Begründung:
Mit Schreiben vom 7.11.2019 hat
die Präsidentin des Niedersächsischen Landesrechnungshofes (LRH) die
Durchführung einer überörtlichen Prüfung gem. §§ 1 bis 4 Niedersächsisches Gesetz über die überörtliche
Kommunalprüfung
(Niedersächsisches Kommunalprüfungsgesetz (NKPG)) angekündigt. Ziel der Prüfung
sei es festzustellen, ob das Kreismedienzentrum (KMZ) neben den Aufgaben nach §
108 Abs. 4 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) weitere Aufgaben wahrnimmt.
Zudem solle der finanzielle Rahmen des Medienzentrums betrachtet werden. Die
Prüfung wurde in Form einer Vergleichenden Prüfung durchgeführt, d.h. nicht nur
das KMZ des Landkreises Friesland wurde geprüft, sondern ebenfalls 14 weitere
Landkreise in Niedersachsen.
Die Prüfungsmitteilung liegt zwischenzeitlich
vor und ist als Anlage 1 beigefügt.
Insgesamt ist festzuhalten, dass das
Kreismedienzentrum Friesland im Vergleich zu den 14 übrigen, geprüften
Medienzentren hinsichtlich der vom LRH ermittelten Kennzahlen
- 2241
Ausleihen haptischer Medien in 2018 (Ausleihquote
1,36 (Platz 2)),
- 1185
Ausleihen Geräte in 2018 (Ausleihquote 5,41 (Platz
4)),
-
Personalaufwand je Ausleihe Medien 4,45 € (Platz 7),
-
Personalaufwand je Ausleihe Geräte 0,71 € (Platz 1),
- Kosten je
Einwohner 0,91 € p.a. (Platz 8),
- Kosten je
Schüler*in 7,42 € p.a. (Platz 10)
ein durchweg positiv zu bewertendes Ergebnis erhalten hat.
Einige Empfehlungen aus der
Prüfungsmitteilung erscheinen sinnvoll und lassen sich für das
Kreismedienzentrum Friesland voraussichtlich gut adaptieren. So wird z.B.
geprüft, wie und ab wann Informationsveranstaltungen für neue Lehrkräfte an
friesländischen Schulen angeboten werden können, um diese über das bestehende Angebot
des Kreismedienzentrums zu informieren. Ferner wird mittelfristig über den
Aufbau eines Lernlabors nachgedacht. Darüber hinaus wird geprüft, ob ein
regelmäßiger „Newsletter“ mit den jeweils neuesten „Informationen aus dem
Kreismedienzentrum“ o.ä. eingeführt werden soll.
Die vorgenannte
Prüfungsmitteilung ist, mindestens mit dem wesentlichen Inhalt, gem. § 5 Abs. 1
und 2 des Niedersächsischen Kommunalprüfungsgesetzes dem Kreistag bekannt zu
geben und nach der Bekanntgabe öffentlich auszulegen. Diese Auslegung ist
ortsüblich bekannt zu machen. Darüber hinaus wurde das Rechnungsprüfungsamt
über das Ergebnis der Prüfung informiert.
Es wird um Kenntnisnahme
gebeten.
Beschlussvorschlag:
Die Prüfungsmitteilung der Überörtlichen
Kommunalprüfung des Niedersächsischen Landesrechnungshofs Niedersachsen zur
vergleichenden Prüfung des Kreismedienzentrums Friesland wird zur Kenntnis
genommen.
Anlage:
Anlage 1:
Prüfungsmitteilung des Landesrechnungshofes