Hier: Beschaffung mobiler Belüftungsgeräte (Eilentscheidung des Kreisausschusses)
Begründung:
Um den Präsenzbetrieb in den Schulen zu
gewährleisten und gleichzeitig den Gesundheitsschutz für Schülerinnen und
Schüler sowie alle an Schule Beschäftigte zu erhöhen, sind in der aktuellen
Lage mit steigenden Infektionen mit SARS-CoV-2 Anpassungen notwendig.
Sachgerechtes Lüften ist der entscheidende
Baustein beim Gesundheits- und Infektionsschutz. Eine regelmäßige und hohe
Frischluftzufuhr bewirkt, dass potentiell virushaltige Luftpartikel konsequent
abtransportiert werden. Das hat unter anderem auch ein Expertengespräch der
Kultusministerkonferenz bestätigt.
Das bedeutet, die Faustregel 20-5-20 beachten,
also rund zur Hälfte einer Unterrichtsstunde für zirka fünf Minuten Stoß- oder
Querlüftung. Zudem muss vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen gelüftet
werden.
Um diese Empfehlungen des Niedersächsischen
Kultusministeriums in den wenigen Räumen, in denen aus technischen oder
Sicherheitsgründen nicht oder nur eingeschränkt möglich sind, zu unterstützen,
sollen für die kreiseigenen Schulen mobile Luftreinigungsgeräte angeschafft
werden. Die Luftreinigungsgeräte sollen als Gerätepool für die o.g.
Klassenräume zur Verfügung stehen, um innerhalb von 5-10 Minuten den
erforderlichen Luftaustausch auch bei widrigen Wetterbedingungen zu
gewährleisten.
Es sollen
Belüftungsgeräte verschiedener Hersteller beschafft werden, um eine
Vergleichbarkeit der Wirksamkeit zu ermöglichen und eine möglichst zeitnahe
Verfügbarkeit zu gewährleisten.
Die Kosten für die 17
Belüftungsgeräte belaufen sich auf 70.000 €. Dieser Aufwand ist nicht im
Kreishaushalt 2020 eingeplant worden und muss daher außerplanmäßig zur
Verfügung gestellt werden. Eine Deckung wird über freie liquide Haushaltsmittel
sichergestellt.
Die Ausstattung jedes Klassenraumes
mit einer Lüftungsanlage würden bei einem Einzelpreis von 3.000 - 4.000 € inkl.
MwSt. und 750 Klassenräumen ca. 2,25 – 3,00 Mio. € kosten. Zusätzlich zu den
Anschaffungskosten sind die Betriebskosten
von 350 - 400 € pro Jahr und Anlage zu berücksichtigen. (Gesamtkosten
ca. 300.000 € pro Jahr)
Fördermöglichkeiten bestehen auf
Bundesebene nur für festinstallierte Raumlüftungstechnische Anlagen (RLTA). In
einigen Schulen im Landkreis sind festinstallierten RLTA vorhanden, allerdings
entsprechen diese nicht mehr dem Stand der Technik, so dass auch hier eine
Modernisierung und Ausstattung mit entsprechenden HEPA-Filtern nicht in
Betracht kommt.
Wegen der gebotenen
Eilbedürftigkeit wird darum gebeten, dass in diesem Fall der Kreisausschuss
gemäß § 89 Absatz 1 Satz 1 NKomVG eine Eilentscheidung trifft. Hierfür ist nach
den Bestimmungen des kommunalen Haushaltsrechts eine förmliche Zustimmung zu
den „außerplanmäßigen Ausgaben“ für die Beschaffung der Belüftungsgeräte
erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss
ermächtigt die Verwaltung im Rahmen einer Eilentscheidung nach § 89 NKomVG die
mobilen Belüftungsgeräte für die kreiseigenen Schulen zu beschaffen und
genehmigt die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 70.000 €.
Anlage(n):
keine