Begründung:
Auf
die Vorlage Nr. 0997/2020 wird Bezug genommen.
In der Sitzung des Kreisausschusses am 05.08.2020 wurde neben der
Einplanung von Stellenanteilen im Haushalt 2021 für den Bereich der
„Gesundheitsaufsicht“ unter Ziffer 3 beschlossen, eine
Organisationsuntersuchung des Fachbereichs Gesundheitswesen durchzuführen.
In diesem Zusammenhang wird auf folgende aktuellen Entwicklungen im
Gesundheitswesen hingewiesen:
Als Teil ihres Anfang Juni 2020 beschlossenen Konjunktur- und
Krisenbewältigungspakets kündigte die Bundesregierung an, gemeinsam mit den
Ländern und Kommunen einen Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD)
anzustreben.
Es fanden mehrere Gespräche zwischen dem Bundesgesundheitsminister, den
Gesundheitsministern und – Senatoren der Länder sowie den kommunalen
Spitzenverbänden statt. In der Gesundheitsministerkonferenz am 04.09.2020
besprochen wurde der „Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ beschlossen.
Es sind grundsätzliche Punkte und
Ziele formuliert worden. Als eindeutige Zielsetzung ist die Verbesserung der
Personalausstattung und tiefgreifende Stärkung der Strukturen des ÖGD benannt.
Die Personalsituation sowie der Personalbedarf stellen sich zwischen und
in den Ländern regional unterschiedlich dar. Der Stellenbedarf soll dabei von
den Ländern selbst festgestellt werden. Hierbei ist laut dem Beschluss eine
gründliche Vorbereitung erforderlich, die auch angesichts der bestehenden
Pandemielage und der aus ihr zu ziehenden Schlüsse für die personelle
Verbesserung einige Zeit erfordert.
Daneben sollen mit Blick auf angestrebte zukunftsfähige Strukturen des
ÖGD auch neue Aufgaben durch die Gesundheitsämter wahrgenommen werden.
Hierauf hat auch der Niedersächsische Landkreistag aktuell hingewiesen.
Das Präsidium des Deutschen Landkreistages hat in seiner Sitzung am
06./07.09.2020 dem Paktergebnis unter der Bedingung zugestimmt, das auch die
Ministerpräsidentenkonferenz das Ergebnis billigt. Hiervon ist nach derzeitigem
Stand auszugehen.
Der Bund wird 4 Milliarden Euro bereitstellen und hat klare
Vorstellungen an deren Verteilung und Verwendungen.
Zudem soll der ÖGD gemeinsam mit einem externen und unabhängigen
Expertenbeirat auf Grundlage der Pandemieerfahrungen organisatorisch und
rechtlich auf ein angepasstes Fundament gestellt werden. Der Bund geht von
einer signifikanten Aufgabenerweiterung aus.
Die Prüfung und Umsetzung der Personalausstattung durch die Länder wird
mindestens bis Ende 2021 – nach aktuellen Einschätzungen voraussichtlich bis
Ende 2022 - dauern.
In dem Beschluss ist konkret benannt, dass die personelle Stärkung mit
Blick auf das Monitoring und die Evaluierung der Maßnahmen messbar sein soll.
Hier soll zunächst der Personalbestand der Gesundheitsbehörden zu Beginn des
Förderzeitraums erhoben werden (Ist-Zustand). In 2021 wird daher eine erste
Erhebung des Personals im ÖGD erfolgen. Des Weiteren soll das ÖGD-Personal
zukünftig regelmäßig statistisch erfasst werden.
Die Länder verpflichten sich, dem Bund ihre jeweiligen konkreten
Personalaufwuchskonzepte und –zielsetzungen in einem Bericht bis zum 31.12.20201 vorzulegen. Eine einheitliche
Erfassungsgrundlage soll seitens der Länder abgestimmt werden. Die Mittel des
Bundes sollen auch für eine entsprechende Organisationsanalyse/ - entwicklung
verwendet werden.
Die Länder sollen in einem ersten Schritt dafür Sorge tragen, dass bis
zum 31.12.2021 mindestens 1.500 neue, unbefristete Vollzeitstellen
(Vollzeitäquivalente) für Ärztinnen und Ärzte, weiteres Fachpersonal sowie
Verwaltungspersonal in den Behörden des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
geschaffen und besetzt werden. In einem weiteren Schritt sollen bis Ende 2022
mindestens weitere 3.500 Vollzeitstellen (Vollzeitäquivalente) geschaffen
werden.
90 % der Stellen sollen in den unteren Gesundheitsbehörden geschaffen
werden. Laut Aussage des Deutschen Landkreistages (DLT) wird der Bund
entsprechende Mittel für 355 Gesundheitsämter in den 13 Flächenländern
bereitstellen. Die Mittelverwendung obliegt den Ländern.
Für die personelle Stärkung sollen seitens der Länder spezifische
Zielvorgaben ermittelt werden. So soll gewährleistet werden, dass regionale und
aufgabenspezifische Besonderheiten berücksichtigt werden.
Entsprechende Bestandsaufnahmen und Vorgaben durch das Land wären daher
ohnehin zunächst abzuwarten.
Angesichts dieser aktuellen Erkenntnisse stellt sich konkret die Frage,
wie eine externe oder interne Organisationsuntersuchung derzeit zielführend
durchgeführt werden kann.
