Begründung:
Gesundheitsaufseher und IT-Administration
Der Fachbereich
Gesundheitswesen hatte bereits im Jahr 2019 um eine personelle Verstärkung der
Gesundheitsaufseher/innen des Sachgebietes Gesundheitsaufsicht gebeten.
Die Aufgaben der
Gesundheitsaufseher/innen sind im Wesentlichen:
·
Verhütung und Bekämpfung von
Infektionskrankheiten nach dem Infektions-schutzgesetz
·
Vollzug der Trinkwasser- und der
Badewasserverordnung mit Überwachungsaufgaben
·
Überwachung und Vollzug der
hygienerechtlichen Vorschriften
·
Stellungnahmen zu Bauanträgen,
Bebauungsplänen, Flächennutzungsplänen und Regionalplanungsverfahren
·
Beteiligung am Rufbereitschaftsdienst an
Wochenenden
Als Gründe wurden
angegeben, dass gesetzliche Pflichtaufgaben nicht wahrgenommen werden, wie z.
B.
-
Infektionshygienische Überwachung von Arztpraxen, Rehakliniken,
Pflegeheimen, Rettungsstationen, Kindertagesstätten, Hospizen, Kosmetikern,
Fußpflegern, Tatoo- und Piercingstudios (Aufgaben nach dem
Infektionsschutzgesetz)
-
Kontrolle
freiverkäuflicher Arzneimittel (Aufgabe nach dem Arzneimittelgesetz)
-
Überwachung
der Solarien (Aufgabe nach dem Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender
Strahlung)
Kommt es aufgrund der
Nichtwahrnehmung dieser Aufgaben zu relevanten Personenschäden könnte der
Landkreis Friesland mitverantwortlich sein.
Das Sachgebiet
Organisation hat einen Personalbedarf für die reine Gesundheitsaufsicht von
3,41 AK festgestellt. Es wurde davon ausgegangen, dass die Überprüfung der
Einrichtungen einmal jährlich stattfinden. Anlassbezogene Prüfungen wurden
nicht berücksichtigt.
Im Stellenplan sind für
die Gesundheitsaufsicht 2,0 AK Gesundheitsaufseher/innen vorgesehen.
Somit ergibt sich ein
Bedarf von zusätzlichen 1,41 AK, der auf 1,50 AK aufgerundet werden sollte.
Diese Feststellungen wären auch ohne die „Corona-Pandemie“ getroffen worden.
Ein zusätzlicher
Personalbedarf wegen der „Corona-Pandemie“ ist nicht berücksichtigt.
Eine Hygienekontrolleurin
ist mit 30 Stunden (=0,77 AK) tätig. Ein Gesundheitsaufseher ist mit 0,5 AK als
Fachadministrator für die im Gesundheitsamt eingesetzten Fachsoftwares
zuständig. Tatsächlich ist die Gesundheitsaufsicht somit nur mit 1,27 AK
besetzt.
Damit die
Gesundheitsaufseher/innen ihren eigentlichen Aufgaben nachkommen, ist für die
Fachadministratorenaufgaben eine weitere halbe Kraft einzuplanen. Wie diese
Aufgaben zu bewerten sind, ist noch zu prüfen.
Aufgrund der bereits sehr
hohen Arbeitsbelastung und der bestehenden Arbeitsrückstände beabsichtigt die
Verwaltung kurzfristig 1,73 AK Entgeltgruppe 9 a TVöD für
Hygienekontrolleure/-kontrolleurinnen/Gesundheitsaufseher/innen auszuschreiben.
Für 1,5 AK
Gesundheitsaufseher/innen sind keine Stellenanteile eingeplant. Es können aber
Stellenanteile anderer Mitarbeiter/innen in der Kreisverwaltung genutzt werden,
die Ihre Arbeitszeit befristet reduziert haben.
Im Stellenplan 2021
werden zusätzlich 1,5 AK Entgeltgruppe 9 a TVöD für die Gesundheitsaufsicht
sowie 0,5 AK für die Fachadministratorenaufgaben eingeplant.
