Betreff
Ausschreibung Taxi- und Mietwagenbeförderung im Landkreis Friesland für die Schuljahre 2020/2021 bis 2022/2023; hier: Ermächtigung des Kreisausschusses (13.05.2020)
Vorlage
0907/2020
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Der Landkreis Friesland ist aufgrund der rechtlichen Vorgaben über die Vergabe von Dienstleistungen (Vergabeverordnung – Vgv; bis 2017 Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - VOL) dazu verpflichtet, die gesamte Schülerbeförderung im Taxi- und Mietwagenverkehr europaweit auszuschreiben. Maßgeblich ist hier, dass die Summe aller gleichartigen Leistungen über die gesamte Laufzeit zu einer deutlichen Überschreitung des Schwellenwertes führt.

 

Folgende Änderungen in der Ausschreibung wird es im Vergleich zur vergangenen Ausschreibung im Jahre 2018 geben:

 

  • Verlängerung der Vertragslaufzeit von 2 auf 3 Jahre, um den Taxiunternehmen längere Planungssicherheit zu geben und den Verwaltungsaufwand zu verringern,

 

  • Änderung der Bewertungskriterien von Preis pro Fahrt und Fahrtzeit auf Preis pro Kilometer, um die Abrechnung hin zu den tatsächlich gefahrenen Kilometern zu erleichtern. Die Anzahl der Schüler ändert sich fast immer im Laufe des Schuljahres, sodass der Preis pro Fahrt immer angepasst werden musste, bei einer Abrechnung pro KM ist dieser Aufwand nicht mehr erforderlich. Die Fahrtzeit als Bewertungskriterium kann ebenfalls entfallen, da sich diese ebenfalls im Laufe des Schuljahres ändert und die zulässige Fahrtzeit ohnehin eingehalten werden muss (Vertragsbestandteil).

 

  • Bei Nutzung eines Elektro- oder Wasserstofffahrzeuges wird für das entsprechende Los der angegebene Kilometerpreis um 10 % reduziert in die Bewertung einfließen. Bei Hybriden erfolgt eine Reduzierung um 5 %. Die Abrechnung erfolgt dann natürlich mit dem angegeben Kilometerpreis. Wir behalten uns vor die Nutzung des Fahrzeuges regelmäßig zu überprüfen. Bei Nutzung eines anderen Fahrzeuges ohne alternativen Antrieb wird nur noch der in die Wertung eingeflossene reduzierte Kilometerpreis abgerechnet. Für Hybridfahrzeuge erfolgt keine Reduzierung.

 

  • Verzicht auf Forderung des Personenbeförderungsscheines, dafür Forderung des erweiterten Führungszeugnisses und min. 4 Jahre Fahrerlaubnis, da die Unternehmen zunehmend Schwierigkeiten haben Fahrer mit Personenbeförderungsschein zu finden

 

  • Beschränkung der Vergabe auf maximal 2/3 der Lose an einen Bieter, um die Chancen der kleineren Unternehmen zu wahren bzw. zu verbessern

 

Gemäß der Vergaberichtlinien erfolgt die Vergabe der Taxi- und Mietwagenbeförderung mit einem Gesamtvolumen von ca. 2.000.000 € pro Jahr (für ca. 500 Schüler) durch den Kreistag. Der letzte Kreistag vor der Sommerpause wird am 15.06.2020 stattfinden. Beginn des neuen Schuljahres ist am 27.08.2020.

 

Im Rahmen der vergangenen Ausschreibungen wurde uns von mehreren Taxiunternehmen mitgeteilt, dass eine Zuschlagserteilung nur wenige Wochen vor Beginn des Schuljahres zu erheblichen zeitlichen Problemen in der Planung führt. Erst nach der Auftragsvergabe wissen die Unternehmen, wie viele Schüler sie in den kommenden zwei Schuljahren tatsächlich befördern werden und können demnach auch erst dann erforderliche Veränderungen im Fuhrpark und Personal vornehmen. Des Weiteren müssen die Taxiunternehmen in den letzten Wochen vor Beginn des neuen Schuljahres mit allen Schulen und Eltern Kontakt aufnehmen, um die genauen Abholzeiten usw. besprechen zu können.

 

Aus den vorgenannten Gründen wird die Ausschreibung auch in diesem Jahr bereits im März erfolgen, damit die Taxiunternehmen zwischen der Auftragserteilung und dem Schuljahresbeginn etwas mehr Zeit für die Planung haben. Dies wird sich voraussichtlich auch positiv auf die Preisgestaltung der Angebote und die Durchführung der ersten Fahrten zu Schuljahresbeginn auswirken.

 

Aus den o.g. Gründen ist eine Ermächtigung des Kreisausschusses am 13.05.2020 zur Zuschlagserteilung und Vergabe durch den Kreistag erforderlich.

 


Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss wird ermächtigt über die Zuschlagserteilung zu beschließen.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. XXX

Titel: 

HSP  Nr.  XXX

Titel:  

                                                                        

 

                                    

Sachbearbeiter/in                   Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernent/in                    Kämmerei                        Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

Keine