Betreff
Weiterzahlung der Geldleistungen an die Kindertagespflegepersonen während der Untersagung der Betreuung in Kindertagespflege aufgrund des Corona-Virus
Vorlage
0931/2020
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Im Kreisausschuss am 22.04.2020 hat Frau Vogelbusch bereits die Vorab-Zustimmung zur Weiterzahlung an die Tagespflegepersonen eingeholt. In dieser Vorlage wird nochmals dargestellt, warum die Weiterzahlung von 100% an die Tagespflegepersonen in dieser Krise erforderlich ist und warum dies auch die finanziell günstigere Variante für den Landkreis Friesland ist.

 

Der Landkreis Friesland hat bei der Nds. Landesschulbehörde eine Zuwendung gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Betreuungsangebotes in Kindertagepflege beantragt. Die Zuwendung für das Förderjahr 01.08.2019 bis 31.07.2020 wurde mit Datum vom 08.07.2019 vorläufig bewilligt. Über diese Förderung werden u.a. die geleisteten Betreuungsstunden in der Kindertagespflege je nach Alter der Kinder anteilig gefördert.

 

Aufgrund des Corona-Virus wurde ab dem 16.03.2020 den Tagespflegepersonen seitens des Landes die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege untersagt. Die Untersagung ist derzeit befristet bis zum 07.05.2020. Lediglich eine Notbetreuung in Einzelfällen für bestimmte Berufsgruppen ist derzeit zulässig.

 

Diese Untersagung der Betreuung in Kindertagespflege hat Auswirkungen auf die finanzielle Förderung, die der Landkreis Friesland den Kindertagespflegepersonen monatlich auszahlt. Der Anspruch auf die Zahlung der Geldleistung ergibt sich aus § 23 Abs. 2 sowie Abs. 2a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in Verbindung mit der „Satzung des Landkreises Friesland über die Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege“, demnach besteht nur bei tatsächlich geleisteten Betreuungsstunden ein Anspruch auf die Zahlung der laufenden Geldleistung. Diese rechtliche Situation ist existenzgefährdend für die Kindertagespflegepersonen und gefährdet auch den Fortbestand der Strukturen in der Kindertagespflege und damit letztlich auch die weitere Sicherstellung der Rechtsansprüche auf Betreuung nach § 24 SGB VIII.

 

Die Nds. Landesschulbehörde hat die Förderung in Anbetracht des Corona-Virus und der Untersagung von Betreuung in Kindertagespflege angepasst, dies wurde mit dem NLT-Rundschreiben Nr. 528/2020 inkl. Anlage (sh. Anlage 1) bekannt. Eine zu erfüllende Bedingung des Landkreises Friesland ist demnach die Weiterzahlung der laufenden Geldleistung an die Tagespflegeperson ohne Abzüge, dies bedeutet die Weiterzahlung mit 100%. Dies wurde ferner mit dem Zuwendungsgeber abgeklärt, eine Weiterzahlung mit lediglich 75% wäre eine Kürzung der laufenden Geldleistung. Die Nds. Landesschulbehörde würde dann die Stunden während der Untersagung der Betreuung in Kindertagespflege nicht fördern, damit würde der Landkreis Friesland während der Untersagung einen höheren Eigenanteil zu tragen haben aufgrund der fehlenden Einnahmen aus der Förderung.

 

Daher kommt aus finanziellen Gründen nur die Weiterzahlung mit 100% an die Tagespflegepersonen in Betracht, da dann die Betreuungsstunden über die Nds. Landesschulbehörde weiterhin anteilig gefördert werden. Durch die Weiterzahlung mit 100% und der sich daraus ergebende Erhalt der anteiligen Förderung von der Nds. Landesschulbehörde bedeutet derzeit keine Veränderung bei den eingeplanten Haushaltsansätzen. Nach derzeitiger Planung werden die Haushaltsansätze in der Kindertagespflege für die Auszahlungen an die Tagespflegepersonen im Jahr 2020 ausreichend sein. Die konkrete Höhe der Weiterzahlung je Tagespflegeperson ergibt sich aus der Ermittlung eines Durchschnittes der zuvor tatsächlich geleisteten Betreuungsstunden (bis Februar 2020) je Kind.

 

Seitens der Nds. Landesschulbehörde wird neben der Bedingung der 100% Weiterzahlung von den Tagespflegepersonen erwartet, dass die Tagespflegepersonen für die Notbetreuung zur Verfügung stehen bzw. diese übernehmen. Die Tagespflegeperson darf nicht erklärt haben, hierfür nicht zur Verfügung zu stehen. Zudem darf die Tagespflegeperson keine Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und keine Leistungen zur Kompensation von Einnahmeverlusten aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus SARS-VoV-2 erhalten (z.B. Kurzarbeitergeld). Die Tagespflegepersonen des Landkreises Friesland gewährleisten diese Bedingungen und stehen für die Notbetreuung zur Verfügung.

 

Der Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Kultur hat die Tagespflegepersonen neben der Bereitschaft zur Notbetreuung von Kindern gebeten, den Kontakt zu ihren Familien und Tagespflegekindern aufrecht zu erhalten. Sie sollen den Eltern beratend und bei Fragen zur Verfügung stehen. Sofern die Tagespflegepersonen Spannungen oder Krisen innerhalb einer Familie befürchten, werden sie sich an die Fachberatungskräfte wenden.

 

 


Beschlussvorschlag:

Das Gremium nimmt die weitere Auszahlung der Geldleistungen an die Tagespflegepersonen in voller Höhe während des Zeitraums der Untersagung der Betreuung in Kindertagespflege aufgrund des Corona-Virus zur Kenntnis.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

 

 

 

 

 

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: PSP P1.03.36.361000.020

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf

MEZ  Nr.

Titel: 

HSP  Nr. 

Titel:  

                                                                        

 

L. Onken                      

Sachbearbeiterin                    Fachbereichsleiterin

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernentin                     Kämmerei                        Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage:

NLT-Rundschreiben Nr. 528/2020