Begründung:
Siehe die an die Fraktionen gegangenen
Beratungsunterlagen:
- Haushaltssatzung und Gesamtübersicht Ergebnishaushalt und
Finanzhaushalt;
- Produktkatalog (Erträge/Aufwendungen aller Produkte des
Ergebnishaushalts);
- Investitionsprogramm (Übersicht aller geplanten Investitionen);
- Masterplan Schulen/Bau;
Der Ergebnishaushaltsplan 2021 ist zum ersten Mal seit
Einführung der Doppik in Erträgen und Aufwendungen nicht mehr ausgeglichen.
Dies gilt auch für die mittelfristige Planung im Zeitraum 2022-2024.
Die Erträge belaufen sich auf 203.830.943 €, die
Aufwendungen auf 207.542.180 €, so dass der Entwurf des Ergebnishaushaltes 2021
mit einem Fehlbetrag von rund 3.711.237
€ abschließt.
Im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung des Jahres
2020 wurde für das Jahr 2021 noch mit einem positiven Ergebnis in Höhe von rund
2,65 Mio. € gerechnet.
Hinsichtlich der Ansätze der Schlüsselzuweisungen und
Zuweisungen für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises und für die
Berechnung der Finanzausgleichs- und der Kreisumlagebeträge konnten noch nicht
die vom Landesbetrieb für Statistik berechneten „vorläufigen Grundbeträge“ zu
Grunde gelegt werden. Die Ansätze beruhen daher
auf einer Schätzung auf Grund der Orientierungsdaten mit um 5,8 %
verminderten Steuereinnahmen.
Der Haushaltsplanentwurf 2021 wird durch die
finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie bestimmt, hierzu zählen
maßgeblich direkte Mehraufwendungen von ca. 2,5 Mio. € für u.a. Untersuchungen
und Schutzkleidung und im Weiteren die Einplanung einer Verlustabdeckung für
die Friesland-Kliniken in Höhe von 2,54 Mio. €.
Im Finanzhaushalt beläuft sich der Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt auf nur noch 4.422.155 €. Im Jahre 2020
betrug dieser noch 13,6 Mio. €.
Der Saldo für Investitionstätigkeit im Entwurf für den
Finanzhaushalt 2021 beläuft sich auf -22.042.665 €. Es wird daher eine
Netto-Kreditaufnahme in Höhe von 15.061.200 € für Investitionen erforderlich
werden. Gleichzeitig sind weitere 2.559.310 € durch einen Abbau von Liquidität,
ggf. auch durch Kassenkredite zu finanzieren.
Es wird um Beschlussfassung im Sinne des
Beschlussvorschlages gebeten.
Beschlussvorschlag:
Dem vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2021 und dem vorliegenden Entwurf des Haushaltsplans wird
zugestimmt.
Anlage(n):
Haushaltsatzung und Haushaltsentwurf 2021
Übersicht Verpflichtungsermächtigungen
Zusammenstellung
freiwillige Aufgaben
Masterplan Bauen
Masterplan Straßen