Begründung:
Nachdem die
Organisationsstruktur der Kreisverwaltung sich ab 1. Januar 2020 geändert hat,
wurde die bisherige Bezeichnung
„Abteilungsleiter/in(nen)“ umgestellt auf
„Dezernentin/nen/Dezernent/en“. In § 5
der Geschäftsordnung des Kreistages „Teilnahme an den
Kreistagssitzungen“ ist im Abs. 3 bislang der Begriff „Abteilungsleiter/innen“
enthalten und daher wie folgt anzupassen.
„(3) Die / der 1. Kreisrätin / 1. Kreisrat und der/die Dezernentin/nen/ Dezernent/en der
Kreisverwaltung nehmen an den Sitzungen teil. Die Landrätin/der Landrat
ist verpflichtet, dem Kreistag auf Verlangen Auskunft zu erteilen. Auf ihr /
sein Verlangen ist sie / er zum Gegenstand der Verhandlungen zu hören.“
Eine entsprechend
geänderte Fassung der GO ist beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der in § 5 Abs. 3 redaktionell geänderten Geschäftsordnung wird zugestimmt.
Anlage(n):
GO mit
aktualisiertem § 5 Abs. 3