Begründung:

Im Rahmen der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 03.09.2020 wurde von Herrn Waldemar Janßen, als Vertreter der Jugendverbände, der Antrag gestellt, das Konzept für die Neugestaltung der Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit  des Landkreises Friesland als Thema für die Sitzung am 03.11.2020 aufzunehmen. Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses haben diesem Antrag zugestimmt.

Aufgrund der zwischen dem Landkreis Friesland und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden geschlossenen Vereinbarung vom 19.12.1994 über die Förderung der Jugendarbeit, stellt der Landkreis diesen jährlich den für die jeweilige Kommune ermittelnden Betrag zur Jugendförderung in der jeweiligen Stadt/ Gemeinde zur Verfügung. Die entsprechende Richtlinie für die Förderung von Jugendpflegemaßnahmen bedarf der Aktualisierung. Diese wurde im Jahr 2002 letztmalig angepasst.

In den Überarbeitungsprozess, welcher im Jahr 2018 begonnen hat, waren, neben der Kreisjugendpflege, Vertreter*innen aus folgenden Bereichen eingebunden:

-       Vertreter*innen der Jugendpflegen in Friesland

-       Vertreter*innen der kirchlichen und verbandlichen Jugendarbeit/ Mitglieder des Jugendhilfeausschusses

-       Vertreter*innen aus der Verwaltung der Städte und Gemeinden des Landkreises Friesland

-       Jugendliche aus dem Jugendparlament Friesland.

 

Einzelne Änderungen der durch die Arbeitsgruppe erstellten und aktuell angepassten Entwurfsfassung der Richtlinien sowie deren Anlagen werden nachfolgend erläutert:

 

-       Punkt 1.3.1        Außerschulische Bildungsveranstaltungen

Der Zuschuss für außerschulische Bildungsveranstaltungen wurde im Hinblick auf die Veranstaltungsdauer detaillierter ausgearbeitet. Die neuen Richtlinien berücksichtigen nun halbe und volle Seminartage sowie mehrtätige Veranstaltungen an Wochenenden. Die Fördersumme für volle Seminartage wurde zudem von bislang 7,67€ auf 8,00€ angehoben. Auch der Zuschussrahmen für das jeweilige Abrechnungsjahr wurde von 255,65€ auf insgesamt 400€ angehoben.

 

-       Punkt 1.3.3        Hilfe zur Erholung/ Freizeit/ Ferienfreizeiten

Im Bereich der Hilfe zur Erholung/ Freizeit und Ferienfreizeiten wurde der Zuschussbetrag von 2,56€ auf 2,60€ erhöht. Ein erweiterter Betreuungsbedarf bei inklusiven Angeboten wurde ebenfalls berücksichtigt. In Absprache mit der Sachbearbeiterin/ dem Sachbearbeiter der jeweiligen Stadt und Gemeinde kann der Betreuungsschlüssel für diese Angebote bei Bedarf angepasst werden.

 

-       Punkt 1.3.5        Förderung von besonderen Veranstaltungen oder Projekten

Im Bereich der Förderung von besonderen Veranstaltungen oder Projekten sollen zukünftig die örtlichen, strukturellen Jugendbeteiligungen der Stadt und Gemeinde aktiv am Bewilligungsprozess beteiligt und um ihre Einschätzung gebeten werden. Um die Projektarbeit im Jugendbereich nicht nur zu fördern sondern auszubauen, wurde die Gesamtförderung von ehemals 20% auf maximal 60% der tatsächlichen Projektkosten angehoben. Projekte werden jedoch mit maximal 510,00€ von Seiten der Städte und Gemeinden und des Landkreises bezuschusst.

 

-       Punkt 2.2            Förderung trägerübergreifender Jugendleiter*innen-lehrgänge, Fortbildungen und Projekte in Kooperation mit der Kreisjugendpflege

In den neuen Richtlinien werden Jugendleiter*innenausbildungen (JULEICA) explizit berücksichtigt und feste Zuschussbeträge für die einzelnen Ausbildungszeiten festgelegt. Halbe Seminartage (mind. 3 Zeitstunden) werden mit 6,00€, volle Seminartage (mind. 8 Zeitstunden) mit 15,00€ und Wochenenden (2 Übernachtungen) mit 40,00€ bezuschusst.

Eine komplette JULEICA-Ausbildung, mit einem Mindestumfang von 50 Ausbildungsstunden, kann pro Teilnehmer*in mit 150,00€ bezuschusst werden.

-        

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Das Gremium stimmt der beigefügten Entwurfsfassung der Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit vorbehaltlich der Zustimmung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Richtlinie hinsichtlich der Höhe der Fördermittel mit den Städten und Gemeinden einvernehmlich zu vereinbaren.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung:    ja         Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf

MEZ  Nr. 1

Titel: Gute Rahmenbedingungen für alle Generationen

HSP  Nr. 1.6

Titel: Ausbau und Unterstützung der Beteiligungsmöglichkeiten und Gestaltungsräume für junge Menschen

                                                                        

 

A. Herzog                      B. Renken

Sachbearbeiter                       Fachbereichsleiterin

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernentin                     Kämmerei                        Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlagen:

  1. Richtlinien für die Förderung der Jugendpflege (Entwurf/ Stand: 12.10.2020)
  2. Anlage 1: Antrag für die Förderung von Angeboten der Jugendpflege (Entwurf/ Stand: 12.10.2020)
  3. Anlage 2: Abrechnung der Förderung der Jugendpflege (Entwurf/ Stand: 12.10.2020)
  4. Richtlinien für die Förderung von Jugendpflegemaßnahmen (Stand: 29.04.2002)