Betreff
Wirtschaftsplan 2021 - 2023 der Breitbandfördergesellschaft Friesland mbH und Gewährung einer modifizierten Bürgschaft
Vorlage
1135/2021
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Stand der aktuellen Ausbaumaßnahme:

Mit der derzeitig laufenden Bauphase werden bereits wesentliche Schritte in der Breitbandstrategie des Landkreises Friesland umgesetzt. Nach dem Baubeginn Ende 2019 wurden zum Jahresende 2020 bereits rund 7,24 Mio. € abgerechnet und bis zu 840 Adressen oder rund 1.200 Haushalte an das Glasfasernetz angeschlossen. Insgesamt sind trotz der schwierigen Vermarktungsbedingungen hohe Anschlussquoten erreicht worden.

Der beauftragte Gesamtwert der Bau- und Materiallieferungen summiert sich auf rund 13,67 Mio. €, so dass ca. 2/3 der bereits beauftragten Bauleistungen bereits abgerechnet sind. Offen sind noch Posten für Mitverlegungsmaßnahmen. Die Aktivierung der ersten Projektgebiete ist für dieses Frühjahr vorgesehen. Insgesamt gestaltet sich die Bauphase, u. a. auch wegen der Coronabedingungen, als zeitlich deutlich aufwendiger als geplant und die Schaltung der ersten Projektgebiete steht in Kürze an.

Neben der fehlenden Erreichbarkeit der Haushalte sind auch alle Abstimmungs- und Austauschprozesse u. a. mit dem späteren Netzbetreiber mit erhöhtem Aufwand verbunden, so dass der ursprünglich geplante Abschlusstermin für die Bautätigkeit Ende 2020 nicht gehalten werden konnte. Das Ende der Tiefbauarbeiten wird nunmehr im Frühjahr 2021 erfolgen.

Auf der Kostenseite hingegen sind nach vorläufiger Summierung zwar Mehrkosten zu verzeichnen, die sich auf zwei Projektgebiete aufgrund geänderter Bauweisen konzentrieren, aber hier muss für eine belastbare Kostenprognose die nun anstehenden Schlussrechnungen abgewartet werden. Zusätzliche Finanzierungsbedarfe können insofern noch nicht abschließend ermittelt werden. Dem stehen aber auf der anderen Seite durch den Wegfall von Positionen und der Nutzung von Mitverlegungsmöglichkeiten an anderen Stellen potenzielle Einsparungen gegenüber.

Das Gesamtbudget von rund 20,068 Mio. € und zuwendungsfähigen Kosten von 18,43 Mio. € (Investitionskosten – Barwert der Pachteinnahmen) ist nach aktueller Einschätzung somit noch zu halten.

Aufgrund der jeweils leicht unterschiedlichen Förderrichtlinien von Bund und Land, dort sind es sogar zwei „Töpfe“, ist eine einheitliche Angabe von Fördersumme und Eigenanteilen nicht bzw. nur mit Bezug auf die jeweilige Richtlinie möglich.

Als Förderung wird die BFG mbH nach den nunmehr konkretisierten Förderbescheiden von Bund (10,82 Mio. €, 60%) und Land (4,607 Mio. €, 25%) und somit rund 15,428 Mio. € erhalten.

Der Eigenanteil bezogen auf die zuwendungsfähigen Kosten liegt i. S. d. Förderrichtlinien bei 15%. Aufgrund der leicht unterschiedlichen Berechnungswege i. S. d. Förderrichtlinien beträgt der Eigenanteil beim Bund rund 2,705 Mio. € und beim Land wird er mit 2,894 Mio. € festgelegt.

Nach beiden Richtlinien wird der Barwert der Pachteinnahmen in Höhe von 2,033 Mio. € von den Investitionskosten abgezogen und ist ebenfalls von der BFG mbH vorzufinanzieren. Für die Barwertermittlung wurden sowohl die fixen als auch flexiblen Pachteinnahmen mit einem fiktiven Marktanteil von 70% angenommen. Dies ergibt zwar relativ hohe Einnahmen und somit eine Reduzierung der förderfähigen Kosten, allerdings sind in den FTTB-Gebieten diese Marktanteile nicht unüblich und langfristig sichert diese Annahme die BFB mbH gegen mögliche Rückforderungen am Ende der Vertragslaufzeit in 15 Jahren ab.

Summiert man den abgezogenen Barwert der Pachteinnahmen und den Eigenanteil nach Landesförderrichtlinie auf, sind also rund 4,927 Mio. € an Finanzierungsmitteln zu beschaffen, wovon rund 4,8 Mio. € bereits durch Kapitaleinlagen gedeckt sind. Somit verbleiben dauerhaft aus den Pachteinnahmen zu finanzierende Mittel in Höhe von rund 0,128 Mio. €, was in etwa einer Jahrespacht und eine Laufzeit von 3-5 Jahren je nach genauen Konditionen entspricht.

Da jedoch die Fördermittel erst mit deutlich zeitlichem Verzug zu den für die Bauleistungen erforderlichen Auszahlungen zurückfließen, ist überdies eine Zwischenfinanzierung zur Liquiditätssicherung erforderlich.