Verwaltungstätigkeiten in der Gesundheitsaufsicht
Die Prüfung des
Personalbedarfs für die Verwaltungstätigkeiten in der Gesundheitsaufsicht
findet derzeit statt. Schon vor „Corona“ war absehbar, dass die
Verwaltungsleitung überlastet ist und eine Entlastung erforderlich ist. Der
Verwaltungsleitung sind folgende Aufgabenbereiche mit 18 Beschäftigten
zugeordnet:
-
Allgemeine
Verwaltung für den gesamten Fachbereich (1,0 AK)
-
Psychologischer
Dienst (1,0 AK – 1 MA )
-
Jugendzahnärztlicher
Dienst (1,89 AK – 2 MA + Honorarkraft)
-
Gesundheitsschutz/Gesundheitsaufsicht
(4,0 AK zzgl. X AK – 4 MA zzgl. X MA)
-
Betreuungsstelle
(3,0 AK – 4 MA)
-
Heim-
und Medizinalaufsicht (1,50 AK – 2 MA)
-
Sprechtagsbegleitung
(3,35 AK – 5 MA)
Die Verwaltungsleitung
ist die einzige Verwaltungskraft im sog. gehoben Dienst im Fachbereich
Gesundheitswesen. Die Aufgaben können nicht alle von der Verwaltungsleitung im
erforderlichen Umfang wahrgenommen werden.
Im Rahmen der Prüfung des
Personalbedarfs für die Gesundheitsaufseher ist
festgestellt worden, dass die Tätigkeiten nicht von der einzigen
Verwaltungskraft (E 8 TVöD) bewältigt
werden können, wenn weitere Gesundheitsaufseher die bisher nicht wahrgenommenen
Aufgaben abarbeiten. Der zusätzlich tatsächlich erforderliche Bedarf wird
derzeit wie auch die Stellenbewertung geprüft. Er wird auf drei Stellen
geschätzt.
Die sog. Corona-Aufgaben
werden derzeit von 2,5 AK des Stabes und ab dem 01.09.2020 von 2,0 AK, erst
einmal voraussichtlich bis zum 31.12.2020, wahrgenommen. Diese Mitarbeiter sind
normalerweise in anderen Fachbereichen eingesetzt. Diese 2,5 bzw. 2,0 AK reichen
nicht aus, um die zusätzlichen Corona-Aufgaben, wie z. B.
- Erstellung von Allgemeinverfügungen
- Bearbeitung von Entschädigungsanträgen nach dem Infektionsschutzgesetz
(ca. 550 Anträge, bisher konnten nur Unterlagen nachgefordert, bzw. einige
Anhörungen durchgeführt werden. Die Entscheidungen stehen noch aus.)
- Kontrollen/Ordnungswidrigkeiten (Gegen rund 170 Betreiber von
Restaurationsbetrieben wurden bisher Verfahren in die Wege geleitet. 26
Verfahren sind noch offen. Aufgrund von Beschwerden sind weitere
Kontrollen und Verfahren zu erwarten. Zuletzt wurden Kontrollen von
Sammelunterkünften und Prostitutionsstätten durchgeführt.)
- Vor der Durchführung von Veranstaltungen sind Außentermine und
Absprachen bzgl. zu erstellender Hygienekonzepte erforderlich
- Situationsbedingte Aufgaben (z. B. wie bei einem Ausbruch in
Gütersloh)
- Laufendes Geschäft (Auslegung der jeweils geltenden Corona-Verordnung,
Absprachen mit den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden sowie der
Polizei) Bearbeitung von E-Mails, Telefonate
zu bewältigen.
Die Verwaltung schlägt
daher vor, die Verwaltungskräfte in der Gesundheitsaufsicht um 1 AK im sog.
gehobenen Dienst zu erhöhen. Die Stellenbewertung ist noch durchzuführen. Die
Stelle ist im Stellenplan 2021 vorzusehen.
Aufgrund der nicht
bearbeiteten Anträge nach dem Infektionsschutzgesetz sowie
Ordnungswidrigkeitenverfahren und des erforderlichen Einsatzes des Personals in
den eigentlichen Fachbereichen ist eine kurzfristige Besetzung der Stellen
unter Ziffer 1 des Beschlussvorschlages erforderlich.
Sollte nach der
„Corona-Pandemie“ festgestellt werden, dass die Verwaltungskraft nicht mehr in
vollem Umfang erforderlich ist, kann diese jederzeit anderweitig eingesetzt
werden.
Über das Ergebnis der
endgültigen Personalbedarfsprüfung werden Sie informiert.
Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird
beauftragt, im Stellenplan 2020
-
1,5
AK für Gesundheitsaufseher/innen,
-
0,5
AK für die Betreuung der Fachadministratorenaufgaben
im
Fachbereich Gesundheitswesen zusätzlich einzuplanen und diese Stellenanteile
kurzfristig zu besetzen. Der Kreistagsbeschluss im Oktober muss hierfür nicht
abgewartet werden.
2. Die Verwaltung plant eine zusätzliche Stelle für eine Verwaltungsfachkraft im
Stellenplan 2021 ein.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Orga-Untersuchung des Fachbereiches Gesundheitswesen durchzuführen.