Betreff
Änderung der Satzung des Landkreises Friesland über die Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege
Vorlage
1126/2021
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Der Verwaltung ist am weiteren Ausbau und Erhalt der Qualität im Betreuungsangebot der Kindertagespflege gelegen. Die Satzung bedarf daher der Anpassung.

 

Gemäß § 22 SGB VIII soll Kindertagespflege die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen, den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können. Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen. Dies bedeutet u.a., dass der Landkreis Friesland als Fachberatung mit den Tagespflegepersonen stetig am Ausbau und Erhalt der Qualität in der Kindertagespflege arbeiten muss.

 

Die Änderungen der Satzung werden nachfolgend erläutert.

 

In § 3 Abs. 6 und 7 der “Satzung des Landkreises Friesland über die Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege” wurde jeweils eine ergänzende Klarstellung aufgenommen, welche sich in der Praxis als notwendige Ergänzung herausstellte.

 

In § 4 Abs. 2 der “Satzung des Landkreises Friesland über die Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege” wurde der Stundensatz erhöht. Der Anerkennungsbetrag der Förderleistung beträgt weiterhin 3,20 € pro geleisteter Betreuungsstunde und Kind, die pauschale Erstattung der angemessenen Kosten für den Sachaufwand wurde von 1,00 € pro Betreuungsstunde und Kind auf 1,40 € erhöht. Dies bedeutet einen Gesamtbetrag von 4,60 € pro geleisteter Betreuungsstunde und Kind. Diese Erhöhung ist aus Sicht der Verwaltung aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung und zur Beibehaltung der Attraktivität der Kindertagespflege erforderlich. Zudem wurde § 4 Abs. 5 der “Satzung des Landkreises Friesland über die Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege” etwas gestrafft, die Abrechnungsmodalität richtet sich nach schriftlicher Vereinbarung.

Die Erhöhung der pauschalen Erstattung der angemessenen Kosten für den Sachaufwand pro Betreuungsstunde und Kind um 0,40 € wird voraussichtlich Mehrkosten i.H.v. ca. 80.000,00 € jährlich bedeuten, diese Mehrkosten wurden bereits eingeplant.

 

In § 7 der “Satzung des Landkreises Friesland über die Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege” wurden einige Klarstellungen oder auch Gesetzesänderungen hinzugefügt. Neu aufgenommen wurde § 7 Abs. 13 der “Satzung des Landkreises Friesland über die Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege” um Familien mit mehreren Kindern in kostenbeitragspflichtiger Kindertagespflege eine Verringerung des Kostenbeitrages für das ältere Kind zuteil werden zu lassen.

Die Anlage 1 der “Satzung des Landkreises Friesland über die Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege” wurde bei den unteren Einkommensstufen etwas verringert und bei der Stufe 6 (Einkommen ab 35.001,00 €) etwas erhöht von 2,52 € auf 2,60 € je Betreuungsstunde. Diese vorgenommenen Änderungen werden aus Sicht der Verwaltung keine nennenswerten finanziellen Auswirkungen für den Landkreis haben.

 

Die geänderte Satzung soll ab dem 01.06.2021 gelten.

 


Beschlussvorschlag:

 

Das Gremium beschließt die Änderung der Satzung des Landkreises Friesland über die Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege gemäß des beigefügten Entwurfes der Anlage 1.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ ca. 80.000

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: P1.03.36.361000.020 (Tagespflege)

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf

MEZ  Nr.

Titel: 

HSP  Nr.

Titel:  

                                                                        

 

Onken                          

Sachbearbeiterin                    Fachbereichsleiterin

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernentin                     Kämmerei                        Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlagen:

 

Anlage 1:             Entwurf der Satzung des Landkreises Friesland über die Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege ab dem 01.06.2021

 

Anlage 2:             Bisherige Satzung des Landkreises Friesland über die Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege vom 19.12.2018

 

Anlage 3:             Gegenüberstellung der Änderungen in der Satzung des Landkreises Friesland über die Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege