Betreff
Jahresabschluss des Landkreises Friesland für das Haushaltsjahr 2017; Beschluss über den Jahresabschluss und die Entlastung des Landrates
Vorlage
1104/2020
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Nach Aufstellung des Jahresabschlusses hat das Rechnungsprüfungsamt ihn nach § 155 Abs. 1 Ziffer 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) zu prüfen. Nach § 156 Abs.3 NKomVG hat das Rechnungsprüfungsamt seine Bemerkungen, die sich aus der Prüftätigkeit  ergeben, in einem Schlussbericht zusammenzufassen.

 

Der Landrat stellt die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses fest und legt ihn dem Kreistag unverzüglich mit dem Schlussbericht der Rechnungsprüfung und mit einer eigenen Stellungnahme zu diesem Bericht vor (§ 129 Abs. 1 NKomVG).

 

Nach § 129 Abs. 1 beschließt der Kreistag über den Abschluss und die Entlastung des Landrates. Die Beschlüsse sind unverzüglich der Kommunalaufsichtsbehörde mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen.

Der Landrat hat die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2017 (endgültig, nach Änderungen) am 12. November 2020 festgestellt. Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes datiert vom 3. Dezember 2020. Der Jahresabschluss (mit Anhang und Rechenschaftsbericht) und der Schlussbericht hierzu liegen dieser Vorlage an.

 

Einer Stellungnahme der Verwaltung hierzu bedarf es – aus Sicht der Verwaltung – nicht.

 

 

Das Haushaltsjahr 2017 schließt mit folgenden Ergebnissen ab:

 

ordentliches Ergebnis:                  18.945.151,72 Euro

außerordentliches Ergebnis:      - 2.550.618,18 Euro

Jahresergebnis:                                              16.394.533,54 Euro  (Vorjahr: 9.495.243,43 Euro)

 

Die Überschüsse sind nach § 110 Abs. 6 NKomVG den Überschussrücklagen zuzuführen; die Verluste mit den vorhandenen Rücklagen zu verrechnen. Die Zuführungen/Verrechnungen müssen durch den Kreistag im Rahmen des Beschlusses über den Jahresabschluss beschlossen werden.

Die Überschussrücklagen haben nach den Beschlüssen des Kreistages über den Jahresabschluss 2016 und die Verrechnung der Überschussrücklagen mit dem Reinvermögen derzeit einen Bestand von 9.495.243,43 € (ordentl.: 5.312.204,97 € / außerordentl.: 4.183.038,46 €). Überschussrücklagen sind ebenfalls Teil der Nettoposition.

Die wesentlichen Aussagen ergeben sich aus dem Rechenschaftsbericht (ab S. 26 des Anhangs):

 

-     Der Ergebnishaushalt 2017 ist gegenüber der Planung um 9.449.728,47 Euro besser abgeschlossen worden (Vorjahr: 4.668.471 Euro); davon entfallen allerdings - 2.550.618,18 Euro auf den Verlust des außerordentlichen Ergebnisses. Es handelt sich um eine nicht geplante außerordentliche Abschreibung der Beteiligung an den Friesland Kliniken gGmbH.

 

-     Der Finanzmittelbestand hat sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 8,76 Mio. Euro auf 26,9 Mio. Euro erhöht;

 

-     Liquiditätskredite mussten nicht aufgenommen werden.

 

-     Der Landkreis hat im Jahre zwei Kredite mit insgesamt rd. 1,6 Mio. Euro getilgt; der Schuldenstand ist netto um 6,96 Mio. Euro gesunken.

 

-     Das Anlagevermögen hat sich um rd. 2,4 Mio. Euro erhöht (Schulbauten, Infrastruktur), das Beteiligungsvermögen (Friesland Kliniken gGmbH) sank um 2,8 Mio. Euro auf 13,8 Mio. Euro.

 

 

Die Verwaltung schlägt vor,

o    den Jahresabschluss 2017 zu beschließen,

o    die über- und außerplanmäßigen Auszahlungen und Aufwendungen

2017 nachträglich zu bewilligen,

o    zu beschließen, den Überschuss des ordentlichen Ergebnisses der Überschussrücklage zuzuführen,

o    zu beschließen, den Verlust des außerordentlichen Ergebnisses mit der Überschussrücklage zu verrechnen,

o    dem Landrat für das Haushaltsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

  1. Der Kreistag beschließt den Jahresabschluss 2017 des Landkreises Friesland.
  2. Die noch nicht bewilligten über- und außerplanmäßigen Auszahlungen und Aufwendungen 2017 werden nachträglich bewilligt.

 

3.  Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 18.945.151,72 Euro  wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

4.  Der Verlust des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von - 2.550.618,18 Euro wird mit der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses verrechnet.

5.  Der Kreistag erteilt dem Landrat gem. § 129 Abs. 1 NKomVG für den Jahresabschluss 2017 Entlastung.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. XXX

Titel: 

HSP  Nr.  XXX

Titel:  

                                                                        

 

                                    

Sachbearbeiter/in                   Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernent/in                    Kämmerei                        Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

-     Bericht des Rechnungsprüfungsamtes  ->wird nachgereicht

-     Jahresabschluss: Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung (ohne Ergebnisse der Teilhaushalte, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden) -> wird nachgereicht

-     Anhang zum Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht

-     Anlagen 5-8 zum Anhang