Betreff
Ausstattung der Schulgebäude
Hier: Beschaffung mobiler Belüftungsgeräte (Eilentscheidung des Kreisausschusses)
Vorlage
1071/2020
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Um den Präsenzbetrieb in den Schulen zu gewährleisten und gleichzeitig den Gesundheitsschutz für Schülerinnen und Schüler sowie alle an Schule Beschäftigte zu erhöhen, sind in der aktuellen Lage mit steigenden Infektionen mit SARS-CoV-2 Anpassungen notwendig.

 

Sachgerechtes Lüften ist der entscheidende Baustein beim Gesundheits- und Infektionsschutz. Eine regelmäßige und hohe Frischluftzufuhr bewirkt, dass potentiell virushaltige Luftpartikel konsequent abtransportiert werden. Das hat unter anderem auch ein Expertengespräch der Kultusministerkonferenz bestätigt.

 

Das bedeutet, die Faustregel 20-5-20 beachten, also rund zur Hälfte einer Unterrichtsstunde für zirka fünf Minuten Stoß- oder Querlüftung. Zudem muss vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen gelüftet werden.

 

Um diese Empfehlungen des Niedersächsischen Kultusministeriums in den wenigen Räumen, in denen aus technischen oder Sicherheitsgründen nicht oder nur eingeschränkt möglich sind, zu unterstützen, sollen für die kreiseigenen Schulen mobile Luftreinigungsgeräte angeschafft werden. Die Luftreinigungsgeräte sollen als Gerätepool für die o.g. Klassenräume zur Verfügung stehen, um innerhalb von 5-10 Minuten den erforderlichen Luftaustausch auch bei widrigen Wetterbedingungen zu gewährleisten.

 

Es sollen Belüftungsgeräte verschiedener Hersteller beschafft werden, um eine Vergleichbarkeit der Wirksamkeit zu ermöglichen und eine möglichst zeitnahe Verfügbarkeit zu gewährleisten.

 

Die Kosten für die 17 Belüftungsgeräte belaufen sich auf 70.000 €. Dieser Aufwand ist nicht im Kreishaushalt 2020 eingeplant worden und muss daher außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Eine Deckung wird über freie liquide Haushaltsmittel sichergestellt.

 

Die Ausstattung jedes Klassenraumes mit einer Lüftungsanlage würden bei einem Einzelpreis von 3.000 - 4.000 € inkl. MwSt. und 750 Klassenräumen ca. 2,25 – 3,00 Mio. € kosten. Zusätzlich zu den Anschaffungskosten sind die Betriebskosten  von 350 - 400 € pro Jahr und Anlage zu berücksichtigen. (Gesamtkosten ca. 300.000 € pro Jahr)

 

Fördermöglichkeiten bestehen auf Bundesebene nur für festinstallierte Raumlüftungstechnische Anlagen (RLTA). In einigen Schulen im Landkreis sind festinstallierten RLTA vorhanden, allerdings entsprechen diese nicht mehr dem Stand der Technik, so dass auch hier eine Modernisierung und Ausstattung mit entsprechenden HEPA-Filtern nicht in Betracht kommt.

 

Wegen der gebotenen Eilbedürftigkeit wird darum gebeten, dass in diesem Fall der Kreisausschuss gemäß § 89 Absatz 1 Satz 1 NKomVG eine Eilentscheidung trifft. Hierfür ist nach den Bestimmungen des kommunalen Haushaltsrechts eine förmliche Zustimmung zu den „außerplanmäßigen Ausgaben“ für die Beschaffung der Belüftungsgeräte erforderlich.

 


Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss ermächtigt die Verwaltung im Rahmen einer Eilentscheidung nach § 89 NKomVG die mobilen Belüftungsgeräte für die kreiseigenen Schulen zu beschaffen und genehmigt die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 70.000 €.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

70.000 €

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja           Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. 2

Titel: 

HSP  Nr.  2.5

Titel:  

                                                                        

 

                                    

Sachbearbeiter/in                   Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernent/in                    Kämmerei                        Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

keine