Begründung:
Nach Aufstellung
des Jahresabschlusses hat das Rechnungsprüfungsamt ihn nach § 155 Abs. 1 Ziffer
1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) zu prüfen. Nach §
156 Abs.3 NKomVG hat das Rechnungsprüfungsamt seine Bemerkungen, die sich aus
der Prüftätigkeit ergeben, in einem
Schlussbericht zusammenzufassen.
Der Landrat stellt
die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses fest und legt ihn dem
Kreistag unverzüglich mit dem Schlussbericht der Rechnungsprüfung und mit einer
eigenen Stellungnahme zu diesem Bericht vor (§ 129 Abs. 1 NKomVG).
Nach § 129 Abs. 1
beschließt der Kreistag über den Abschluss und die Entlastung des Landrates.
Die Beschlüsse sind unverzüglich der Kommunalaufsichtsbehörde mitzuteilen und
öffentlich bekannt zu machen.
Der Landrat hat die
Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2017 (endgültig, nach
Änderungen) am 12. November 2020 festgestellt. Der Schlussbericht des
Rechnungsprüfungsamtes datiert vom 3. Dezember 2020. Der Jahresabschluss (mit
Anhang und Rechenschaftsbericht) und der Schlussbericht hierzu liegen dieser
Vorlage an.
Einer Stellungnahme
der Verwaltung hierzu bedarf es – aus Sicht der Verwaltung – nicht.
Das Haushaltsjahr
2017 schließt mit folgenden Ergebnissen ab:
ordentliches
Ergebnis: 18.945.151,72
Euro
außerordentliches
Ergebnis: - 2.550.618,18 Euro
Jahresergebnis:
16.394.533,54 Euro (Vorjahr:
9.495.243,43 Euro)
Die Überschüsse
sind nach § 110 Abs. 6 NKomVG den Überschussrücklagen zuzuführen; die Verluste
mit den vorhandenen Rücklagen zu verrechnen. Die Zuführungen/Verrechnungen
müssen durch den Kreistag im Rahmen des Beschlusses über den Jahresabschluss
beschlossen werden.
Die
Überschussrücklagen haben nach den Beschlüssen des Kreistages über den
Jahresabschluss 2016 und die Verrechnung der Überschussrücklagen mit dem
Reinvermögen derzeit einen Bestand von 9.495.243,43 € (ordentl.: 5.312.204,97 €
/ außerordentl.: 4.183.038,46 €). Überschussrücklagen sind ebenfalls Teil der
Nettoposition.
Die wesentlichen
Aussagen ergeben sich aus dem Rechenschaftsbericht (ab S. 26 des Anhangs):
- Der Ergebnishaushalt 2017 ist gegenüber der
Planung um 9.449.728,47 Euro besser abgeschlossen worden (Vorjahr: 4.668.471
Euro); davon entfallen allerdings - 2.550.618,18 Euro auf den Verlust des
außerordentlichen Ergebnisses. Es handelt sich um eine nicht geplante
außerordentliche Abschreibung der Beteiligung an den Friesland Kliniken gGmbH.
- Der Finanzmittelbestand hat sich gegenüber
dem Vorjahr um ca. 8,76 Mio. Euro auf 26,9 Mio. Euro erhöht;
- Liquiditätskredite mussten nicht aufgenommen
werden.
- Der Landkreis hat im Jahre zwei Kredite mit
insgesamt rd. 1,6 Mio. Euro getilgt; der Schuldenstand ist netto um 6,96 Mio.
Euro gesunken.
- Das Anlagevermögen hat sich um rd. 2,4 Mio.
Euro erhöht (Schulbauten, Infrastruktur), das Beteiligungsvermögen (Friesland
Kliniken gGmbH) sank um 2,8 Mio. Euro auf 13,8 Mio. Euro.
Die Verwaltung
schlägt vor,
o den Jahresabschluss 2017 zu beschließen,
o die über- und außerplanmäßigen Auszahlungen
und Aufwendungen
2017 nachträglich zu bewilligen,
o zu beschließen, den Überschuss des
ordentlichen Ergebnisses der Überschussrücklage zuzuführen,
o zu beschließen, den Verlust des
außerordentlichen Ergebnisses mit der Überschussrücklage zu verrechnen,
o dem Landrat für das Haushaltsjahr 2017
Entlastung zu erteilen.
Beschlussvorschlag:
- Der
Kreistag beschließt den Jahresabschluss 2017 des Landkreises Friesland.
- Die noch nicht bewilligten über- und
außerplanmäßigen Auszahlungen und Aufwendungen 2017 werden nachträglich
bewilligt.
3. Der Überschuss
des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 18.945.151,72 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
4. Der Verlust des außerordentlichen Ergebnisses
in Höhe von - 2.550.618,18 Euro wird mit der Rücklage aus Überschüssen des
außerordentlichen Ergebnisses verrechnet.
5. Der Kreistag erteilt
dem Landrat gem. § 129 Abs. 1 NKomVG für den Jahresabschluss 2017 Entlastung.
Anlage(n):
-
Bericht des Rechnungsprüfungsamtes
->wird nachgereicht
-
Jahresabschluss: Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung (ohne
Ergebnisse der Teilhaushalte, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden) -> wird nachgereicht
-
Anhang zum Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht
-
Anlagen 5-8 zum Anhang