Begründung:
- Ausgangspunkt und
Situationsbeschreibung:
Aufgrund der mit der Corona-Krise zusammenhängenden zeitweisen
Schulschließungen ist auch das Wahlverfahren zum neuen Jugendparlament
beeinträchtigt worden. So haben es einige Wahlkandidaten nicht in der
vorgegebenen Zeit (bis zum 65. Tag vor der Wahl gem. § 6 Abs. 2 S. 3 der
Wahlordnung geschafft, die notwendigen Unterstützungsunterschriften
fristgerecht beizubringen.) Für die Wahl ist der Zeitraum 7.9. – 26.9.2020
vorgesehen.
Dies würde bedeuten, dass statt von den zur Verfügung stehenden 13
Sitzen im Jugendparlament für die gewählten Mitglieder überhaupt nur maximal 8
besetzt werden dürften. Dabei von einer echten Wahl zu sprechen, fällt
sicherlich schwer. Auf der anderen Seite würde die praktische Arbeit des
Jugendparlaments bei einer dementsprechend reduzierten Größe auch für die
anstehende Wahlperiode erschwert.
- Lösungsvorschlag:
Um den motivierten Kandidaten eine Chance zu geben, die
Unterstützerunterschriften noch einholen zu können, wird daher vorgeschlagen,
den Wahltermin zu verschieben auf die Zeit vom 02.11.-21.11.2020.
Diese Verschiebung würde zu einer veränderten Verfahrensweise führen und
es erforderlich machen, die in der geltenden Wahlordnung und Satzung des
Jugendparlaments Friesland genannten Daten und Fristen zu verändern. Die
Veränderungen (im Kursivdruck
hervorgehoben) sind im folgenden Abschnitt beschrieben und vom Kreistag zu
beschließen.
Ergänzung zur Begründung:
Zu 1)
2. Änderung der Wahlordnung des Jugendparlaments Friesland vom
19.12.2016 in der aktuellen Fassung der 1. Änderung durch den
Kreistagsbeschluss vom 18.03.2020:
aa) In § 1 wird ein neuer Absatz 4 eingefügt mit folgendem
Wortlaut:
(4) Die Wahl des 2. Jugendparlaments erfolgt aufgrund des
Corona-bedingten (SARS-CoV2-Pandemieausbruch) Ausnahmezustandes zu einem späteren
Zeitpunkt, und zwar im Zeitraum 2.11. –
21.11.2020. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt ein weiterer Lockdown im
Kreisgebiet erforderlich werden, der sich auf den Wahlverlauf beeinträchtigend
auswirkt, so wird die Wahl um einen weiteren Zeitraum verschoben und – voraussichtlich
– in den Sommer 2021 verlegt. Der aktuelle Wahltermin wird dann rechtzeitig
bekannt gemacht.
bb) In § 6 sind demzufolge die genannten Fristen für einen – an den
neuen Wahltermin (nach den
Herbstferien 2020) – angepassten
Ablauf zu verändern:
-
Abs.
2 erhält folgende Fassung:
(2) Die Wahlleitung fordert
spätestens am 73. Tag [1]
vor der Wahl zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf.
Die Bewerber*innen reichen
ihre Bewerbung zusammen mit den erforderlichen
Unterstützer*innen-Unterschriften bei der Geschäftsstelle des Jugendparlaments
ein. Die Unterlagen müssen spätestens bis zum 48. Tag[2],
18 Uhr, vor dem Wahltermin in der Geschäftsstelle vorliegen. Die
Geschäftsstelle stellt die Zulassung der Bewerber*innen zur Wahl fest und
beraumt die Sitzung des Wahlausschusses zur Entscheidung über die Zulassung der
Wahlvorschläge binnen 10 Kalendertagen [3]an.
-
Abs.
6 erhält folgende Fassung:
(6) Die Aufstellung und
Bekanntmachung der Kandidaten*innen-Liste muss bis zum 26. Tag[4]
vor der Wahl erfolgen.
cc) § 7 erfährt folgende Veränderungen:
-
Abs. 4
erhält folgende Fassung:
(4) Das Wählerverzeichnis wird spätestens am 59.
Tag[5] vor der
Wahl durch den Landkreis erstellt. Die entsprechenden Meldungen an ihn durch
die Städte und Gemeinden erfolgen spätestens am 66. Tag[6] vor der
Wahl.
-
Abs. 6
erhält folgende Fassung:
(6) Die Wahlleitung macht spätestens am 73. Tag [7]vor der
Wahl bekannt,
a) wo, wie lange und zu welchen Zeiten das
Wählerverzeichnis eingesehen werden kann und ob der Ort der Einsichtnahme für
gehbehinderte oder auf einen Rollstuhl angewiesene Wähler*innen zugänglich ist.
b) wo und in welcher Form und innerhalb welcher Frist
eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragt werden kann
c) und dass den Wahlberechtigten, die in das
Wählerverzeichnis eingetragen sind, eine Wahlbenachrichtigung zugeht.
dd)
Folgende Veränderungen erfährt § 8:
-
In Abs. 1
wird der Stichtag geändert:
(1) Spätestens
am 20. Tag[8] vor der
Wahl erhält jede*r Wahlberechtigte eine Wahlbenachrichtigungskarte, die
ihre*seine Personalien sowie die Adresse des Wahllokals, das Datum und die Zeit
für die Stimmabgabe enthält.
dd) § 9 erfährt Änderungen in Abs. 1:
(1)
Die Wahlberechtigten können das Wählerverzeichnis vom
18. bis zum 12. Tag[9] vor der
Wahl werktags während der allgemeinen Öffnungszeiten im Kreisamt des
Landkreises Friesland in Jever einsehen.
ee) § 10 wird verändert in:
-
Abs. 1:
(1) Anträge
auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses können nur dann berücksichtigt
werden, wenn sie spätestens bis zum 9. Tag[10] vor der
Wahl bei der Wahlleitung eingegangen sind.
