Betreff
Personalbedarf im Fachbereich Gesundheitswesen im Sachgebiet Gesundheitsaufsicht
Vorlage
0997/2020
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Gesundheitsaufseher und IT-Administration

 

Der Fachbereich Gesundheitswesen hatte bereits im Jahr 2019 um eine personelle Verstärkung der Gesundheitsaufseher/innen des Sachgebietes Gesundheitsaufsicht gebeten.

 

Die Aufgaben der Gesundheitsaufseher/innen sind im Wesentlichen:

 

·         Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten nach dem Infektions-schutzgesetz

·         Vollzug der Trinkwasser- und der Badewasserverordnung mit Überwachungsaufgaben

·         Überwachung und Vollzug der hygienerechtlichen Vorschriften

·         Stellungnahmen zu Bauanträgen, Bebauungsplänen, Flächennutzungsplänen und Regionalplanungsverfahren

·         Beteiligung am Rufbereitschaftsdienst an Wochenenden

 

Als Gründe wurden angegeben, dass gesetzliche Pflichtaufgaben nicht wahrgenommen werden, wie z. B.

 

-       Infektionshygienische  Überwachung von Arztpraxen, Rehakliniken, Pflegeheimen, Rettungsstationen, Kindertagesstätten, Hospizen, Kosmetikern, Fußpflegern, Tatoo- und Piercingstudios (Aufgaben nach dem Infektionsschutzgesetz)

-       Kontrolle freiverkäuflicher Arzneimittel (Aufgabe nach dem Arzneimittelgesetz)

-       Überwachung der Solarien (Aufgabe nach dem Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung)

 

Kommt es aufgrund der Nichtwahrnehmung dieser Aufgaben zu relevanten Personenschäden könnte der Landkreis Friesland mitverantwortlich sein.

 

Das Sachgebiet Organisation hat einen Personalbedarf für die reine Gesundheitsaufsicht von 3,41 AK festgestellt. Es wurde davon ausgegangen, dass die Überprüfung der Einrichtungen einmal jährlich stattfinden. Anlassbezogene Prüfungen wurden nicht berücksichtigt.

 

Im Stellenplan sind für die Gesundheitsaufsicht 2,0 AK Gesundheitsaufseher/innen vorgesehen.

 

Somit ergibt sich ein Bedarf von zusätzlichen 1,41 AK, der auf 1,50 AK aufgerundet werden sollte. Diese Feststellungen wären auch ohne die „Corona-Pandemie“ getroffen worden.

Ein zusätzlicher Personalbedarf wegen der „Corona-Pandemie“ ist nicht berücksichtigt.

 

Eine Hygienekontrolleurin ist mit 30 Stunden (=0,77 AK) tätig. Ein Gesundheitsaufseher ist mit 0,5 AK als Fachadministrator für die im Gesundheitsamt eingesetzten Fachsoftwares zuständig. Tatsächlich ist die Gesundheitsaufsicht somit nur mit 1,27 AK besetzt.

 

Damit die Gesundheitsaufseher/innen ihren eigentlichen Aufgaben nachkommen, ist für die Fachadministratorenaufgaben eine weitere halbe Kraft einzuplanen. Wie diese Aufgaben zu bewerten sind, ist noch zu prüfen.

 

Aufgrund der bereits sehr hohen Arbeitsbelastung und der bestehenden Arbeitsrückstände beabsichtigt die Verwaltung kurzfristig 1,73 AK Entgeltgruppe 9 a TVöD für Hygienekontrolleure/-kontrolleurinnen/Gesundheitsaufseher/innen auszuschreiben.

 

Für 1,5 AK Gesundheitsaufseher/innen sind keine Stellenanteile eingeplant. Es können aber Stellenanteile anderer Mitarbeiter/innen in der Kreisverwaltung genutzt werden, die Ihre Arbeitszeit befristet reduziert haben.

 

Im Stellenplan 2021 werden zusätzlich 1,5 AK Entgeltgruppe 9 a TVöD für die Gesundheitsaufsicht sowie 0,5 AK für die Fachadministratorenaufgaben eingeplant.

 

 

Verwaltungstätigkeiten in der Gesundheitsaufsicht

 

Die Prüfung des Personalbedarfs für die Verwaltungstätigkeiten in der Gesundheitsaufsicht findet derzeit statt. Schon vor „Corona“ war absehbar, dass die Verwaltungsleitung überlastet ist und eine Entlastung erforderlich ist. Der Verwaltungsleitung sind folgende Aufgabenbereiche mit 18 Beschäftigten zugeordnet:

 

-       Allgemeine Verwaltung für den gesamten Fachbereich (1,0 AK)

-       Psychologischer Dienst (1,0 AK – 1 MA )

-       Jugendzahnärztlicher Dienst (1,89 AK – 2 MA + Honorarkraft)

-       Gesundheitsschutz/Gesundheitsaufsicht (4,0 AK zzgl. X AK – 4 MA zzgl. X MA)

-       Betreuungsstelle (3,0 AK – 4 MA)

-       Heim- und Medizinalaufsicht (1,50 AK – 2 MA)

-       Sprechtagsbegleitung (3,35 AK – 5 MA)

 

Die Verwaltungsleitung ist die einzige Verwaltungskraft im sog. gehoben Dienst im Fachbereich Gesundheitswesen. Die Aufgaben können nicht alle von der Verwaltungsleitung im erforderlichen Umfang wahrgenommen werden.

