Begründung:
Der Landkreis
Friesland ist aufgrund der rechtlichen Vorgaben über die Vergabe von
Dienstleistungen (Vergabeverordnung – Vgv; bis 2017 Vergabe- und
Vertragsordnung für Leistungen - VOL) dazu verpflichtet, die gesamte
Schülerbeförderung im Taxi- und Mietwagenverkehr europaweit auszuschreiben.
Maßgeblich ist hier, dass die Summe aller gleichartigen Leistungen über die
gesamte Laufzeit zu einer deutlichen Überschreitung des Schwellenwertes führt.
Folgende Änderungen
in der Ausschreibung wird es im Vergleich zur vergangenen Ausschreibung im
Jahre 2018 geben:
- Verlängerung der Vertragslaufzeit von 2
auf 3 Jahre, um den Taxiunternehmen längere Planungssicherheit zu
geben und den Verwaltungsaufwand zu verringern,
- Änderung der Bewertungskriterien von Preis
pro Fahrt und Fahrtzeit auf Preis pro Kilometer, um die Abrechnung
hin zu den tatsächlich gefahrenen Kilometern zu erleichtern. Die Anzahl
der Schüler ändert sich fast immer im Laufe des Schuljahres, sodass der
Preis pro Fahrt immer angepasst werden musste, bei einer Abrechnung pro KM
ist dieser Aufwand nicht mehr erforderlich. Die Fahrtzeit als
Bewertungskriterium kann ebenfalls entfallen, da sich diese ebenfalls im
Laufe des Schuljahres ändert und die zulässige Fahrtzeit ohnehin
eingehalten werden muss (Vertragsbestandteil).
- Bei Nutzung eines Elektro- oder
Wasserstofffahrzeuges wird für das entsprechende Los der angegebene
Kilometerpreis um 10 % reduziert in die Bewertung einfließen. Bei
Hybriden erfolgt eine Reduzierung um 5 %. Die Abrechnung erfolgt dann
natürlich mit dem angegeben Kilometerpreis. Wir behalten uns vor die
Nutzung des Fahrzeuges regelmäßig zu überprüfen. Bei Nutzung eines anderen
Fahrzeuges ohne alternativen Antrieb wird nur noch der in die Wertung
eingeflossene reduzierte Kilometerpreis abgerechnet. Für Hybridfahrzeuge
erfolgt keine Reduzierung.
- Verzicht auf Forderung des
Personenbeförderungsscheines, dafür Forderung des erweiterten
Führungszeugnisses und min. 4 Jahre Fahrerlaubnis, da die Unternehmen
zunehmend Schwierigkeiten haben Fahrer mit Personenbeförderungsschein zu
finden
- Beschränkung der Vergabe auf maximal 2/3 der Lose an
einen Bieter, um die Chancen der kleineren Unternehmen zu wahren bzw.
zu verbessern
Gemäß der
Vergaberichtlinien erfolgt die Vergabe der Taxi- und Mietwagenbeförderung mit
einem Gesamtvolumen von ca. 2.000.000 € pro Jahr (für ca. 500 Schüler) durch
den Kreistag. Der letzte Kreistag vor der Sommerpause wird am 15.06.2020
stattfinden. Beginn des neuen Schuljahres ist am 27.08.2020.
Im Rahmen der
vergangenen Ausschreibungen wurde uns von mehreren Taxiunternehmen mitgeteilt,
dass eine Zuschlagserteilung nur wenige Wochen vor Beginn des Schuljahres zu
erheblichen zeitlichen Problemen in der Planung führt. Erst nach der
Auftragsvergabe wissen die Unternehmen, wie viele Schüler sie in den kommenden
zwei Schuljahren tatsächlich befördern werden und können demnach auch erst dann
erforderliche Veränderungen im Fuhrpark und Personal vornehmen. Des Weiteren
müssen die Taxiunternehmen in den letzten Wochen vor Beginn des neuen
Schuljahres mit allen Schulen und Eltern Kontakt aufnehmen, um die genauen
Abholzeiten usw. besprechen zu können.
Aus den vorgenannten
Gründen wird die Ausschreibung auch in diesem Jahr bereits im März erfolgen,
damit die Taxiunternehmen zwischen der Auftragserteilung und dem
Schuljahresbeginn etwas mehr Zeit für die Planung haben. Dies wird sich
voraussichtlich auch positiv auf die Preisgestaltung der Angebote und die
Durchführung der ersten Fahrten zu Schuljahresbeginn auswirken.
Aus den o.g. Gründen ist eine Ermächtigung
des Kreisausschusses am 13.05.2020 zur Zuschlagserteilung und Vergabe durch
den Kreistag erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Der
Kreisausschuss wird ermächtigt über die Zuschlagserteilung zu beschließen.
Anlage(n):
Keine