Begründung:
Seit Schließung des
aktiven Deponiebetriebes in Varel Hohenberge im Jahr 2005 wurde durch die
politischen Gremien des Landkreises Frieslands beschlossen, dass sich auf
diesem Gelände ein Wertstoffhof etablieren soll, der als Anlaufpunkt für die
südfriesischen Bürgerinnen und Bürger dient. Hier soll eine Abgabemöglichkeit
für Wertstoffe geschaffen werden, die für die Bürgerinnen und Bürger kostenfrei
sind, damit keine kostenintensive Infrastruktur wie das Vorhalten einer Waage,
ein Kassensystem und entsprechendes Personal vorgehalten werden muss.
So werden seitdem
die für die Bürgerinnen und Bürger kostenfreien Abfälle (siehe Broschüre,
Auszug aus der Abfallfibel sowie die Benutzungsordnung im Anhang) angenommen
und zur weiteren Verwertung zur Zentraldeponie nach Wiefels transportiert. Die
Annahme ist ausschließlich für Privatpersonen bei einer Abgabe von Kleinmengen
(max. 2 m³) vorgesehen.
Eine Erweiterung
der Abgabemöglichkeiten von anderen Abfallfraktionen scheitert neben der
genannten finanziell nicht unbedeutenden Erhöhung der Kosten für den Betrieb
des Wertstoffhofes insbesondere an dem mangelnden Platz auf dem Wertstoffhof.
Sämtliche Container vor Ort sind für die derzeit geltenden Abgabemöglichkeiten
erforderlich und nicht entbehrlich. Bereits jetzt ist ein Tausch von
vollgefüllten Containern nur unter äußerster Vorsicht und mehrmaligem
Zurücksetzen möglich, so dass eine Ergänzung von anderen Abgabemöglichkeiten
mit einer Erweiterung des Wertstoffhofes einhergeht und mehrere
hunderttauschend Euro kosten würde.
Der Zweckverband
Abfallwirtschaftszentrum Wiefels hat bekanntermaßen seine Gebührensätze zum
01.01.2019 angepasst.
Heckenschnitt wurde beim Zweckverband Abfallwirtschaftszentrum Wiefels
nunmehr als kostenpflichtiger Abfall der Fraktion „Blätter und Gras“
zugeordnet. Dieser eigentlich biotonnengängige Heckenschnitt wurde 2005 dem
Ast- und Strauchschnitt zugeordnet und als sperriger Bioabfall kostenfrei
angenommen. Dies wurde nun geändert, denn der Grundsatz besagt: Alles
was in die Biotonne passt, ist auch über jene zu entsorgen oder eben
kostenpflichtig anderweitig zu entsorgen.
Hintergrund
waren die zahlreichen Diskussionen bei der Anlieferung geschredderter bzw.
kleinerer Äste; also ab welcher Länge ist ein Ast sperrig (kostenfrei oder
kostenpflichtig). Zur Schaffung von Klarheit sollen zukünftig alle
biotonnengängigen Abfälle (kürzer als 90 cm) kostenpflichtig sein. Als
Erkennungsmerkmal dieser biotonnengängigen Abfälle soll z.B. auch die
Anlieferung in Säcken und Behältern dienen.
In der jetzigen
Abwägung waren in der Hauptsache drei Dinge maßgeblich:
·
Die
Vermarktung dieser Abfälle und deren Kosten. Die Vermarktung von Ästen und
Sträuchern mit wenig feuchtem Blattanteil über ein Biomassekraftwerk ist
günstiger als die Kompostierung. Steigt der Anteil an feuchtem Material, z.B.
Heckenschnitt, muss bei dem Vergärungsprozess nachgearbeitet werden, was zu erhöhten
Kosten führt
- Daneben hat der Zweckverband AWZ
Wiefels (nach Beschluss seiner Ausschüsse) seine Ansicht und
Vorgehensweise bzgl. Des Ast- und Strauchwerks angepasst, da die
Anlieferzahlen exorbitant gestiegen sind. Die Infrastruktur des AWZ hat
den „Anlieferboom“ an bestimmten Tagen nur noch gerade so aufnehmen
können. Dieser Umstand machte die Anpassung der bisherigen Verfahrensweise
erforderlich. Die Anlieferzahlen haben sich seit der Änderung auf ein
erträgliches Maß reduziert.
- Förderung der
Abfallvermeidung/Abfallverwertung durch den Anreiz einer
Eigenkompostierung
Für Varel besteht dadurch praktisch ein
Ausschluss der Annahme von Heckenschnitt, da dort wie beschreiben kein
Kassenbetrieb installiert ist. Analog zum Restabfall wird seit Anfang 2020
jedoch biotonnengängiger Grünabfall in Papiersäcken gegen Entgelt angenommen.
