Begründung:
Der Kreistag hat in
seiner Sitzung am 18.03.2020
a)
die
Wertgrenze, bis zu der der Landrat Aufträge über Lieferungen und Leistungen
vergeben kann, auf 500.000 Euro festgesetzt,
b)
die
Wertgrenze, bis zu der über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen
als „unerheblich“ im Sinne von § 117 Abs. 1 NKomVG gelten, auf 50.000 Euro
festgesetzt. Für darüber hinausgehende Anträge ist der Kreisausschuss
zuständig.
Die Geltung beider
Beschlüsse ist befristet bis zur nächsten stattfindenden Kreistagssitzung.
Zwar ist der
Landkreis Friesland im Zuge der Lockerungen der Corona-Beschränkungen auf dem
Weg zurück zum „Normalbetrieb“; durch die Beschlüsse der Bundesregierung zur
Verlagerung von Zuständigkeiten der Bekämpfung der Corona-Pandemie auf die
Landkreise („50/100.000-Regel“) kommt auf diese zukünftig aber die Pflicht zu,
im Fall der erhöhten Anzahl von Neuinfektionen (50 Neuinfektionen auf 100.000
Einwohner innerhalb einer Woche) sehr schnell reagieren zu müssen. In einem
solchen Fall könnte es darauf ankommen, wie schon im März/April bestimmte Beschaffungen (z.B. persönliche
Schutzausrüstungen) oder auch generell Vergaben ausführen zu können, ohne –
unter dann wieder verschärften Bedingungen – in jedem Fall die Kreisgremien
beteiligen zu müssen.
Die Verwaltung
schlägt daher vor, die beiden heraufgesetzten Wertgrenzen wiederum bis zur nächsten Kreistagssitzung fortgelten
zu lassen. Solange die Corona-Krise andauert (und der Kreistag zustimmt), wird
dieser Tagesordnungspunkt bzw. der Bericht dazu als wiederkehrende r
Tagesordnungspunkt in die Tagesordnungen der nächsten Kreistage aufgenommen.
Beschlussvorschlag:
Der Verlängerung
der Geltung der erhöhten Wertgrenzen bis zum nächsten Kreistag wird zugestimmt.
Anlage(n):
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