Betreff
Anhebung der Unerheblichkeitsgrenze für über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Vorlage
0913/2020
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die Voraussetzungen und das Verfahren für über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind in § 117 NKomVG geregelt.

Zuständig ist in der Regel der Kreistag, denn er hat das Etatrecht und darf Abweichungen von den Festlegungen im Haushaltsplan zulassen.

§ 117 Abs. 1 Satz 2 regelt aber auch: „In Fällen von unerheblicher Bedeutung entscheidet … der Hauptverwaltungsbeamte“. Durch Kreistagsbeschluss vom 25.06.2001 ist diese Unerheblichkeitsgrenze auf 15.000 Euro festgesetzt worden.

Auch diese Wertgrenze ist seit fast 20 Jahren unverändert geblieben. Sie wird vielfach der heutigen Preisentwicklung nicht mehr gerecht. Die Verwaltung schlägt vor, sie auf einen Betrag anzupassen, der einerseits eine Verschlankung der Verwaltungsabläufe, andererseits auch weiterhin eine Respektierung des Etatrechts des Kreistages gewährleistet.

In den anderen Fällen bleibt zwar der Kreistag für die Zustimmung zuständig, doch kann in dringenden Fällen, in denen die Zustimmung des Kreistages nicht rechtzeitig eingeholt werden kann, nach § 89 Satz 1 NKomVG der Kreisausschuss entscheiden.

§ 117 NKomVG sieht vor, dass Kreisausschuss und Kreistag im Nachhinein über die vom Landrat über- und außerplanmäßig geleisteten Aufwendungen und Auszahlungen unterrichtet werden.

 


Beschlussvorschlag:

Die Wertgrenze, bis zu der über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen als unerheblich gelten, wird auf 50.000 Euro festgesetzt.

Kreisausschuss und Kreistag werden über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen mit der Vorlage des Jahresabschlusses unterrichtet (§ 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG).

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. XXX

Titel: 

HSP  Nr.  XXX

Titel:  

                                                                        

 

                                     gez. Reent Janßen

Sachbearbeiter/in                   Fachbereichsleiter

Sichtvermerke:

                                                                          gez. Sven Ambrosy

                                                             

Dezernent/in                    Kämmerei                        Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

. / .