-
Abs. 5:
(5) Die Entscheidung über den
Berichtigungsantrag ist den Beteiligten von der entscheidenden Stelle
spätestens am 4. Tag[11] vor der
Wahl bekannt zu geben. Wer aufgrund eines Berichtigungsantrags in das
Wählerverzeichnis nachgetragen wird, erhält eine Wahlbenachrichtigung.
-
Abs. 6:
(6) Das Wählerverzeichnis ist am 3. Tag[12] vor der
Wahl endgültig abzuschließen.
ff) § 11 erhält Änderungen in:
-
Abs. 1:
(1)
Bis spätestens zum 73. Tag[13] vor der
Wahl gibt die Wahlleitung bekannt:
a)
den Wahltermin mit Uhrzeitbeginn und –ende,
b)
den Namen der Wahlleitung und ihrer Stellvertretung
nebst Anschrift,
c)
die Zusammensetzung des Wahlausschusses unter
namentlicher Benennung seiner Mitglieder und deren Anschrift.
d)
wo und bis zu welchem Zeitpunkt (48. Tag[14] vor der
Wahl) die Wahlvorschläge einzureichen sind.
Gleichzeitig
weist sie auf das zu beachtende Verfahren hin.
-
Abs. 2:
(2) Bis
spätestens zum 28. Tag[15] vor der
Wahl erfolgt die öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge nach der durch
den Wahlausschuss getroffenen Entscheidung über die Zulassung der
Wahlvorschläge.
-
Abs. 3:
(3)
Bis spätestens zum 73. Tag[16] vor der
Wahl wird bekanntgemacht,
a)
wo, wie lange und zu welchen Tagesstunden das
Wählerverzeichnis eingesehen werden kann und ob der Ort der Einsichtnahme für
gehbehinderte oder auf einen Rollstuhl angewiesene Wähler*innen zugänglich ist.
b)
wo, in welcher Form und innerhalb welcher Frist eine
Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragt werden kann.
c)
dass den Wahlberechtigten, die in das
Wählerverzeichnis eingetragen sind, eine Wahlbenachrichtigung zugeht.
==============================================
Zu 2.)
Änderung der Satzung des Jugendparlaments Friesland
vom 19.12.2016 in der aktuellen Fassung der 1. Änderung durch den
Kreistagsbeschluss vom 18.03.2020:
§ 10 Abs. 2 wird
neu gefasst, wie folgt:
(1)
Die allgemeine Wahlperiode beträgt erstmalig drei
Jahre, die folgenden betragen zwei Jahre. Die erste Wahlperiode begann am
01.09.2017. Die nächste Wahlperiode beginnt mit der konstituierenden
Sitzung nach der Wahl im Zeitraum 2.11. – 21.11.2020 (bzw. nach einer weiteren
erforderlichen Coronakrisenbedingten Verschiebung des Wahltermins bis ins Jahr
2021), die spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Wahl stattfindet.
Nach dem Ende der Wahlperiode führt das
Jugendparlament seine Tätigkeit in der bisherigen Besetzung bis zur ersten
Sitzung des neu besetzten Jugendparlaments fort.
Das gleiche gilt bei der Auflösung des
Jugendparlaments.
[1] Das ist der 21.08.2020
[2] Das ist der 15.09.2020
[3] Bis zum 25.09.2020
[4] Das ist der 07.10.2020
[5] Das ist der 04.09.2020
[6] Das ist der 28.08.2020
[7] Das ist der 21.08.2020
[8] Das ist der 13.10.2020
[9] Das heißt im Zeitraum 18.10. – 21.10.2020
[10] Das ist der 24.10.2020
[11] Das ist der 29.10.2020
[12] Das ist der 30.10.2020
[13] Das ist der 21.08.2020
[14] Das ist der 15.09.2020
[15] Das ist der 05.10.2020
[16] Das ist der 21.08.2020
Beschlussvorschlag:
- Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag die beigefügten
Änderungssatzungen zu beschließen:
- Der Kreistag beschließt folgende Änderungssatzungen:
- Die 2. Änderung der
Wahlordnung des Jugendparlaments Friesland vom 19.12.2016 in der aktuellen
Fassung der 1. Änderung durch den Kreistagsbeschluss vom 18.03.2020 wird
beschlossen.
- Die 2. Änderung der
Satzung des Jugendparlaments Friesland vom 19.12.2016 in der aktuellen
Fassung der 1. Änderung durch den Kreistagsbeschluss vom 18.03.2020 wird
beschlossen.
Anlagen:
Entwürfe
Änderungssatzung und Änderung der Wahlordnung