Begründung:
Nach Aufstellung des Jahresabschlusses hat das
Rechnungsprüfungsamt ihn nach § 155 Abs. 1 Ziffer 1 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) zu prüfen.
Nach § 156 Abs.3 NKomVG hat das
Rechnungsprüfungsamt seine Bemerkungen, die sich aus der Prüftätigkeit ergeben,
in einem Schlussbericht zusammenzufassen.
Der Landrat stellt die Vollständigkeit und Richtigkeit
des Jahresabschlusses fest und legt ihn dem Kreistag unverzüglich mit dem
Schlussbericht der Rechnungsprüfung und mit einer eigenen Stellungnahme zu
diesem Bericht vor (§ 129 Abs. 1 NKomVG).
Nach § 129 Abs. 1 beschließt der Kreistag über
den Abschluss und die Entlastung des Landrates. Die Beschlüsse sind
unverzüglich der Kommunalaufsichtsbehörde mitzuteilen und öffentlich bekannt zu
machen.
Der Landrat hat die Vollständigkeit und
Richtigkeit des Jahresabschlusses 2016 (endgültig, nach Änderungen) am 18.
Februar 2020 festgestellt. Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes
datiert vom 16. März 2020. Der Jahresabschluss (mit Anhang und
Rechenschaftsbericht) und der Schlussbericht hierzu liegen dieser Vorlage an.
Einer Stellungnahme der Verwaltung hierzu
bedarf es – aus Sicht der Verwaltung – nicht.
Das Haushaltsjahr 2016 schließt mit folgenden
Ergebnissen ab:
ordentliches Ergebnis: 5.312.204,97 Euro
außerordentliches Ergebnis: 4.183.038,46 Euro
Jahresergebnis:
9.495.243,43 Euro (Vorjahr: 6.372.797,98 Euro)
Die Überschüsse sind nach § 110 Abs. 6 NKomVG
den Überschussrücklagen zuzuführen. Die Zuführungen müssen durch den Kreistag
im Rahmen des Beschlusses über den Jahresabschluss beschlossen werden.
Die Überschussrücklagen haben nach den
Beschlüssen des Kreistages über den Jahresabschluss 2015 und die Verrechnung
der Überschussrücklagen mit dem Reinvermögen derzeit einen Bestand von Null.
Überschussrücklagen sind ebenfalls Teil der Nettoposition.
Die wesentlichen Aussagen ergeben sich aus dem
Rechenschaftsbericht (ab S. 26 des Anhangs):
-
Der Ergebnishaushalt 2016 ist gegenüber der Planung um 4.668.471Euro besser
abgeschlossen worden (Vorjahr: 2.946.210 Euro); davon entfallen allerdings
4.183.038,46 Euro auf den Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses. Es
handelt sich um eine nicht geplante, periodenfremde Zahlung des Landes im
Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise, die das Jahr 2015 betrifft.
-
Der Finanzmittelbestand hat sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 7,4 Mio. Euro
auf jetzt 18,1 Mio. Euro erhöht;
-
Liquiditätskredite mussten nicht aufgenommen werden.
-
Der Landkreis hat für den Kauf des St.-Johannes-Hospitals in Varel einen
Kredit von 6,6 Mio. Euro aufgenommen und im Jahr 2016 rd. 2,9 Mio. Euro getilgt;
der Schuldenstand ist netto um 3,9 Mio. Euro gestiegen.
-
Das Anlagevermögen hat sich um rd. 2,2 Mio. Euro erhöht (Schulbauten,
Infrastruktur), das Beteiligungsvermögen (St.-Johannes-Hospital) um 6,7 Mio.
Euro auf 16,6 Mio. Euro.
Die Verwaltung schlägt vor,
- den
Jahresabschluss 2016 zu beschließen,
- die über-
und außerplanmäßigen Auszahlungen und Aufwendungen 2016 nachträglich zu
bewilligen,
- zu
beschließen, den Überschuss des ordentlichen Ergebnisses der
Überschussrücklage zuzuführen,
- zu beschließen,
den Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses der Überschussrücklage
zuzuführen,
- dem
Landrat für das Haushaltsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
Beschlussvorschlag:
- Der Kreistag beschließt den Jahresabschluss
2016 des Landkreises Friesland.
1 a.
Die über- und außerplanmäßigen Auszahlungen und Aufwendungen
2016 werden nachträglich bewilligt.
2. Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von
5.312.204,97 Euro wird der Rücklage aus
Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
3. Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von
4.183.038,46 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen
Ergebnisses zugeführt.
4. Der Kreistag erteilt dem Landrat gem. § 129 Abs. 1 NKomVG für den
Jahresabschluss 2016 Entlastung.
Anlage(n):
-
Bericht des
Rechnungsprüfungsamtes
-
Jahresabschluss:
Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung (ohne Ergebnisse der Teilhaushalte, die
auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden)
-
Anhang zum
Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht
-
Anlagen 1-3 zum Anhang
Es wurden folgende Anlagen nachgefügt / 13.05.:
-
Anlagen im Bau
-
Sonderposten
-
Anzahlungen auf
Sonderposten
-
Über-/außerplanmäßige
Auszahlungen 2016
-
- Über-/außerplanmäßige
Aufwendungen 2016
Die Originalunterlagen
können auf Wunsch eingesehen werden.