Betreff
Genehmigung der Haushaltssatzung 2008 des Landkreises Friesland
Vorlage
303/2008
Aktenzeichen
01/3.1
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Das Niedersächsische Innenministerium hat die Haushaltssatzung 2008 des Landkreises Friesland uneingeschränkt genehmigt.


Im Begleitschreiben wird jedoch eine "strenge Bewirtschaftung" sowohl der freiwilligen als auch der Pflichtausgaben angemahnt. Mögliche Mehreinnahmen oder Minderausgaben sollen zur Reduzierung des Fehlbetrages verwendet werden. Dass dies bereits in der Vergangenheit geschehen ist, wird ausdrücklich anerkannt.


Darüber hinaus wird festgestellt, dass das Haushaltssicherungskonzept den gesetzlichen Anforderungen nicht entspreche, es fehlt nämlich die nach § 82 Abs. 6 NGO zwingend erforderliche Bestimmung des Zeitpunkts, bis zu dem der Haushaltsausgleich wieder erreicht werden soll. Eine Auflistung der freiwilligen Leistungen (dem MI nur gesondert übersandt) ist in das Konzept aufzunehmen. Es wird gebeten, das Konzept bis zum 31.07.08 an die geltenden Rechtsvorschriften anzupassen. Auf den Hinweis der Kreisverwaltung,


- ein Ausgleich könne anhand der in der Finanzplanung realistisch fortgeschriebenen Zahlen bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums 2011 nicht erreicht werden,

- er könne darüber hinaus aufgrund der zunehmend ungenauer werdenden Zahlen mit zu vielen Unbekannten nur ungefähr abgeschätzt werden und

- er sei darüber hinaus im neuen kommunalen Rechnungswesen, das zum Haushaltsjahr 2009 eingeführt werden soll, völlig anders zu beurteilen,


wurde nicht eingegangen. Mündlich wurde mitgeteilt, ein Zeitpunkt müsse zwingend genannt werden, wenn auch jenseits des Finanzplanungszeitraums und nur schätzungsweise.


Folgende Annahmen könnten dafür gemacht werden:


Der Fehlbetrag liegt nach dem Jahresabschluss 2007 bei 18.025.944 Euro.

Nimmt man jährliche im Haushaltsvollzug zu vollziehende Verbesserungen von etwa 2,0 Mio. Euro an und schreibt man die zur Zeit vergleichsweise hohen Einnahmen aus Finanzausgleich und Kreisumlage in die Zukunft fort (beides ist kein Automatismus, sondern nur eine wohlwollende Annahme), wäre das Defizit innerhalb von ca. 9 Jahren abgebaut. Das Jahr, in dem der Haushaltsausgleich wieder erreicht wäre, wäre demnach das Jahr 2016. Die Verwaltung schlägt vor, dass dieses Jahr für die Festsetzung genannt wird.


Das Innenministerium bemängelt darüber hinaus, dass erstmals im Konzept 2008 keine neuen Maßnahmen genannt werden. Das ist nicht ganz korrekt, da die vorhandenen Maßnahmen um neue Einsparungen [z.B. Personal] ergänzt worden sind. Als neue Maßnahme sollte die beabsichtigte schrittweise Verringerung der Wirtschaftsförderung in Form der Ausbildungsplatzförderung zusätzlich eingefügt werden.


Nach dem neuen kommunalen Haushaltsrecht erfolgt der Haushaltsausgleich nach anderen Kriterien als bisher. Maßgeblich ist künftig der Ausgleich des Ergebnishaushalts (das ist der Haushalt der laufenden Erträge und Aufwendungen). Da der Ergebnishaushalt sich vom bisherigen Verwaltungshaushalt durch den Wegfall der Zuführung an den Vermögenshaushalt und durch den vollständigen Ansatz von Abschreibungen und Rückstellungen unterscheidet, bekommt der Begriff "Haushaltsausgleich" künftig eine andere Bedeutung.


Unter Zugrundelegung der Planzahlen 2008 bis 2011 des bisherigen kameralistischen Haushalts und der vorläufigen Abschreibungs- und Rückstellungsbeträge wird der Landkreis Friesland danach - wenn auch knapp - ausgeglichene Ergebnishaushalte vorweisen können. Dabei wird die stetige, eher positive Entwicklung entsprechend der bisherigen Finanzplanung vorausgesetzt. Da die bisherigen kameralistischen Fehlbeträge nur informatorisch in die doppische Bilanz vorgetragen werden (sie sind "nur" noch Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten), entfiele danach die Verpflichtung, ein Haushaltssicherungskonzept vorzulegen.


Die Haushaltssituation des Landkreises wird aber nur durch die Umstellung auf das neue Haushaltsrecht nicht besser, sondern es ändert sich nur die Darstellungsweise; die bisher aus dem Verwaltungshaushalt aufzubringende Tilgung für Kredite (4,5 Mio. Euro) ist künftig, da reine Finanzierung und kein "Aufwand", aus dem Finanzhaushalt aufzubringen. Das führt wahrscheinlich, zumindest im Haushaltsjahr 2009, zu einem verstärkten Liquiditätsabfluss, da die Einzahlungen geringer sind; so stehen Erträgen, z.B. aus der Auflösung von Sonderposten aus gegebenen Investitionszuweisungen, keine Einzahlungen gegenüber.


Aus diesem Grund und aus der Befürchtung heraus, dass eine drohende wirtschaftliche Rezession wieder zu erheblich niedrigeren Einnahmen aus Finanzausgleich und Kreisumlage führen wird, gibt es, selbst wenn im doppischen Haushalt 2009 ein Ausgleich des Ergebnishaushalts erreicht werden sollte, keinen Anlass, von der bisherigen Linie der Haushaltssicherung abzuweichen. Die Liquiditätssituation wird voraussichtlich weiterhin schlecht bleiben. Es werden auch künftig Liquiditätskredite bis ca. 20 Mio. Euro erforderlich sein, um die Kassenliquidität aufrecht zu erhalten. Diese Kredite können - wenn überhaupt - nur sehr allmählich abgebaut werden und werden den Kreishaushalt auch weiterhin mit einer erheblichen Zinslast belasten. Darüber hinaus muss in jedem Haushaltsjahr nach Wegen und Maßnahmen gesucht werden, die langfristigen Schulden über die vorgesehene Minderung in Höhe von 5 Mio. Euro pro Wahlperiode abzubauen.



Beschlussvorschlag:

Das Haushaltssicherungskonzept wird um die Festlegung ergänzt, dass durch vollständigen Abbau des vorhandenen kumulierten Haushaltsfehls in Höhe von derzeit 18,0 Mio. Euro der Haushaltsausgleich spätestens im Haushaltsjahr 2016 wieder erreicht werden soll. Er soll - über die im Konzept genannten Maßnahmen hinaus - vorwiegend dadurch erreicht werden, dass durch strenge Bewirtschaftung der freiwilligen und Pflichtausgaben und äußerst restriktiven Haushaltsvollzug in den Jahresabschlüssen jeweils gegenüber der Planung erheblich verbesserte Ergebnisse erreicht werden.


Der Kreistag wird um gleiche Beschlussfassung gebeten.


Finanzielle Auswirkungen: entfällt

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


Erfolgte Veranschlagung:Ja, mit € Nein

im Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Haushaltsstelle:



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Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:


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Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss