Begründung:
Seit einigen Jahren
wird eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse insbesondere für Radfahrer an
der Kreisstraße 332 (Addernhausener Straße) zwischen der Kreuzung K 332/ K 94
(Klosterweg)/ Jeversche Straße und dem „Fliegerhorst-Kreisel“ geplant.
Der mit allen
Beteiligten (u.a. Stadt Schortens, Polizeiinspektion WHV/FRI, ADFC FRI) im
November 2017 abgestimmte Entwurf der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und
Verkehr sieht im wesentlichen vor, den bisherigen Fahrbahnquerschnitt als
Grundlage zu wählen und nach Sanierung der Fahrbahndecke auf gesamter Länge
eine Verbreiterung des Verkehrsraumes zumeist innerhalb der vorhandenen
Grundstücksgrenzen um 1,50 m (an beiden Seiten 0,75 m) auf 10,50 m insgesamt
vorzunehmen. Es entstünden im Ergebnis beidseitig großzügige Mehrzweckstreifen
von 2,00 m Breite (inkl. 0,25 m Breitstrichmarkierung).
Diese Planung wurde
in diesem Gremium am 24.05.2018 (Vorlage 434/2018) und hinsichtlich der
konkreten Kostenplanung am 21.11.2019 (Vorlage 813/2019) vorgestellt,
diskutiert und zustimmend zur Kenntnis genommen. Die betr. Anlieger der Strecke
wurden im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 11.06.2018 von den Plänen
in Kenntnis gesetzt, in diesem Jahr wurde das Verfahren auf Planverzicht
eingeleitet und die Maßnahme zwecks Realisierung im kommenden Jahr (siehe
Masterplan Kreisstraßen) zur Aufnahme in das sog. Mehrjahresprogramm bei der
Förderbehörde angemeldet.
Auch wenn nach
verkehrstechnischer Bewertung die bisherige Planung nach wie vor sicher und
durchaus innovativ erscheint, sind folgende Sachverhalte eingetreten, die es
angezeigt lassen, mögliche Ausbauvarianten nochmals sorgfältig zu vergleichen:
a.)
Nach nahezu einem Jahrzehnt einer Philisophie der
Fahrbahnnutzung für den Radfahrer hat ein „Umdenken“ eingesetzt: Inzwischen
wird wieder eine strikte Trennung der Verkehrsarten betont (außer- und
innerorts), so wird z.B. innerorts die sog. „protected bike lane“ propagiert,
nicht zuletzt durch den ADFC. Im Planverzichts-Verfahren hat der ADFC FRI
konsequenterweise angeregt, einen abgesetzten (traditionellen) Radweg zu bauen;
b.)
Abmarkierte Lösungen für den Radfahrer werden
weiterhin als unsicher empfunden. Obwohl in den Verordnungs- und
Richtlinienwerken inzwischen eine „Gleichberechtigung“ der unterschiedlichen
Führungsformen (Markierung und/oder „traditionelle“ baulich abgesetzte
Lösungen) aufgenommen wurde, wird vielfach eher der „traditionellen“ Bauweise der
Vorrang gegeben, allerdings ist hierbei stets auch die Wirtschaftlichkeit zu
betrachten;
c.)
Im Hinblick auf den Überholabstand gegenüber
Radfahrern wurden aktuelle Untersuchungen publiziert, die zum Ergebnis hatten,
dass auf Straßen mit markierter Radinfrastruktur (Schutzstreifen,
Radfahrstreifen) deutlich enger überholt wird als ohne Markierungen.
Aufgrund dieser
Ausgangslage hat die Verwaltung trotz Herausarbeitung der Vorzugsvariante in
2017 (s.o.) die Nds. Landesbehörde noch ergänzend mit einem konkreten
Variantenvergleich beauftragt, auch unter Berücksichtigung der groben
prognostizierten Kosten.
Dieser
Variantenvergleich zeigt, dass zumindest bei der Variante B (siehe Darstellung
der möglichen Querschnitte in dem als Anlage beigefügten Konzeptentwurf) die
Anlegung eines abgesetzten Radweges (bevorzugt auf der Süd-, d.h. „Waldseite“)
in den vorhandenen Grundstücksgrenzen möglich und zumindest nicht
kostenträchtiger ist, trotz der damit verbundenen Achsverschiebung der
Fahrbahn.
Unter Berücksichtigung
der aufgezeigten Ausgangslage und der Darstellung der Vor- und Nachteile der
unterschiedlichen Varianten schlägt die Verwaltung vor, die bisherige
gleichermaßen sichere und wirtschaftliche Variante zu überplanen mit dem Ziel
der Anlegung eines baulich abgesetzten Radweges auf der Südseite der
Kreisstraße 332 (sog. „Variante B“). Der Masterplan ist im Ergebnis anzupassen,
eine Realisierung ist bestenfalls in 2022 anzustreben.
Die Anlieger werden
(coronabedingt in alternativer –ggf. digitaler- Form) informiert und über die
Planung in Kenntnis gesetzt, sobald eine Konzeptplanung vorliegt.
Beschlussvorschlag:
Die bisher konzipierte Maßnahme „Ausbau der Fahrbahn der K 332 einschl.
Verbreiterung der Mehrzweckstreifen“ wird überplant mit dem Ziel der Realisierung
eines von der Fahrbahn abgesetzten Radweges analog der Variante B der
Querschnittskonzepte.
Der Masterplan Kreisstraßen wird entsprechend angepasst.
Anlagen:
1.)
Übersichtslageplan
K 332
2.)
Konzeptskizzen
unterschiedlicher Querschnitte
3.)
Gegenüberstellung
der Vor- und Nachteile