Begründung:
In der Bauausschusssitzung vom 26.11.2020 wurde die Verwaltung
beauftragt Planungen für eine Erweiterung des Verwaltungsstandortes Jever zu
veranlassen und den Gremien eine Variantenanalyse vorzulegen, in der eine
fachbereichsbezogene Aufteilung der Raumbedarfe auf den Hauptstandort
„Lindenallee“ sowie auf den Standort „Am Bullhamm“ vorgeschlagen werden soll.
Bei der Festlegung der Standortfrage sind folgende Faktoren näher zu
betrachten:
- Lage in der Stadt
·
Lage
zum Zentrum
·
Bedeutung
im Stadtgefüge
·
Künftige
Entwicklungsmöglichkeiten
- Erreichbarkeit
·
Fußläufig,
Fahrrad
·
Motorisierter
Individualverkehr (MIV)
·
Öffentlicher
Personen Nahverkehr (ÖPNV)
- Städtebau
·
Nutzungsstruktur
im Umfeld
·
Synergiepotential
mit Angeboten im Umfeld
·
Bebauungsstruktur
·
Bautypologie
·
Geschossigkeit
·
Anforderungen
an Städtebau / Architektur
- Planungsrecht
·
Flächennutzungsplan
(FNP)
·
Bebauungsplan
(B-Plan)
·
Denkmalschutz
von Einzelgebäuden und der Umgebung
- Grundstück
·
Größe
in qm und Zuschnitt
·
Bebaubare
Fläche
·
Vorhandene
Bausubstanz
·
Bebaute
Fläche
·
Erweiterungspotential
- Ruhender Verkehr
·
Stellplätze
realisierbar auf dem Grundstück
·
Stellplätze
realisierbar im Umfeld
- Kosten
·
Restbuchwert
der Bestandsgebäude
·
Baukosten
von Neubauteilen und Anpassung des Bestands
·
Baukosten
Außenanlagen einschließlich PKW-Stellplätze
·
Baukosten
gesonderte Stellplatzanlagen
- Funktionalität (Workflow)
·
Synergiebetrachtung
der Fachbereiche und Dezernate
Im Folgenden werden mögliche in Frage kommende Standorte kurz erläutert.
Hierbei werden die wesentlichen Vor- und Nachteile dargestellt und im
Anschluss, die für die weitere und tiefere Analyse zu betrachtenden Varianten
bestimmt. Somit werden zunächst alle denkbaren Varianten erfasst, um dann die
als relevant zu betrachtenden Varianten auszuscheiden.
Standort 1: Neubau am
Kreisdienstleistungszentrum Varel als Erweiterung des Standortes
Geeignet wäre theoretisch eine benachbarte Fläche von 5400 qm im Eigentum der Stadt Varel, falls diese noch nicht für eine andere Nutzung vorgesehen ist. Zudem entstehen weitere Kosten für den Grunderwerb und ggf. die Schaffung von Planungsrecht. Zudem wäre die Auswahl der dort zu verortenden Fachbereiche eingeschränkt. Denn eine um weitere dysfunktionale Trennungen von Fachbereichen zu vermeiden, könnte lediglich die bereits dort ansässigen Fachbereiche untergebracht werden.
Da bei gleichem Bauvolumen die Neubaukosten vergleichbar sein werden, spricht der höhere Kostenanteil für den Grunderwerb sowie die weitere dysfunktionale Trennung der Kreisverwaltung grundsätzlich gegen diesen Standort.
Standort 2: Ehemalige Schule
in Roffhausen
Aufgrund der vorhandenen Gebäudestruktur ist die Nutzung der ehemaligen Schule nur sehr bedingt möglich. Des Weiteren würden die Folgekosten der Schwächung des Behördenstandortes Jever und der dysfunktionalen Trennung der Kreis-verwaltung auf Dauer jede zu erwartende Einsparung übersteigen. Die Ansiedlung der Verwaltung an diesem Standort würde dem Ziel der Zentralisierung der Verwaltung widersprechen. Ferner ist der Standort verkehrlich nur schwer zu erreichen bzw. die verbesserte Erschließung, analog zum Impfzentrum, würde weitere erhebliche Kosten auslösen. Auch ist das Baufeld insgesamt recht begrenzt.
Standort 3: Abriss des ehemaligen Gesundheitsamtes in Jever und Neubau
Die Liegenschaft ist nicht mehr im Eigentum des Landkreises sondern bereits auf die Wohnungsbau Friesland übergegangen. Die Wohnungsbaugesellschaft Friesland plant auf dem Grundstück die Errichtung von sozialem Wohnungsbau. Dies war und ist auch ein wesentlicher Teil der Absprache mit der Stadt Jever zur Schaffung von Baurecht im Philosophenweg.