Diese Säcke werden dem Auftragnehmer für den Betrieb des Wertstoffhofes
verkauft, welche diesen dann für vereinbarte 1,80 € an die Bürgerinnen und
Bürger verkauft. Die Einführung des
genannten Bioabfallsacks für Varel sollte verhindern, dass bereits für
Kleinmengen der Weg nach Wiefels gefahren werden muss.
Diese Informationen und Änderungen wurden dann in der Abfallfibel 2020
beschrieben. Ein öffentlicher Aushang auf dem Wertstoffhof (Benutzungsordnung)
und eine Broschüre wurden zu diesem Thema ebenfalls publiziert (Anhang).
Durch Corona-Pandemie und der anfänglichen Terminvergabe bei den
Entsorgungsanlagen im Frühjahr ist diese Information vermutlich in den
Hintergrund gerückt. Während der Zeiten der Annahme per Terminvergabe wurden
die Anlieferer bei der Angabe „Heckenschnitt“ direkt nach Wiefels geleitet.
Anfragen oder Beschwerden erreichten die Kreisverwaltung nicht.
Die Annahme von Ast und Strauchwerk sowie von Bioabfall erfolgt in
Wiefels getrennt. So stehen die Behälter für Strauchwerk kostenfrei zur
Verfügung, während die Annahme von feinen Bioabfall (direkt für das Kompostwerk
bestimmt) gegen eine Gebühr von 12,00 €/m³ erfolgt.
Die Höhe der Kosten für den Bioabfallsack
ergibt sich aus der Volumengebühr für die Bioabfallentsorgung (hier 60-Liter),
der Anschaffungskosten der Säcke, dem Fremdleistungsentgelt für den Verkauf des
Sackes und den Containerkosten für die Abfuhr nach Wiefels. Da es bei der Abgabe von den Bioabfallsäcken
um eine Sonderleistung handelt, die einem Verursacher direkt zugeordnet werden
kann, ist die Festsetzung einer eigenen Gebühr, die bezogen auf die Menge des
abgegebenen Bioabfalls höher als in Wiefels ist, rechtlich möglich.
Eine ausschließlich auf Basis der Menge (60-Liter) kalkulierte Gebühr in
Bezug auf die Gebühren in Wiefels würde
zu Kosten in Höhe von 0,70 € pro Sack führen. Die beschriebenen weiteren Kosten
wären in diesem Fall im Sinne der Gebührensolidarität durch den allgemeinen
Abfallgebührenhaushalt zu decken.
Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Ast- und
Strauchwerk zweimal jährlich direkt von der Haustür kostenfrei abgeholt wird.
Ebenso stehen für diese Entsorgung zweimal jährlich auch dezentrale
Sammelplätze in den verschiedensten Orten zur Verfügung.
Im Übrigen müsste eine Änderung der Annahmemodalitäten und der
entsprechenden Kostenpflichtigkeit gewisser Abfallfraktionen aus den genannten
Gründen von den Gremien des Zweckverbandes AWZ ausgehen. Ergänzenden
zielführenden Alternativen für die Annahme von kleinteiligem Ast- und
Strauchwerk gegen Entgelt steht die Verwaltung offen gegenüber.
Abschließend sei kurz erwähnt, dass erstmalig
bereits über eine INFO-Vorlage (0623/2019) am 28.02.2019 im Ausschuss für
Umwelt, Abfall und Landwirtschaft über die Änderungen öffentlich informiert
wurde. Der Beschluss zur Änderung der Benutzungsordnung mit der Einführung des
Bioabfallsackes für 1,80 € wurde am 18.06.2019 im selbigen Ausschuss beraten
und am 25.09.2019 durch den Kreistag gefasst.
Beschlussvorschlag:
a.)
Die
Annahme von kleinteiligem Ast- und Strauchwerk erfolgt auf dem Wertstoffhof
Varel über die bekannten kostenpflichtigen Bioabfallsäcke.
b.)
Die
Annahme von kleinteiligem Ast- und Strauchwerk erfolgt auf dem Wertstoffhof
Varel über die bekannten kostenpflichtigen Bioabfallsäcke. Die Gebühr für einen
Bioabfallsack wird im Sinne der Gebührensolidarität auf 0,70 € gesenkt.
Anlage(n):
Anlage 1 –
Benutzungsordnung des Wertstoffhofes Varel
Anlage 2 –
Broschüre zum Wertstoffhof Varel
Anlage 3 – Auszug
aus der Abfallfibel 2020