Begründung:
Seit Ende des Jahres 2016 liegt ein Masterplan Kreisstraßen (Fahrbahnen
und Radwege) vor, derzeit in der Fortschreibung für die Jahre 2018 bis 2023.
Mit diesem Masterplan werden in einem jeweils fünfjährigen Zeitraum die
Maßnahmen systematisch gelistet, die prioritär abzuwickeln sind, und zwar
aufgegliedert in Maßnahmen des Finanz- und des Ergebnishaushaltes.
Der Plan umfasst (siehe oben) selbstverständlich Maßnahmen zu Fahrbahnen
und Radwege, gerade in Würdigung des Handlungsschwerpunktes „Grundlegende
Sanierung der Kreisstraßen“ wurde der Zustand auch der Radwege an Kreisstraßen
in den letzten Jahr sehr verbessert. Hierüber objektiv Auskunft gegeben hat
u.a. die Zustandsbewertung der Radwege, die 2017 vorgenommen wurde und als
Ergebnis hatte (siehe auch Vorlage 266/2017), dass seinerzeit nur 7,25 % der
Radwege mit der Benotung 4 und schlechter eingestuft waren (Durchschnittsnote
2,73).
So wurde damals folgende Schlussfolgerung gezogen: „Dieses Ergebnis ist
Ansporn genug, die Anstrengungen in den nächsten Jahren fortzusetzen, um die
Radwegeinfrastruktur an Kreisstraßen auf einem konstant guten Niveau zu halten
oder ggf. noch weiter zu verbessern.“
In den letzten Jahren wurden große Anstrengungen vorgenomen, die
Substanz der Radwege an Kreisstraßen zu verbessern (u.a. im Rahmen der
Profilierungen), aber naturgemäß stehen in der Tat noch diverse Neubaumaßnahmen
von Radwegen an Kreisstraßen auf der Agenda (siehe Masterplan, dies sind
derzeit noch mindestens ca. 10 km bis 2023).
Zur qualitativen Verbesserung des Fahrradnetzes (an Kreisstraßen) gehört
neben Maßnahmen zur Unterhaltung und zur Substandverbesserung auch die
Beseitigung von möglicherweise festgestellten verkehrssicherheitlichen Mängeln
und/oder Maßnahmen zur Attraktivitätsverbesserung. Diese beiden Punkte
betreffen z.B. auch die jüngst mit der letzten Fortschreibung des Masterplanes
verabschiedete Verbesserung der Radverkehrsführung in der OD Sande
(Hauptstraße/ K 294).
Nach Ansicht der Verwaltung bedarf es keines neuen Masterplanes, sondern
die notwendigen Maßnahmen werden bereits aktuell im jeweiligen Masterplan
Kreisstraßen dargestellt. Qualitätsverbessernden Maßnahmen kommt möglicherweise
spätestens nach Abarbeitung der o.g. (Neubau-)Maßnahmen noch größere Bedeutung
zu, diese wurden und werden jedoch auch bereits aktuell berücksichtigt.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag wird zur Kenntnis genommen. Mit dem Masterplan Kreisstraßen (Fahrbahnen und Radwege) liegt bereits derzeit eine Liste vor, in der auch Maßnahmen zur qualitativen Weiterentwicklung des Radwegenetzes an Kreisstraßen aufgenommen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, bei künftigen Fortschreibungen dieses Masterplanes weiterhin entsprechende qualitätsverbessernde Maßnahmen zu berücksichtigen
Anlage(n):
Antrag