Begründung:
Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt
Die Corona-Pandemie hat den Landkreis Friesland in einer Phase der guten
Arbeitsmarktentwicklung getroffen. Bis einschließlich März 2020 hatte sich die
Arbeitslosigkeit im Vergleich zu den Vorjahresmonaten jeweils noch positiv
entwickelt. Die Arbeitslosenquote betrug im März 2020 4,4% und somit 0,5
Prozentpunkte weniger als im Vorjahr. Die gute Entwicklung fand insbesondere
auch im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters statt.
Der Lockdown ab Mitte März hat aber weite Teile des Arbeitsmarktes
vorrübergehend zum Erliegen gebracht. In den nachfolgenden Monaten hat dies zu
einem Anstieg der Arbeitslosigkeit in Friesland geführt. Im Oktober 2020 ist
die Arbeitslosigkeit mit einer Quote von 4,5% im Vergleich zu den Vormonaten
zwar wieder leicht rückläufig, im Vergleich zum Vorjahrsmonat ist die Quote
aber immer noch um 0,8 Prozentpunkte höher (Oktober 2019 = 3,7%).
Die Auswirkungen der Pandemie haben auch die Arbeitskräftenachfrage der
Unternehmen beeinflusst. Im März 2020 waren 690 freie Arbeitsstellen gemeldet,
im August 2020 betrug die Anzahl noch 590. Die saisonal bedingte
Arbeitskräftenachfrage im Hotel- und Gaststättenbereich ist im ersten und
zweiten Quartal am stärksten eingebrochen.
Erst ab September 2020 ist die Arbeitskräftenachfrage wieder gestiegen.
Zumindest unter Berücksichtigung der statistischen Entwicklung ist
festzustellen, dass der regionale Arbeitsmarkt die Folgen der Corona-Pandemie insgesamt bisher verhältnismäßig gut
verkraftet hat. Einschätzungen zu den langfristigen Folgen können an dieser
Stelle allerdings noch nicht gemacht werden.
Auswirkungen auf die Arbeit des Jobcenters
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben die
zwei Kernbereiche des Jobcenters unterschiedlich getroffen. Durch die
Kontaktbeschränkungsmaßnahmen wurde insbesondere in den Monaten März und April
2020 die persönliche Beratung durch die Integrationsfachkräfte erheblich
verringert. Dagegen war vor allem im Bereich der Leistungsgewährung ein
erheblicher Anstieg der Antragsbearbeitung zu verzeichnen.
Am deutlichsten wird dies an der Entwicklung
der Neuantragszahlen. Allein in der Zeit vom 30.03.2020 (14. Kalenderwoche) bis
30.04.2020 (18. Kalenderwoche) sind 312 Neuanträge gestellt worden. Zum
Vergleich: normalerweise beträgt das Neuantragsaufkommen durchschnittlich ~100
pro Monat.
Hierbei spielt der erleichterte Zugang aufgrund des Sozialschutzpaketes
der Bundesregierung vom 27. März 2020 eine Rolle. Durch die Aussetzung der
Berücksichtigung von Vermögen und der befristeten Anerkennung der tatsächlichen
Aufwendungen für Unterkunft und Heizung haben viele Erwerbstätige und
Selbständige mit Einkommenseinbußen Ihren Anspruch auf Leistungen zur Sicherung
des Lebensunterhalts prüfen lassen.
Insbesondere in der Zeit des Lockdown hatte die Sicherstellung der
rechtzeitigen Auszahlung der Geldleistungen an die Leistungsbezieherinnen und
–bezieher eine hohe Priorität. Durch die Maßnahmen des Sozialschutzpakets
konnte trotz des hohen Antragsaufkommens eine schnellere Bearbeitung und
Bewilligung gewährleistet werden. Die Erleichterungen des Sozialschutzpakets
kompensieren die Mehrarbeit durch die Vielzahl der Neuanträge und deren Prüfung
sowie den Beratungsbedarf der Bürger jedoch nicht vollständig. Des Weiteren
sind die Mitarbeiter durch die Umsetzung der gesetzlichen Änderungen mit nahezu
täglich zu verzeichnenden Änderungen / Ergänzungen von Auslegungshinweisen
zusätzlich gefordert.
Um die Gesundheit der Kunden und der Beschäftigten zu schützen, hat das
Jobcenter seit Mitte März zusätzliche Kommunikationskanäle für eine
elektronische und telefonische Kontaktaufnahme eingerichtet. Die Kunden können
dadurch ihre Fragen und Anliegen überwiegend auch ohne eine persönliche
Vorsprache klären. Die persönliche Beratung findet seitdem ausschließlich auf
Termin und unter Einhaltung der Hygieneregeln statt. Aktuell befindet sich
zudem der Einsatz der Videotelefonie in einer Pilotphase. Weitere digitale
Angebote (Onlineterminierung, Onlineantragstellung, usw.) werden derzeit
entwickelt und sollen schnellstmöglich umgesetzt werden. So kann das Jobcenter
trotz der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie ihr Dienstleistungsangebot
weiter ausbauen und verbessern.
Integrationsangebote wurden für die Kunden beinahe ununterbrochen
vorgehalten. Viele Träger haben die Einschränkungen genutzt und auf alternative
Lernformen (z.B. E-Learning, Online-Unterricht, Telefoncoaching) umgestellt.
Seit Ende Mai ist der Präsenzunterricht wieder unter Einhaltung der
Hygienevorschriften möglich. Um Nachteile zu vermeiden, wurden die Maßnahmen im
Bedarfsfall verlängert, damit jeder seine Weiterbildung erfolgreich zu Ende
führen kann.
Träger, die aufgrund der Maßnahmekonstellation (z.B.
Arbeitsgelegenheiten) nicht auf Online-Unterricht umstellen konnten, erhielten
einen finanziellen Ausgleich über die Regelungen des
Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG).
Beschlussvorschlag:
Der Bericht zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Arbeit des
Jobcenters wird zur Kenntnis genommen.
Anlage(n):
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