Begründung:
Im Kreisausschuss am 22.04.2020 hat Frau Vogelbusch bereits die Vorab-Zustimmung zur Weiterzahlung an die Tagespflegepersonen eingeholt. In dieser Vorlage wird nochmals dargestellt, warum die Weiterzahlung von 100% an die Tagespflegepersonen in dieser Krise erforderlich ist und warum dies auch die finanziell günstigere Variante für den Landkreis Friesland ist.
Der Landkreis Friesland hat bei der Nds. Landesschulbehörde eine Zuwendung gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Betreuungsangebotes in Kindertagepflege beantragt. Die Zuwendung für das Förderjahr 01.08.2019 bis 31.07.2020 wurde mit Datum vom 08.07.2019 vorläufig bewilligt. Über diese Förderung werden u.a. die geleisteten Betreuungsstunden in der Kindertagespflege je nach Alter der Kinder anteilig gefördert.
Aufgrund des Corona-Virus wurde ab dem 16.03.2020 den Tagespflegepersonen seitens des Landes die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege untersagt. Die Untersagung ist derzeit befristet bis zum 07.05.2020. Lediglich eine Notbetreuung in Einzelfällen für bestimmte Berufsgruppen ist derzeit zulässig.
Diese Untersagung der Betreuung
in Kindertagespflege hat Auswirkungen auf die finanzielle Förderung, die der
Landkreis Friesland den Kindertagespflegepersonen monatlich auszahlt. Der
Anspruch auf die Zahlung der Geldleistung ergibt sich aus § 23 Abs. 2 sowie
Abs. 2a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in Verbindung mit der „Satzung des Landkreises
Friesland über die Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen
in der Kindertagespflege“, demnach besteht nur bei tatsächlich geleisteten
Betreuungsstunden ein Anspruch auf die Zahlung der laufenden Geldleistung.
Diese rechtliche Situation ist existenzgefährdend für die
Kindertagespflegepersonen und gefährdet auch den Fortbestand der Strukturen in
der Kindertagespflege und damit letztlich auch die weitere Sicherstellung der
Rechtsansprüche auf Betreuung nach § 24 SGB VIII.
Die Nds. Landesschulbehörde hat
die Förderung
in Anbetracht des Corona-Virus und der Untersagung von Betreuung in
Kindertagespflege angepasst, dies wurde mit dem NLT-Rundschreiben Nr. 528/2020
inkl. Anlage (sh. Anlage 1) bekannt. Eine zu erfüllende Bedingung des
Landkreises Friesland ist demnach die Weiterzahlung der laufenden Geldleistung an
die Tagespflegeperson ohne Abzüge, dies bedeutet die Weiterzahlung mit 100%.
Dies wurde ferner mit dem Zuwendungsgeber abgeklärt, eine Weiterzahlung mit
lediglich 75% wäre eine Kürzung der laufenden Geldleistung. Die Nds.
Landesschulbehörde würde dann die Stunden während der Untersagung der Betreuung
in Kindertagespflege nicht fördern, damit würde der Landkreis Friesland während
der Untersagung einen höheren Eigenanteil zu tragen haben aufgrund der
fehlenden Einnahmen aus der Förderung.
Daher kommt aus finanziellen Gründen nur die
Weiterzahlung mit 100% an die Tagespflegepersonen in Betracht, da dann die
Betreuungsstunden über die Nds. Landesschulbehörde weiterhin anteilig gefördert
werden. Durch die Weiterzahlung mit 100% und der sich daraus ergebende Erhalt
der anteiligen Förderung von der Nds. Landesschulbehörde bedeutet derzeit keine
Veränderung bei den eingeplanten Haushaltsansätzen. Nach derzeitiger Planung
werden die Haushaltsansätze in der Kindertagespflege für die Auszahlungen an
die Tagespflegepersonen im Jahr 2020 ausreichend sein. Die konkrete Höhe der
Weiterzahlung je Tagespflegeperson ergibt sich aus der Ermittlung eines
Durchschnittes der zuvor tatsächlich geleisteten Betreuungsstunden (bis Februar
2020) je Kind.
Seitens der Nds. Landesschulbehörde wird neben
der Bedingung der 100% Weiterzahlung von den Tagespflegepersonen erwartet, dass
die Tagespflegepersonen für die Notbetreuung zur Verfügung stehen bzw. diese
übernehmen. Die Tagespflegeperson darf nicht erklärt haben, hierfür nicht zur Verfügung
zu stehen. Zudem darf die Tagespflegeperson keine Entschädigungen nach dem
Infektionsschutzgesetz (IfSG) und keine Leistungen zur Kompensation von
Einnahmeverlusten aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus SARS-VoV-2 erhalten
(z.B. Kurzarbeitergeld). Die Tagespflegepersonen des Landkreises Friesland
gewährleisten diese Bedingungen und stehen für die Notbetreuung zur Verfügung.
Der Fachbereich Jugend, Familie, Schule und
Kultur hat die Tagespflegepersonen neben der Bereitschaft zur Notbetreuung von
Kindern gebeten, den Kontakt zu ihren Familien und Tagespflegekindern aufrecht
zu erhalten. Sie sollen den Eltern beratend und bei Fragen zur Verfügung
stehen. Sofern die
Tagespflegepersonen Spannungen oder Krisen innerhalb einer Familie befürchten,
werden sie sich an die Fachberatungskräfte wenden.
Beschlussvorschlag:
Das Gremium nimmt die weitere Auszahlung der
Geldleistungen an die Tagespflegepersonen in voller Höhe während des Zeitraums
der Untersagung der Betreuung in Kindertagespflege aufgrund des Corona-Virus
zur Kenntnis.
Anlage:
NLT-Rundschreiben
Nr. 528/2020