Begründung:
Mit Blick auf die Umsetzung des Projektes JadeWeserPort sowie die Investitionsplanungen der Chemischen Industrie und der Energiewirtschaft in Wilhelmshaven haben das NIW Niedersächsische Institut für Wirtschaftsforschung und die NORD/LB Norddeutsche Landesbank - Regionalwirtschaft - ein Regionales Standortmanagement für den Jade-Weser-Raum entwickelt. Auftraggeber war die WFG Wirtschaftsförderung in Wilhelmshaven GmbH in Kooperation mit den Landkreisen Friesland, Wittmund und Wesermarsch.
Das Gutachten setzt bewusst an den Stärken und den Chancen der Region an, die in den Bereichen Maritime Wirtschaft, Chemische Industrie und Energiewirtschaft, Luftfahrzeugbau und Tourismus liegen. Die Entwicklungspotenziale der Branchen werden benannt sowie Strategien und Projekte aufgezeigt, die zur Ausschöpfung dieser Potenziale beitragen. Regionalwirtschaftlich bedeutsame Wertschöpfungsketten sind durch Vernetzung, Ansiedlung, Qualifizierung und Marketing zu stärken und weiter zu entwickeln.
Die Verfasser der Studie gehen davon aus, dass nicht nur die laufenden Planungen zu sichern und zu unterstützen sind, sondern dass es in entscheidendem Maße auch von den Akteuren in der Region abhängt, ob und in welchem Umfang es gelingt, zusätzliche Impulse im Umfeld der Kerninvestitionen in die Region zu lenken.
Nur durch die enge Kooperation der Verwaltungen, der wirtschaftsrelevanten Akteure und der Unternehmen sowie durch die gezielte Entwicklung und Umsetzung von Strategien und Projekten können grundlegende zusätzliche Wertschöpfungs- und Beschäftigungsimpulse in der Region erzeugt werden.
Zur effizienten Umsetzung des Regionalen Standortmanagements sowie zur Weiterentwicklung und Umsetzung der Handlungsfelder und Projekte empfehlen die Gutachter den Aufbau einer regionalen Entwicklungsagentur.
Die Studie und die darin vorgeschlagene Organisationsstruktur wurden vom Kreistag des Landkreises Friesland mit Beschluss vom 21.02.2007 grundsätzlich zustimmend zur Kenntnis genommen. Ebenso haben die Kreistage der Landkreise Wittmund und Wesermarsch sowie der Rat der Stadt Wilhelmshaven entschieden.
Seit 2006 werden die Ausschüsse des Landkreises Friesland regelmäßig über die Arbeit im Regionalmanagement unterrichtet. So entschied der Kreisausschuss des Landkreises Friesland auf seiner Sitzung am 30.04.2008, sich weiterhin und im Sinne einer gemeinsamen Wirtschaftsförderungsgesellschaft einzusetzen und forderte die Kreisverwaltung auf, die Eckpunkte für eine GmbH-Gründung zu verhandeln.
Seit Ende Juni 2007 ist eine operative Arbeitsgruppe eingerichtet, in der folgende Personen tätig sind:
Dr. Kleinsteuber, Fritz
Martens, Marion Landkreis Wesermarsch (Wirtschaftsförderung Wesermarsch GmbH)
Greek, Detlef Landkreis Wittmund (Wirtschaftsförderkreis Harlingerland e. V.)
Janßen, Jürgen Stadt Wilhelmshaven (WFG Wirtschaftsförderung in Wilhelmshaven GmbH)
Schnieder, Frank Landkreis Friesland
Die Arbeitsgruppe hat vorläufig Büroräume im Gewerbezentrum Wilhelmshaven bezogen, die bislang kostenfrei angeboten worden sind.
In gemeinsamen Sitzungen wurden die Organisationsstruktur weiter entwickelt und Tätigkeitsfelder benannt (Anlage 1) sowie eine voraussichtliche Budgetplanung aufgestellt.
Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag wird dem Kreistag des Landkreises Friesland (und gleichlautend den Landkreisen Wittmund und Wesermarsch sowie der Stadt Wilhelmshaven) empfohlen, zum 01.09.2008 eine Gesellschaft in der Rechtsform einer GmbH zu gründen.
Gründungsgesellschafter sollen die Gebietskörperschaften Stadt Wilhelmshaven und die Landkreise Wittmund, Friesland und Wesermarsch sein.
Das Stammkapital beträgt 26.000 Euro.
Die Gesellschaftsanteile werden wie folgt vergeben:
Stadt Wilhelmshaven 25 %
Landkreis Friesland 25 %
Landkreis Wittmund 25 %
Landkreis Wesermarsch 25 %
Die spätere Aufnahme von Dritten (z. B. Wirtschaftsunternehmen und anderen wirtschaftsnahen Institutionen) ist möglich.