Die aktuell politisch konkret eingeleitete Entwicklung mit zu
erwartenden signifikanten Veränderungen kann durch eine
Organisationsuntersuchung nicht antizipiert werden und würde eher eine
Bestands- und Momentaufnahme darstellen.
Mit Blick auf die im Anhang beigefügte Anlage: „derzeitiger
Stand/bisherige Personalbedarfsprüfungen beim Fachbereich Gesundheitswesen;
Aufwand für eine externe Organisationsuntersuchung“ ist eine externe
Organisationsuntersuchung aus folgenden Gründen zu hinterfragen:
- Prüfung und bedarfsorientierte Erhöhung
der Personalausstattung in den Gesundheitsämtern (mit dem erklärte Ziel
einer Erhöhung des Personals in den Gesundheitsämtern) durch die Länder;
Zeitraum hierfür zunächst bis Ende 2021 (Umsetzung des Paktes für den
öffentlichen Gesundheitsdienst mit entsprechend bereitgestellten
finanziellen Mitteln durch den Bund)
- Unwägbarkeiten durch Corona-Situation
(u.a. Mehrarbeit durch zunehmende Fallzahlen)
- Unwägbarkeiten durch weiter zu
erwartende neue gesetzliche Aufgaben
- Zeitaufwand von mindestens einem halben
Jahr für eine Organisationsuntersuchung
- zusätzliche Belastung für Mitarbeiter
im Fachbereich Gesundheitswesen
- Kosten einer externen Untersuchung
(geschätzt mindestens 50.000 €)
- diverse Personalbedarfsanforderungen
seitens des Fachbereichs Gesundheitswesens wurden in den letzten Jahren
durch die Organisation geprüft
- aktueller Corona-bedingter Mehrbedarf
wird noch geprüft
- bei signifikantem Arbeitsmehranfall
wird der Fachbereich Gesundheitswesen durch einen Stab unterstützt
(abgeordnete Mitarbeiter aus anderen Fachbereichen)
Angesichts des Umstandes, dass:
- sukzessive zunächst bis zum 31.12.2022
auf Grundlage des Paktes für den öffentlichen Gesundheitsdienst
zusätzliche Stellen für Personal in den Gesundheitsbehörden geschaffen und
besetzt werden sollen
- die Länder spezifische Zielvorgaben
entwickeln und dabei auch mit den unteren Gesundheitsbehörden in Kontakt
treten, Daten abfragen usw.
wird empfohlen, derzeit keine externe Organisationsuntersuchung
durchzuführen.
Intern wird seitens der Verwaltung selbstverständlich der Bedarf für die
Verwaltungsaufgaben des Fachbereichs Gesundheitswesens aktuell geprüft.
Aufgrund der Planungen des Bundes ist davon auszugehen, dass voraussichtlich
ein höherer Personalbedarf für den Fachbereich Gesundheitswesen entstehen wird.
Um festzustellen, wie wir als Landkreis derzeit stehen, aber auch um auf
Anfragen/ Vorgaben durch das Land reagieren zu können wird folgendes Vorgehen
vorgeschlagen:
- Vorgaben und Abfragen durch das Land
entsprechend umsetzen/ begleiten; aktuelle diesbezügliche Lage (Bund,
Land) permanent beobachten und ggfs. kurzfristig reagieren/ umsetzen
- Interne Organisationsuntersuchung
(Fachbereichsleitung und Verwaltungsleitung des Fachbereichs
Gesundheitswesen mit dem Bereich Organisation)
- Bestandsaufnahme Personalausstattung
- Darstellung und Analyse der Aufgaben im
Gesundheitswesen (Pflichtaufgaben; freiwillige Aufgaben; historisch gewachsene
Aufgaben)
- interne Aufgabenkritik (Was läuft gut? Was
kann / muss optimiert werden?)
- Überprüfung der Aufgaben nach Zielfeldern
des strategischen Organisations-Managements; ggfs. Neuausrichtung:
1) Was müssen wir als Landkreis machen (Pflichtaufgaben)?
2) Was wollen wir bewirken (u.a. freiwillige Aufgaben unter
gesundheitspolitischen Aspekten des Landkreises)?
3) Was müssen/ wollen wir anbieten (welche Produkte/ Leistungen)/ was muss
getan werden, um die anvisierten Ergebnisse und Ziele zu erreichen?
4) Wie wollen wir
es umsetzen (u.a. Überwachungskonzepte; Kontrollkonzepte; erforderliche oder
selbst definierte Qualitätskriterien)?
5) Was wollen wir dafür einsetzen (u.a. Personal, Digitalisierung/ digitale
Infrastruktur)?
- „schnelle“
Prüfung der aktuellen und zukünftigen Personalbedarfsanforderungen
- Flexible
Reaktion auf signifikanten Arbeitsmehranfall durch Corona-Aufgaben (u.a.
Einsatz von mehr Personal)
Beschlussvorschlag:
Eine Organisationsuntersuchung wird nicht durch eine externe Firma durchgeführt. Die Personalbedarfsprüfungen erfolgen intern durch den Bereich Organisation.
Anlage:
Anlage zur
Organisationsuntersuchung: Derzeitiger Stand/ bisherige
Personalbedarfsprüfungen beim Fachbereich Gesundheitswesen; Aufwand für eine
externe Organisationsuntersuchung