Betreff
Vorschläge zur Wahl der Jugendschöffen für die Jahre 2009 bis 2013
Vorlage
309/2008
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Gemäß § 35 des Jugendgerichtsgesetzes (sh. Anlage 1 zu 309/2008) sind die Jugendschöffen für die Jugendgerichte von den zuständigen Jugendhilfeausschüssen vorzuschlagen, und zwar je zur Hälfte Frauen und Männer. Die Vorschlagslisten sind getrennt nach Frauen und Männern, nicht jedoch getrennt nach Haupt- und Hilfsschöffen aufzustellen.


Die Zahl der benötigten Schöffen wurde vom Präsidenten des Landgerichtes Oldenburg festgesetzt auf:


- für die Jugendkammern des Landgerichtes Oldenburg

aus jedem Amtsgerichtsbezirk (Jever und Varel) je 2 Hauptschöffen


- für das Jugendschöffengericht des Amtsgerichtes Jever 10 Hauptjugendschöffen

10 Hilfsjugendschöffen


- für das Jugendschöffengericht des Amtsgerichtes Varel 8 Hauptjugendschöffen

8 Hilfsjugendschöffen


Die Ausschüsse haben dabei mindestens die doppelte Anzahl der benötigten Schöffen in Vorschlag zu bringen. Insgesamt sind somit für den Amtsgerichtsbezirk Jever mindestens 44 Personen und für den Amtsgerichtsbezirk Varel mindestens 36 Personen zu benennen. Entsprechend der Einwohnerzahlen ergibt sich folgende Aufteilung auf die einzelnen Gemeinden:


Amtsgerichtsbezirk Jever

- Stadt Jever 11 Personen

- Gemeinde Sande 7 Personen

- Stadt Schortens 17 Personen

- Gemeinde Wangerland 8 Personen

- Gemeinde Wangerooge 1 Person

Insgesamt: 44 Personen


Amtsgerichtsbezirk Varel

- Stadt Varel 20 Personen

- Gemeinde Bockhorn 7 Personen

- Gemeinde Zetel 9 Personen

Insgesamt: 36 Personen


Die vorgeschlagenen Personen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Bei der Auswahl gilt es die §§ 25 bis 58 Gerichtsverfassungsgesetz (sh. Anlage 2 zu 309/2008) zu beachten.


Die Verwaltung des Fachbereiches 22 hat die Gemeinden und Städte des Landkreises Friesland gebeten entsprechende Vorschläge (sh. Anlage 3 zu 309/2008) einzureichen und den anliegenden Vorschlag für die Wahl der Jugendschöffen erstellt. Der Vorschlag (sh. Anlage 4 zu 309/2008) wurde seitens des Fachbereiches 22 in Absprache mit dem Ausschussvorsitzenden Herrn Osterloh erstellt.



Beschlussvorschlag:


Der von der Verwaltung unterbreitete und als Anlage beigefügte Vorschlag für die Wahl der Jugendschöffen der Jahre 2009 bis 2013 wird beschlossen.


Der Kreisausschuss und der Kreistag werden um Kenntnisnahme gebeten.



Finanzielle Auswirkungen: Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


Erfolgte Veranschlagung:Ja, mit € Nein

im Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Haushaltsstelle:


___Onken__ _____________

Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

_____________ ______________ ____________

Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlagen:


Anlage 1 Gesetzesauszug § 35 Jugendgerichtsgesetz

Anlage 2 Gesetzesauszug §§ 25 bis 58 Gerichtsverfassungsgesetz

Anlage 3 Gesamtvorschlagsliste der Gemeinden bzw. Städte

Anlage 4 Vorschlag des FB 22 für die Wahl der Jugendschöffen