 

Im Rahmen der Prüfung des Personalbedarfs für die Gesundheitsaufseher ist  festgestellt worden, dass die Tätigkeiten nicht von der einzigen Verwaltungskraft  (E 8 TVöD) bewältigt werden können, wenn weitere Gesundheitsaufseher die bisher nicht wahrgenommenen Aufgaben abarbeiten. Der zusätzlich tatsächlich erforderliche Bedarf wird derzeit wie auch die Stellenbewertung geprüft. Er wird auf drei Stellen geschätzt.

 

Die sog. Corona-Aufgaben werden derzeit von 2,5 AK des Stabes und ab dem 01.09.2020 von 2,0 AK, erst einmal voraussichtlich bis zum 31.12.2020, wahrgenommen. Diese Mitarbeiter sind normalerweise in anderen Fachbereichen eingesetzt. Diese 2,5 bzw. 2,0 AK reichen nicht aus, um die zusätzlichen Corona-Aufgaben, wie z. B.

 

  • Erstellung von Allgemeinverfügungen
  • Bearbeitung von Entschädigungsanträgen nach dem Infektionsschutzgesetz (ca. 550 Anträge, bisher konnten nur Unterlagen nachgefordert, bzw. einige Anhörungen durchgeführt werden. Die Entscheidungen stehen noch aus.)
  • Kontrollen/Ordnungswidrigkeiten (Gegen rund 170 Betreiber von Restaurationsbetrieben wurden bisher Verfahren in die Wege geleitet. 26 Verfahren sind noch offen. Aufgrund von Beschwerden sind weitere Kontrollen und Verfahren zu erwarten. Zuletzt wurden Kontrollen von Sammelunterkünften und Prostitutionsstätten durchgeführt.)
  • Vor der Durchführung von Veranstaltungen sind Außentermine und Absprachen bzgl. zu erstellender Hygienekonzepte erforderlich
  • Situationsbedingte Aufgaben (z. B. wie bei einem Ausbruch in Gütersloh)
  • Laufendes Geschäft (Auslegung der jeweils geltenden Corona-Verordnung, Absprachen mit den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden sowie der Polizei) Bearbeitung von E-Mails, Telefonate

 

zu bewältigen.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Verwaltungskräfte in der Gesundheitsaufsicht um 1 AK im sog. gehobenen Dienst zu erhöhen. Die Stellenbewertung ist noch durchzuführen. Die Stelle ist im Stellenplan 2021 vorzusehen.

 

Aufgrund der nicht bearbeiteten Anträge nach dem Infektionsschutzgesetz sowie Ordnungswidrigkeitenverfahren und des erforderlichen Einsatzes des Personals in den eigentlichen Fachbereichen ist eine kurzfristige Besetzung der Stellen unter Ziffer 1 des Beschlussvorschlages erforderlich.

 

Sollte nach der „Corona-Pandemie“ festgestellt werden, dass die Verwaltungskraft nicht mehr in vollem Umfang erforderlich ist, kann diese jederzeit anderweitig eingesetzt werden.

 

Über das Ergebnis der endgültigen Personalbedarfsprüfung werden Sie informiert.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Stellenplan 2020

-       1,5 AK für Gesundheitsaufseher/innen,

-       0,5 AK für die Betreuung der Fachadministratorenaufgaben

im Fachbereich Gesundheitswesen zusätzlich einzuplanen und diese Stellenanteile kurzfristig zu besetzen. Der Kreistagsbeschluss im Oktober muss hierfür nicht abgewartet werden.

 

2. Die Verwaltung plant eine zusätzliche Stelle für eine Verwaltungsfachkraft im

    Stellenplan 2021 ein.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Orga-Untersuchung des Fachbereiches Gesundheitswesen durchzuführen.

 


Finanzielle Auswirkungen:     Ja   

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

26.000 € (2020)

140.000 €

Erfolgte Veranschlagung: Die zusätzlich entstehenden Personalkosten werden durch
                                    eingesparte Personalkosten in anderen Bereichen gedeckt.

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. XXX

Titel: 

HSP  Nr.  XXX

Titel:  

                                                                        

 

                                    

Sachbearbeiter/in                   Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernent/in                    Kämmerei                        Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.