zahlungen
Begründung:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 18.03.2020
a) die Wertgrenze, bis zu der der Landrat Aufträge über Lieferungen und
Leistungen vergeben kann, auf 500.000 Euro festgesetzt,
b) die Wertgrenze, bis zu der über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder
Auszahlungen als „unerheblich“ im Sinne von § 117 Abs. 1 NKomVG gelten, auf
50.000 Euro festgesetzt. Für darüber hinausgehende Anträge ist der
Kreisausschuss zuständig.
Diese Regelungen wurden in den darauffolgenden
Kreistagssitzungen verlängert. Die Geltung beider Beschlüsse wurde jeweils
befristet bis zur nächsten stattfindenden Kreistagssitzung.
Zwar war der Landkreis Friesland im Zuge der
Lockerungen der Corona-Beschränkungen auf dem Weg zurück zum „Normalbetrieb“;
durch die Beschlüsse der Bundesregierung zur Verlagerung von Zuständigkeiten
der Bekämpfung der Corona-Pandemie auf die Landkreise („50/100.000-Regel“).
Trotzdem besteht weiterhin die Pflicht, im Fall der erhöhten Anzahl von
Neuinfektionen sehr schnell reagieren zu müssen. Es könnte erneut darauf
ankommen, wie schon im Frühjahr bestimmte Beschaffungen (z.B. persönliche
Schutzausrüstungen) oder auch generell Vergaben ausführen zu können, ohne –
unter dann wieder verschärften Bedingungen – in jedem Fall die Kreisgremien
beteiligen zu müssen.
Angesichts der derzeit hohen Zahl der Infektionen in Friesland (auch wenn
sie noch eingrenzbar ist), hat sich an der grundsätzlichen Gefahrenlage nichts
geändert. Eine gegenwärtig hohe Zahl von Neuinfektionen in vielen Regionen
Deutschland trotz sog. Teil-Lockdown zeigt dies deutlch.
Die
Verwaltung schlägt daher vor, die beiden heraufgesetzten Wertgrenzen wiederum
bis zur nächsten Kreistagssitzung fortgelten zu lassen. Solange die
Corona-Krise andauert (und der Kreistag zustimmt), wird dieser Punkt bzw. der
Bericht dazu als wiederkehrender Tagesordnungspunkt in die Tagesordnungen der
nächsten Kreistage aufgenommen.
Beschlussvorschlag:
Der Verlängerung der Geltung der erhöhten Wertgrenzen bis zum nächsten Kreistag wird zugestimmt.
Anlage(n):