Begründung:
Gemäß § 35 des Jugendgerichtsgesetzes (sh. Anlage 1 zu 309/2008) sind die Jugendschöffen für die Jugendgerichte von den zuständigen Jugendhilfeausschüssen vorzuschlagen, und zwar je zur Hälfte Frauen und Männer. Die Vorschlagslisten sind getrennt nach Frauen und Männern, nicht jedoch getrennt nach Haupt- und Hilfsschöffen aufzustellen.
Die Zahl der benötigten Schöffen wurde vom Präsidenten des Landgerichtes Oldenburg festgesetzt auf:
- für die Jugendkammern des Landgerichtes Oldenburg
aus jedem Amtsgerichtsbezirk (Jever und Varel) je 2 Hauptschöffen
- für das Jugendschöffengericht des Amtsgerichtes Jever 10 Hauptjugendschöffen
10 Hilfsjugendschöffen
- für das Jugendschöffengericht des Amtsgerichtes Varel 8 Hauptjugendschöffen
8 Hilfsjugendschöffen
Die Ausschüsse haben dabei mindestens die doppelte Anzahl der benötigten Schöffen in Vorschlag zu bringen. Insgesamt sind somit für den Amtsgerichtsbezirk Jever mindestens 44 Personen und für den Amtsgerichtsbezirk Varel mindestens 36 Personen zu benennen. Entsprechend der Einwohnerzahlen ergibt sich folgende Aufteilung auf die einzelnen Gemeinden:
Amtsgerichtsbezirk Jever
- Stadt Jever 11 Personen
- Gemeinde Sande 7 Personen
- Stadt Schortens 17 Personen
- Gemeinde Wangerland 8 Personen
- Gemeinde Wangerooge 1 Person
Insgesamt: 44 Personen
Amtsgerichtsbezirk Varel
- Stadt Varel 20 Personen
- Gemeinde Bockhorn 7 Personen
- Gemeinde Zetel 9 Personen
Insgesamt: 36 Personen
Die vorgeschlagenen Personen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Bei der Auswahl gilt es die §§ 25 bis 58 Gerichtsverfassungsgesetz (sh. Anlage 2 zu 309/2008) zu beachten.
Die Verwaltung des Fachbereiches 22 hat die Gemeinden und Städte des Landkreises Friesland gebeten entsprechende Vorschläge (sh. Anlage 3 zu 309/2008) einzureichen und den anliegenden Vorschlag für die Wahl der Jugendschöffen erstellt. Der Vorschlag (sh. Anlage 4 zu 309/2008) wurde seitens des Fachbereiches 22 in Absprache mit dem Ausschussvorsitzenden Herrn Osterloh erstellt.
Beschlussvorschlag:
Der von der Verwaltung unterbreitete und als Anlage beigefügte Vorschlag für die Wahl der Jugendschöffen der Jahre 2009 bis 2013 wird beschlossen.
Der Kreisausschuss und der Kreistag werden um Kenntnisnahme gebeten.
Finanzielle Auswirkungen: Nein |
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Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten) |
Direkte jährliche Folgekosten |
Finanzierung:
Eigenanteil objektbezogene Einnahmen
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Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen
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€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
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Erfolgte
Veranschlagung: |
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___Onken__ _____________ Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in |
Sichtvermerke: _____________ ______________ ____________ Abteilungsleiter Kämmerei Landrat |
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Beratungsergebnis: |
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Einstimmig |
Ja-Stimmen
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Nein-Stimmen
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Enthaltungen
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Kenntnisnahme |
Lt. Beschlussvorschlag |
Abweichender Beschluss |
Anlagen:
Anlage 1 Gesetzesauszug § 35 Jugendgerichtsgesetz
Anlage 2 Gesetzesauszug §§ 25 bis 58 Gerichtsverfassungsgesetz
Anlage 3 Gesamtvorschlagsliste der Gemeinden bzw. Städte
Anlage 4 Vorschlag des FB 22 für die Wahl der Jugendschöffen