verändern damit auch die o.g.
Daten.
Die Zuschussbeteiligung der Städte/Gemeinden fiel aufgrund der
Richtlinienänderung zum 01.01.2019 mit einer Ausnahme weg. Die Stadt Varel
beteiligt sich noch bei erstmaligen Existenzgründungen im Stadtgebiet mit 50%
an den zugesagten Zuschusssummen.
Zu den 43 Anträgen in 2019 wird Folgendes ausgeführt:
Bis Ende 2019 wurden insgesamt 27 Zuschüsse bewilligt. Aufgrund der sich
im 3. Quartal 2019 abzeichnenden Überzeichnung der Haushaltsmittel und
teilweise durch Antragstellungen erst Ende Nov./Anfang Dez. 2019 wurden 9
Anträge mit einer gewünschten Zuschusssumme von insgesamt 71.875 € zur
Entscheidung in das Jahr 2020 geschoben.
In 2019 wurden auch 4 Zuschussanträge zurückgezogen und 3 mangels
Mitwirkung abgelehnt.
Aufgrund der vorgegebenen Fristen im Zuschussprogramm ProFIL wird
regelmäßig in größeren Zeitabständen geprüft, ob die Zweckbindungsfristen
eingehalten werden. Die Zweckbindungsfristen laufen lt. Richtlinie 2 Jahre und
beginnen mit der Auszahlung der Zuschusssummen in jedem Einzelfall. Sollten
sich dabei Auffälligkeiten ergeben, werden Zuschussbeträge zurückgefordert und
ggf. auch über die Kreiskasse beigetrieben, sofern beim Zuschussnehmer noch Geldmittel
beitreibbar sind.
Persönliche Beratungsgespräche der
Wirtschaftsförderung
Jahr |
Gespräche insgesamt |
Anzahl Gespräche
Halbjahreswert |
davon Beratungen bei Existenzgründungen |
2019 |
141 |
86 |
60 |
2018 |
119 |
57 |
52 |
2017 |
139 |
70 |
56 |
Beschlussvorschlag:
Der
Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen.