Betreff
Wertgrenzen für die Vergabe von Aufträgen über Lieferungen und Leistungen
Vorlage
0912/2020
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die ausschließlichen Zuständigkeiten des Kreistages ergeben sich aus § 58 NKomVG.. Danach ist der Kreistag nicht für Beschlüsse über die Vergabe von Aufträgen über Lieferungen und Leistungen zuständig. Nach § 76 Abs. 2 NKomVG wäre dafür der Kreisausschuss zuständig.

Mit Beschluss vom 25.06.2001 hat sich jedoch der Kreistag die Beschlussfassung für die Vergabe von Aufträgen über Lieferungen und Leistungen über 300.000,-- Euro vorbehalten. Die derzeitigen Wertgrenzen sind wie folgt gestaffelt:

Landrat:                              bis 150.000,-- Euro

Kreisausschuss:               bis 300.000,-- Euro

Kreistag:                             über 300.000,-- Euro

 

Diese Größenordnungen sind seit fast 20 Jahren unverändert geblieben. Sie sind der Preisentwicklung anzupassen. Darüber hinaus hat sich gerade in der letzten Zeit als unpraktisch herausgestellt, mit der Vergabe von Aufträgen bis zur nächsten Kreistagssitzung warten zu müssen. Auch ist es bei nationalen Notständen wie der Corona-Krise wichtig, handlungsfähig und flexibel zu bleiben, ohne jedes  Mal das Organ Kreistag befassen zu müssen.

Die Information des Kreistages ist dennoch gewährleistet, da er über Bau- und Renovierungsmaßnahmen insgesamt abstimmt (grundsätzliche Beschlüsse über Bau- und Renovierungsmaßnahmen vor Bau- und Auftragsbeginn) und darüber hinaus alle Maßnahmen in den Masterplänen Bauen und Straßen und im Investitionsprogramm des jeweiligen Haushaltsplans enthalten sind.

Der Kreistag wird daher um Entscheidung gemäß Beschlussvorschlag gebeten.

 


Beschlussvorschlag:

Die Wertgrenze, bis zu der der Landrat Aufträge über Lieferungen und Leistungen vergeben kann, wird auf 500.000 Euro festgesetzt. Für darüber hinausgehende Aufträge ist der Kreisausschuss zuständig.


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. XXX

Titel: 

HSP  Nr.  XXX

Titel:  

                                                                        

                                             gez. Reent Janßen

                                    

Sachbearbeiter/in                   Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                             gez. Sven Ambrosy                                                

Dezernent/in                    Kämmerei                        Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

. / .