Begründung:

Seit Schließung des aktiven Deponiebetriebes in Varel Hohenberge im Jahr 2005 wurde durch die politischen Gremien des Landkreises Frieslands beschlossen, dass sich auf diesem Gelände ein Wertstoffhof etablieren soll, der als Anlaufpunkt für die südfriesischen Bürgerinnen und Bürger dient. Hier soll eine Abgabemöglichkeit für Wertstoffe geschaffen werden, die für die Bürgerinnen und Bürger kostenfrei sind, damit keine kostenintensive Infrastruktur wie das Vorhalten einer Waage, ein Kassensystem und entsprechendes Personal vorgehalten werden muss.

 

So werden seitdem die für die Bürgerinnen und Bürger kostenfreien Abfälle (siehe Broschüre, Auszug aus der Abfallfibel sowie die Benutzungsordnung im Anhang) angenommen und zur weiteren Verwertung zur Zentraldeponie nach Wiefels transportiert. Die Annahme ist ausschließlich für Privatpersonen bei einer Abgabe von Kleinmengen (max. 2 m³) vorgesehen.

 

Eine Erweiterung der Abgabemöglichkeiten von anderen Abfallfraktionen scheitert neben der genannten finanziell nicht unbedeutenden Erhöhung der Kosten für den Betrieb des Wertstoffhofes insbesondere an dem mangelnden Platz auf dem Wertstoffhof. Sämtliche Container vor Ort sind für die derzeit geltenden Abgabemöglichkeiten erforderlich und nicht entbehrlich. Bereits jetzt ist ein Tausch von vollgefüllten Containern nur unter äußerster Vorsicht und mehrmaligem Zurücksetzen möglich, so dass eine Ergänzung von anderen Abgabemöglichkeiten mit einer Erweiterung des Wertstoffhofes einhergeht und mehrere hunderttauschend Euro kosten würde.

 

Der Zweckverband Abfallwirtschaftszentrum Wiefels hat bekanntermaßen seine Gebührensätze zum 01.01.2019 angepasst.

Heckenschnitt wurde beim Zweckverband Abfallwirtschaftszentrum Wiefels nunmehr als kostenpflichtiger Abfall der Fraktion „Blätter und Gras“ zugeordnet. Dieser eigentlich biotonnengängige Heckenschnitt wurde 2005 dem Ast- und Strauchschnitt zugeordnet und als sperriger Bioabfall kostenfrei angenommen. Dies wurde nun geändert, denn der Grundsatz besagt: Alles was in die Biotonne passt, ist auch über jene zu entsorgen oder eben kostenpflichtig anderweitig zu entsorgen.

 

Hintergrund waren die zahlreichen Diskussionen bei der Anlieferung geschredderter bzw. kleinerer Äste; also ab welcher Länge ist ein Ast sperrig (kostenfrei oder kostenpflichtig). Zur Schaffung von Klarheit sollen zukünftig alle biotonnengängigen Abfälle (kürzer als 90 cm) kostenpflichtig sein. Als Erkennungsmerkmal dieser biotonnengängigen Abfälle soll z.B. auch die Anlieferung in Säcken und Behältern dienen.

 

In der jetzigen Abwägung waren in der Hauptsache drei Dinge maßgeblich:

 

·         Die Vermarktung dieser Abfälle und deren Kosten. Die Vermarktung von Ästen und Sträuchern mit wenig feuchtem Blattanteil über ein Biomassekraftwerk ist günstiger als die Kompostierung. Steigt der Anteil an feuchtem Material, z.B. Heckenschnitt, muss bei dem Vergärungsprozess nachgearbeitet werden, was zu erhöhten Kosten führt

 

  • Daneben hat der Zweckverband AWZ Wiefels (nach Beschluss seiner Ausschüsse) seine Ansicht und Vorgehensweise bzgl. Des Ast- und Strauchwerks angepasst, da die Anlieferzahlen exorbitant gestiegen sind. Die Infrastruktur des AWZ hat den „Anlieferboom“ an bestimmten Tagen nur noch gerade so aufnehmen können. Dieser Umstand machte die Anpassung der bisherigen Verfahrensweise erforderlich. Die Anlieferzahlen haben sich seit der Änderung auf ein erträgliches Maß reduziert.

 

  • Förderung der Abfallvermeidung/Abfallverwertung durch den Anreiz einer Eigenkompostierung

 

 

Für Varel besteht dadurch praktisch ein Ausschluss der Annahme von Heckenschnitt, da dort wie beschreiben kein Kassenbetrieb installiert ist. Analog zum Restabfall wird seit Anfang 2020 jedoch biotonnengängiger Grünabfall in Papiersäcken gegen Entgelt angenommen. Diese Säcke werden dem Auftragnehmer für den Betrieb des Wertstoffhofes verkauft, welche diesen dann für vereinbarte 1,80 € an die Bürgerinnen und Bürger verkauft. Die Einführung des genannten Bioabfallsacks für Varel sollte verhindern, dass bereits für Kleinmengen der Weg nach Wiefels gefahren werden muss.