Die GmbH soll drei Organe haben:
1. Gesellschafterversammlung
bestehend aus den vier Hauptverwaltungsbeamten sowie jeweils zwei Ratsmitgliedern bzw. Kreistagsabgeordneten der vier Gebietskörperschaften
2. Aufsichtsrat
bestehend aus den vier Hauptverwaltungsbeamten sowie 4 Kreistagsabgeordneten / Ratsherren
bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag
3. Geschäftsführer
Die Position des Geschäftsführers soll bundesweit ausgeschrieben werden.
Zum Interims-Geschäftsführer wird Herr Dr. Fritz Kleinsteuber bestellt, dessen Hauptaufgaben die GmbH-Gründung und die Suche und Vorbereitung der Geschäftsführer-Bestellung durch die Gesellschafter sind.
Beratende Einrichtungen der GmbH
Fachbeirat:
Mitglieder aus wirtschaftsfördernden Einrichtungen wie Verbänden, Kammern, Unternehmen etc. werden durch Benennung durch die Gesellschafterversammlung zu einem Fachbeirat formiert, der turnusmäßig von der Geschäftsführung unterrichtet wird und diese sowie den Aufsichtsrat berät.
Regionalbeirat:
Mindestens einmal jährlich werden alle Städte und Gemeinden aus den vier Gebietskörperschaften über die Arbeit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft informiert.
Budget der Gesellschaft:
Die Personalkosten sollen über Gestellungen der Mitarbeiter aus den Wirtschaftsförderungseinrichtungen getragen werden.
Zu diesen Personalkosten sind in 2008 weitere Mittel in Höhe von bis zu 150.000 € erforderlich. Eine Finanzierung durch die Gebietskörperschaften erfolgt hierbei projektorientiert und zwischen den Gebietskörperschaften Wilhelmshaven und Friesland.
Ab dem Jahr 2009 benötigt die Gesellschaft neben den Personalkosten bis zu 300.000 € für zusätzliche Personal und Sachkosten. Dieser laufende Aufwand soll wie folgt auf die vier Gebietskörperschaften verteilt werden:
im Rumpfgeschäftsjahr 2008 50.000 € Stadt Wilhelmshaven
50.000 € Landkreis Friesland
Rest projektbezogen durch alle Partner
ab dem 01. Januar 2009 50 % Stadt Wilhelmshaven
30 % Landkreis Friesland
10 % Landkreis Wittmund
10 % Landkreis Wesermarsch.
Neben dem extern zu suchenden Geschäftsführer wird das Personal aus den jeweiligen Gebietskörperschaften mit unterschiedlichen Stundenanteilen gestellt. Zusätzliche sind sukzessive 2 weitere Bürokräfte einzustellen.
Zur Finanzierung des laufenden Anteils des Landkreises Friesland für 2008 ist anzumerken, das in den Haushalt 2008 bei der Haushaltsstelle 7910.71220 = 50.000 € und aus einem Haushaltsrest bei der Haushaltsstelle 7910.65500 weitere 25.000 € für diesen Zweck zur Verfügung stehen.
Der vom Landkreis Friesland zu übernehmende Gesellschaftsanteil von 6.500 € ist im Haushalt nicht eingeplant. Es wird daher vorgeschlagen, diesen außerplanmäßig in 2008 bereitzustellen. Zur Finanzierung stehen entsprechende Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 9000.36100 zur Verfügung.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag des Landkreises Friesland stimmt der weiter entwickelten Organisationsstruktur entsprechend der – bezogen auf die Besetzung des Aufsichtsrates - geänderten Anlage 1 und damit der Gründung der Jade Wirtschaftsförderung GmbH (Arbeitstitel) zum voraussichtlich 01.09.2008 zu.
Gründungsgesellschafter sind der Landkreis Friesland sowie die Stadt Wilhelmshaven und die Landkreise Wittmund und Wesermarsch.
Das Stammkapital beträgt 26.000 Euro und wird zu jeweils 25% an die vier Gesellschafter vergeben.
Zum Interims-Geschäftsführer der GmbH i. Gr. wird Herr Dr. Fritz Kleinsteuber bestellt, der die GmbH-Gründung gemeinsam mit der operativen Arbeitsgemeinschaft vorbereitet und den künftigen Geschäftsführer durch eine nationale Ausschreibung suchen soll.
Die operative Arbeit in der Gesellschaft wird für den Landkreis Friesland durch Herrn Frank Schnieder wahrgenommen.
Der Kreistag des Landkreises Friesland stimmt dem in der Begründung zu diesem Beschlussvorschlag genannten Budget der Jade-Wirtschaftsförderung GmbH grundsätzlich zu.
Der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 6.500 € in 2008 für den zu übernehmenden Gesellschaftsanteil wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen von der Aufsichtsbehörde akzeptierten Entwurf des Gesellschaftsvertrages zu erstellen.
Strategische Entwicklungen und Entscheidungen sind mit den Städten und Gemeinden abzustimmen.
Kreisausschuss und Kreistag werden um gleichlautenden Beschluss gebeten.
Anlagen:
Anlage 1 – Organisationsstruktur