Begründung:
Der Zweckverband Abfallwirtschaftszentrum Wiefels
hatte zum 01.01.2019 die Gebühren neu festgesetzt und teilweise die
Abfallzuordnungen neu definiert.
Insbesondere wurde der Begriff „Strauchwerk“ neu
gefasst. Er beinhaltet damit keinen Heckenschnitt mehr, der vom Format her (wie
Vertikutiergut und Blätter) biotonnengängig ist.
Dadurch wurde die Annahme des jetzt
kostenpflichtigen (biotonnengängigen) Heckenschnittes am Wertstoffhof
ausgeschlossen.
Um in Varel dennoch Kleinmengen an
biotonnengängigen Grünabfall anzunehmen, wird seit dem 01.01.2020 auf dem
Wertstoffhof ein Bioabfallsack zur Verfügung gestellt. Dieser fasst 60-Liter
und kostete 1,80 €. In diesen Kosten waren der Aufwand für Beschaffung,
Verkauf, Transport nach Wiefels, Containermiete etc. enthalten. Die
Bioabfallsäcke werden in einem gesonderten Behälter gesammelt und anschließend
nach Wiefels zur weiteren Verwertung transportiert.
In der Umweltausschusssitzung vom 27.08.2020 wurde
beschlossen diese Gebühr auf 0,70 € zu
senken. Hintergrund ist eine angestrebte Gebührengleichheit zwischen dem
Wertstoffhof und dem Abfallwirtschaftszentrum Wiefels; 6,00 €/0,5 m³ entspricht
0,70 € für einen 60 Liter Sack. Die Gebührendifferenz soll dann über den
allgemeinen Gebührenhaushalt ausgeglichen werden.
Weitere Regelungen zur Annahme in den Gemeinden
werden derzeit diskutiert.
In die Benutzungsordnung wurde noch redaktionell
die geänderte Öffnungszeit Samstag 08:00
Uhr (vorher 08:30 Uhr) eingefügt.
Zu ändernde Positionen in der Benutzungsordnung:
- § 3 Abs. 5 Satz 3
-
Alt: biotonnengängiger Grünabfall 60 Liter 1,80 €
-
Neu: biotonnengängiger Grünabfall 60 Liter 0,70
€
- § 8 Satz 2
-
Alt: Samstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
-
Neu Samstag: 08:00
Uhr - 12:00 Uhr
Wie im Ausschuss für Umwelt, Abfall und
Landwirtschaft am 27.08.2020 beschlossen, sollen die Änderungen rückwirkend zum
01.09.2020 gelten.
Beschlussvorschlag:
Der Änderung der Benutzungsordnung für den Wertstoffhof Varel wird zugestimmt.
Anlage(n):
Lesefassung Benutzungsordnung Wertstoffhof Varel