 

Diese Informationen und Änderungen wurden dann in der Abfallfibel 2020 beschrieben. Ein öffentlicher Aushang auf dem Wertstoffhof (Benutzungsordnung) und eine Broschüre wurden zu diesem Thema ebenfalls publiziert (Anhang).

 

Durch Corona-Pandemie und der anfänglichen Terminvergabe bei den Entsorgungsanlagen im Frühjahr ist diese Information vermutlich in den Hintergrund gerückt. Während der Zeiten der Annahme per Terminvergabe wurden die Anlieferer bei der Angabe „Heckenschnitt“ direkt nach Wiefels geleitet. Anfragen oder Beschwerden erreichten die Kreisverwaltung nicht.

 

Die Annahme von Ast und Strauchwerk sowie von Bioabfall erfolgt in Wiefels getrennt. So stehen die Behälter für Strauchwerk kostenfrei zur Verfügung, während die Annahme von feinen Bioabfall (direkt für das Kompostwerk bestimmt) gegen eine Gebühr von 12,00 €/m³ erfolgt.

 

Die Höhe der Kosten für den Bioabfallsack ergibt sich aus der Volumengebühr für die Bioabfallentsorgung (hier 60-Liter), der Anschaffungskosten der Säcke, dem Fremdleistungsentgelt für den Verkauf des Sackes und den Containerkosten für die Abfuhr nach Wiefels. Da es bei der Abgabe von den Bioabfallsäcken um eine Sonderleistung handelt, die einem Verursacher direkt zugeordnet werden kann, ist die Festsetzung einer eigenen Gebühr, die bezogen auf die Menge des abgegebenen Bioabfalls höher als in Wiefels ist, rechtlich möglich.

 

Eine ausschließlich auf Basis der Menge (60-Liter) kalkulierte Gebühr in Bezug auf die Gebühren in Wiefels  würde zu Kosten in Höhe von 0,70 € pro Sack führen. Die beschriebenen weiteren Kosten wären in diesem Fall im Sinne der Gebührensolidarität durch den allgemeinen Abfallgebührenhaushalt zu decken.

 

Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Ast- und Strauchwerk zweimal jährlich direkt von der Haustür kostenfrei abgeholt wird. Ebenso stehen für diese Entsorgung zweimal jährlich auch dezentrale Sammelplätze in den verschiedensten Orten zur Verfügung.

 

Im Übrigen müsste eine Änderung der Annahmemodalitäten und der entsprechenden Kostenpflichtigkeit gewisser Abfallfraktionen aus den genannten Gründen von den Gremien des Zweckverbandes AWZ ausgehen. Ergänzenden zielführenden Alternativen für die Annahme von kleinteiligem Ast- und Strauchwerk gegen Entgelt steht die Verwaltung offen gegenüber.

 

Abschließend sei kurz erwähnt, dass erstmalig bereits über eine INFO-Vorlage (0623/2019) am 28.02.2019 im Ausschuss für Umwelt, Abfall und Landwirtschaft über die Änderungen öffentlich informiert wurde. Der Beschluss zur Änderung der Benutzungsordnung mit der Einführung des Bioabfallsackes für 1,80 € wurde am 18.06.2019 im selbigen Ausschuss beraten und am 25.09.2019 durch den Kreistag gefasst.

 


Beschlussvorschlag:

 

a.)    Die Annahme von kleinteiligem Ast- und Strauchwerk erfolgt auf dem Wertstoffhof Varel über die bekannten kostenpflichtigen Bioabfallsäcke.

 

b.)    Die Annahme von kleinteiligem Ast- und Strauchwerk erfolgt auf dem Wertstoffhof Varel über die bekannten kostenpflichtigen Bioabfallsäcke. Die Gebühr für einen Bioabfallsack wird im Sinne der Gebührensolidarität auf 0,70 € gesenkt.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. 4

Titel:  ERHALT UND VERBESSERUNG DER NATÜRLICHEN LEBENSGRUNDLAGEN

HSP  Nr.  10

Titel:  Weiterentwicklung einer kostengünstigen, klimafreundlichen und qualitativ

hochwertigen Abfallwirtschaft mit dem ZV Abfallwirtschaftszentrum Wiefels und dem Landkreis Wittmund, Ausweitung der Abfallverwertung

                                                                        

 

                                    

Sachbearbeiter/in                   Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernent/in                    Kämmerei                        Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

Anlage 1 – Benutzungsordnung des Wertstoffhofes Varel

Anlage 2 – Broschüre zum Wertstoffhof Varel

Anlage 3 – Auszug aus der Abfallfibel 2020