Begründung:
Vergabe der
Sperrmüllsammlung u. w. an die Fa. Nehlsen
Der
Entsorgungsvertrag des LOSES 2, welches unter anderem die Sperrmüllsammlung und
den Betrieb des Wertstoffhofes in Varel beinhaltet, läuft entsprechend des
Vertrages nach sechs Jahren zum 31.12.2020 aus. Aus diesem Grund ist eine
Neuausschreibung dieser Leistungen mit Wirkung zum 01.01.2021 erforderlich
geworden. Der neue Vertrag wird über vier Jahre laufen.
Inhalte des neu
ausgeschriebenen LOSES sind:
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Sammlung
von Sperrmüll, Altmetall und Elektrogeräte auf dem Festland
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Sammlung
von Baum- und Strauchschnitt
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Betrieb
des Wertstoffhofes Varel
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Gestellung
und Transport der Container auf dem Wertstoffhof Varel
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Übernahme
von Containern am Hafen Harlesiel
-
Entsorgung
des Sperrmülls und weiterer Fraktionen
Um sich der
wandelnden Gesellschaft anzupassen, flexibler und zeitnah verschiedene
Dienstleistungen anzubieten und um insbesondere vor dem Hintergrund des
demographischen Wandels weiter für die Bürgerinnen und Bürger Serviceangebote
anbieten zu können, wurde neben den klassischen und bekannten Leistungen,
weitere Leistungen von dem privaten Entsorger gefordert. So können ab dem
01.01.2021 neben den bereits bekannten
Leistungen zusätzlich folgende Leistungen direkt mit dem zukünftigen
Auftragnehmer vereinbart werden:
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Sperrmüllexpressabfuhr
(Abfuhr innerhalb von 2 Tagen gegen Aufpreis)
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Sperrmüllabfuhr
an einem Wunschtermin (gegen Aufpreis)
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Sperrmüllheraustrageservice
(gegen Aufpreis)
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Sperrmülldemontageservice
(gegen Aufpreis)
Diese Leistungen
sind dann vom Auftragnehmer direkt mit der Bürgerin/dem Bürger abzurechnen. Die
genaue Höhe der Kosten für diese Dienstleitungen wird vom Entsorger festgelegt
und durch den Landkreis frühzeitig in den bekannten Medien, sowie der
Abfall-App, auf der Internetseite des Landkreises Friesland sowie die jährlich
erscheinende Abfallfibel veröffentlicht
Ergebnis des
Ausschreibungsverfahrens ist, dass der bisherige Vertragspartner, die Fa.
Nehlsen AWG GmbH & Co. KG, auch für die nächsten vier Jahre das
wirtschaftlichste Angebot abgebeben hat und weiter für diese Leistungen
verantwortlich ist.
Die grundsätzlich bekannte Sperrmüllabfuhr
bleibt für die Bürgerin/den Bürger kostenfrei.
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.