Standort 4: Neubau am Philosophenweg in Jever
Die an das Verwaltungsgebäude am Schlosserplatz südlich angrenzende Fläche ist in städtebaulicher und ökonomischer Hinsicht außerordentlich wertvoll und bietet sich für eine Wohnnutzung an. Daher ist seinerzeit im Rahmen des Wettbewerbs für den Verwaltungsbau auch ein Ideenwettbewerb ausgelobt und politisch beschlossen worden, um das Potential dieser Flächen für die Vermarktung, die Stärkung der Altstadt und als Modellvorhaben für das städtische Wohnen in Friesland optimal zu nutzen. Die Entwicklung der Wohnnutzung wird auch von der Stadt Jever, die dort Planungsrecht einräumen müsste, auch befürwortet und war auch deshalb wesentlicher Teil des Wettbewerbs für den Neubau am Schlosserplatz. Planungsrechtlich ist der Standort für einen Verwaltungsneubau insofern ausgeschlossen.
Standort 5: Neubau bzw. Erweiterung am Verwaltungsstandort
„Lindenallee“ in Jever
In der Variante 5 wird von einem Rückbau des sogenannten Zwischenbaus
ausgegangen. Die Lücke, die durch den Abriss des Verbindungsbaus
zwischen Altbau und dem Isoliergebäude entsteht sowie in der orthogonalen
Verlängerung zu den Gebäudebeständen, würde eine entsprechende Bebauung
zulassen. Der Verwaltungsstandort Jever würde durch die Erweiterung an diesem
Standort gestärkt und Grunderwerbskosten vermieden. Auch würde die möglichst vollständige Unterbringung aller Bedarfe aus
den Fachbereichen, mit Ausnahme des Straßenverkehrsamtes, eine größtmögliche
Flexibilität bei der Zuordnung von Dezernaten und Fachbereichen zueinander
ermöglichen. Funktional sind so zudem viele Dienste (Reinigung, Außenanlagen,
Empfang usw.) zentral zu organisieren und zu bewirtschaften.
In dieser Variante ist jedoch die Stellplatzfrage über die Errichtung
einer Parkpalette auf der Fläche „Blaue Straße/Schulstr.“ einzubeziehen.
Standort 6: Neubau an der Außenstelle „Bullhamm“ in Jever
Im hinteren Bereich des Straßenverkehrsamtes hat der Landkreis Friesland
im Jahr 2019 ein Baugrundstück von der Stadt Jever mit ca. 3.200 qm erworben.
Bei diesem Kauf wurde noch davon ausgegangen, dass vorrangig der Raumbedarf des
Straßenverkehrsamtes gedeckt werden sollte, so dass die Planungen für eine
mögliche bauliche Erweiterung des benachbarten THW weder gestört noch
verhindert werden. Entsprechend erfolgte die Beschlusslage, dass der Landkreis
die für die Umstrukturierung des THW erforderliche Fläche nach Absprache durch
Weiterverkauf bzw. Verpachtung zur Verfügung stellen werde. Entsprechend wurde
der THW auch schon kontaktiert.
Gleichwohl bietet der Standort grundsätzlich ausreichende Möglichkeiten,
das erforderliche Neubauvolumen ganz oder teilweise abzubilden und so eine
vergleichsweise große Nutzungseinheit zu bilden. Insbesondere wird kein
weiterer Außenstandort gegründet, was der Zentralisierungsvorgabe entspricht.
Ebenso ist die Nähe zur Kernverwaltung noch vergleichsweise gut gegeben.
Verkehrlich ist die Anbindung Pkw-bezogen gut. Es bedarf jedoch noch
Nachbesserungen beim ÖPNV. Städtebaulich handelt es sich um eine dezentrale
Lage, die kaum Vorteile für die (Innenstadt-) Entwicklung Jevers bietet.
Zusammenfassung:
Die Standorte 1 bis 4 sind für weitere differenzierte Betrachtung
auszuklammern, da diese Standorte der Zentralisierung des Verwaltungsstandortes
widersprechen, den Verwaltungsstandort Jever schwächen oder teilweise den
Beschlüssen des Kreistages widersprechen sowie aufgrund dauerhaft fehlenden
Baurechts nicht umsetzbar erscheinen. Sie ferner mit grundsätzlich höheren
Kosten für den laufenden Betrieb verbunden.
Für die weitere
tiefergehende Analyse sollen deshalb die Standorte 5 und 6 näher untersucht
werden. Dabei sollen bei der Variantenuntersuchung an den jeweiligen Standorten
nicht nur die Komplettlösungen behandelt werden, sondern es werden auch
ausdrücklich Mischformen der Erweiterungsmöglichkeiten an beiden Standorten
analysiert, um in diesem Sinne einen bestmöglichen Ausgleich der wesentlichen
Kriterien Kosten, funktionale Gliederung und zeitliche Umsetzung zu erreichen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt die Standortvorschläge 5 und 6 im Rahmen einer Variantenanalyse für die Erweiterung des Verwaltungsstandortes Jever durchzuführen.
Anlage:
keine