Begründung:
Der Kreistag des Landkreises Friesland hat in seiner Sitzung am 28. Oktober 1996 beschlossen, für Umbau- und Sanierungsmaßnahmen an Alten- und Pflegeheimen keine Kreiszuschüsse mehr zu gewähren. Hintergrund für diese Entscheidung war zum Einen die Tatsache, dass im LK ein ausreichendes Angebot an Pflegeplätzen zur Verfügung stand und zum Anderen die investiven Kosten von Heimträgern durch das Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) in Verbindung mit den jeweiligen Ausführungsgesetzen der Länder zum SGB XI geregelt worden war.
Hieran hat sich im Grundsatz nichts geändert. Trotz der bereits jetzt festzustellenden zunehmenden Alterung im Landkreis stehen ausreichen Pflegeplätze zur Verfügung. Leider bestehen in diesem Bereich keine rechtlichen Steuerungsmöglichkeiten. Die Investitionfolgekosten von Heimträgern verhandeln diese direkt mit Fachbereich Soziales und Senioren. Der Landkreis erhält zwar für diese Kosten eine Pauschale des Landes, diese ist aber zumindest seit dem letzten Haushaltsjahr nicht mehr auskömmlich. Die Ursache hierfür ist in der in den letzten Jahren gestiegenen Zahl von Pflegeplätzen zu sehen.
Da zum Einen keine zusätzlichen Pflegeplätze aus Sicht des Fachbereichs Soziales und Senioren benötigt werden und zum Anderen der Landkreis durch die nicht auskömmliche Pauschale des Landes bereits "auf Umwegen" an den Investivkosten der Heimbetreiber beteiligt ist, empfiehlt die Verwaltung, eine Förderung von Pflegeheimen - wegen der spezialgesetzlichen Finanzierungsregelungen von Investitionen dieser Art - aus Wirtschaftsförderungsmitteln auszuschließen und dies in den Richtlinien des Landkreises Friesland zur Förderung von Investitionen in Unternehmen im Rahmen des Fonds für regionale Entwicklung und dem Schwerpunkt des Regionalisierten Teilbudgets durch Erweiterung der Ausschlussliste klar zu dokumentieren.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine wie auch immer gestaltete zusätzliche Förderung von Einrichtungen zu Wettbewerbsverzerrungen führt.
Beschlussvorschlag:
Die Liste der von der Förderung ausgeschlossenen Unternehmen in der Richtlinie des Landkreises Friesland zur Förderung von Investitionen in Unternehmen im Rahmen des Fonds für Regionale Entwicklung und dem Schwerpunkt 1 des Regionalisierten Teilbudgets wird erweitert um die Branche der Pflegeeinrichtungen.
Finanzielle Auswirkungen: - entfällt - |
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Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten) |
Direkte jährliche Folgekosten |
Finanzierung:
Eigenanteil objektbezogene Einnahmen
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Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen
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€ |
€ |
€ |
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Erfolgte Veranschlagung:Ja, mit € Nein |
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__________________ _______________________ Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in |
Sichtvermerke:
________________ ________________ ________________ Abteilungsleiter Kämmerei Landrat |
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Beratungsergebnis: |
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Einstimmig |
Ja-Stimmen
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Nein-Stimmen
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Enthaltungen
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Kenntnisnahme |
Lt. Beschlussvorschlag |
Abweichender Beschluss |