Begründung:
Die
Schließungen insbesondere von Schulen, Kitas, Einrichtungen für Menschen mit
Behinderungen pp. im März und April 2020 führen dazu, dass die
Leistungsanbieter aus den verschiedensten Branchen derzeit an ihrer
Leistungserbringung gehindert sind und folglich keine Einnahmen erzielen.
Bei
Wiederaufnahme des Alltagslebens werden diese Einrichtungen jedoch unbedingt
benötigt. Darunter fallen auch die Taxiunternehmen, welche zwingend für die
Erfüllung der Pflichtaufgabe Schülerbeförderung benötigt werden. Daher muss
unbedingt eine Insolvenz dieser Unternehmen verhindert werden. Die Bundes- bzw.
Landeszuschüsse, Kurzarbeitergeld etc. werden voraussichtlich nicht zeitnah
überwiesen bzw. können teilweise aufgrund der Größe der Betriebe nicht
abgerufen werden, sodass einige Unternehmen aufgrund fehlender Liquidität
Insolvenz anmelden müssten bzw. die Beträge zur Weiterführung eben auch nicht
ausreichen.
Aus diesem
Grund sollen laut Beschluss des Kreisausschusses vom 08.04.2020 die im Haushalt
bereits veranschlagten Beträge je nach Branche i. H. v. 50 – 75 % zunächst
weiter gezahlt werden. Die pauschalierten Weiterzahlungen sollen ausdrücklich
als Überbrückungshilfe ausgestaltet werden, bis die Hilfen aus den
Unterstützungsleistungen des Bundes und des Landes eingehen. Die entsprechende
Rückzahlung der Mittel wird in Abhängigkeit der sonstigen Förderung festgelegt.
Das dient auch dazu, eine Überkompensation bei den betreffenden Unternehmen und
ggfs. einen Verstoß gegen das EU-Beihilferecht zu vermeiden.
Analog zu
der neuen vertraglichen Regelung für die Schuljahre 2020/21 bis 2022/23
(Vorlage 0914/2020, Eilentscheidung vom 25.03.2020), durch welche eine
Fortzahlung von 50 % der Leistungsentgelte bei Schulausfällen (ab dem vierten
Tag) an die Taxiunternehmen erfolgen kann, soll auch in der aktuellen Lage für
den Zeitraum der Schulschließungen dieser Anteil zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit
der Unternehmen gezahlt werden. Die Gesamtkosten hierfür betragen für die
Monate März und April 106.000,00 €.
Des
Weiteren entstehen den Taxiunternehmen Mehrkosten durch die Umsetzung von
Vorgaben der Berufsgenossenschaft Verkehr zur Verhinderung der Ausbreitung des
Corona-Virus, z. B. durch die Beschaffung von Schutzmasken für die Fahrer,
Ausstattung der Fahrzeuge mit Plexiglasscheiben und Desinfektion der Fahrzeuge.
Diese Mehrkosten sollen den Unternehmen erstattet werden, um deren finanzielle
Lage nicht noch zusätzlich zu verschlechtern. Eine Bezifferung der Mehrkosten
ist momentan nicht möglich, die Deckung ist aber über das Budget der
Schülerbeförderung gewährleistet.
Beschlussvorschlag:
Der
Fortzahlung der Leistungsentgelte von Taxi- und Mietwagenunternehmen zur
Aufrechterhaltung der Schülerbeförderung in Höhe von 50 % und der Erstattung
der Kosten für Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Corona-Virus wird
zugestimmt.
Anlage(n):
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