Der derzeitige Kreditrahmen der BFG bmH, genehmigt über die Gesellschafterversammlung, beläuft sich auf 2,5 Mio. € und ist zu marktüblichen Konditionen (2,5% zzgl. Nebenkosten) in Form eines Liquiditätskredits aufgenommen. So konnte die Zahlungsfähigkeit erhalten und beim Rückfluss von Fördermitteln, aktuell ca. 4,270 Mio. € vom Bund, ein sofortiger Ausgleich erfolgen. Der Bund hat hier die Mittelanforderung ohne Verwendungsnachweis eröffnet, was die Liquiditätssteuerung deutlich erleichtert.

Da im kommenden Quartal sowohl die ersten Schlussrechnungen als auch weitere Abschlagsrechnungen zu erwarten sind und ferner in diesen Abschlagsrechnungen auch sehr große Gebiete enthalten sind, wie bspw. Schillig/Friesenhörn, wird sich der Liquiditätsbedarf erhöhen. Aktuell sind Einzelaufträge im Wert von rund 8,770 Mio. € abgerufen, jedoch nur rund 7,240 Mio. € abgerechnet. Die Differenz beruht auf noch nicht abgerechneten Positionen (erfolgt mit Schlussrechnung) sowie erfolgten Mängeleinbehalte.

Der Liquiditätsbedarf wird auch deshalb erhöht, da nun die Zwischenverwendungsnachweise erforderlich werden, um Gelder beim Land abzurufen, die üblicherweise Laufzeiten ab Abgabe von 8 - 10 Wochen bis zur Auszahlung haben und in der Zwischenzeit bspw. beim Bund keine Mittelabrufe ohne Verwendungsnachweise möglich sind.

Um die kumulierten Liquiditätsbedarfe zu decken, sind also Zwischenkredite von bis zu 4,8 Mio. € erforderlich (Anlage 2). Um die Zinsbelastung der BFG mbH zu senken, wird entsprechend um eine modifizierte Bürgschaft durch den Landkreis gebeten und hiermit entsprechend beantragt. Die dauerhafte Kreditbelastung wird sich auf die o.g. rund 0,128 Mio. € reduzieren, was in etwa der 10fachen Jahresfixpacht entspricht.

Eine genauere Prognose ist derzeit nicht zu treffen, da sowohl bei Kostenerhöhungen als auch bei Kostensenkungen dies zu Lasten des Eigenanteils geht. Bei höheren als beantragten Kosten hat der Antragsteller diese grundsätzlich selber zu tragen und jedenfalls kein Anspruch auf Erhöhung der Fördermittel. Eine Erhöhung der beantragten Mittel ist gleichwohl möglich. Bei Kostensenkungen hingegen werden die Mittel anteilig gekürzt (Anteilsfinanzierung), aber der Barwert der Einnahmen bleibt gleich, so dass sich dann die tatsächlichen Eigenanteile erhöhen. Bei höheren Eigenanteilen als derzeit erwartet muss die Gesellschafterversammlung dann erneut entscheiden.

 

Ausblick auf die künftigen Entwicklungen

Künftige Fördervorhaben:

Gleichzeitig hat die Breitbandfördergesellschaft entsprechend dem Auftrag aus der Gesellschafterversammlung weitere Förderanträge bei Bund und Land gestellt, die zwischenzeitlich vorläufig bewillig worden sind. Im Einzelnen sind dies drei Anträge für die Gewerbegebiete im Kreisgebiet mit ca. 420 Adressen (Förderprogramm Sonderaufruf Gewerbegebiete) sowie ein Antrag zum weiteren Ausbau in weißen Flecken mit rund 600 weiteren Adressen. Das Gesamtvolumen der Investitionskosten beläuft sich auf rund 11,734 Mio. €. Davon entfallen auf die Gewerbegebietsförderanträge Investitionen von ca. 2,584 Mio. EUR und auf den Ausbau der weißen Flecken rund 9,150 Mio. EUR, so dass sich bei 50% Förderquote im Gewerbe und 60% für die weißen Flecken von Bund und jeweils 25% vom Land ein tatsächlicher Eigenanteil in Höhe von rund 2,994 Mio. € ergeben wird. Diese Fördergebiete müssen jedoch noch vollständig in den Vergabe- und Planungsprozess gegeben werden; d. h. es müssen alle Ausschreibungen für die Netzplanung und den Netzbetrieb sowie die nachfolgenden Bauleistungen erfolgen. Allein bezogen auf die o. g. Investitionssumme sind bspw. Planungsleistungen von rund 1,0 Mio. € auszuschreiben. Hinzu kommen noch die Kosten der Rechtsberatung mit ca. 3% der Investitionssumme (ca. 300.000 €).

Parallel dazu entwickelt sich die mögliche Förderlandschaft entscheidend weiter. Ende 2020 hat der Bund die Erneuerung der NGA-Rahmenrichtlinie als beihilferechtliche Grundlage der Förderung angekündigt. Er setzt dabei die Forderung aus vielen ländlichen Regionen um und erhöht die Aufgreifschwelle bis zum 31.12.2022 auf 100 Mbit/s und ab dem 1.1.2023 auf 1 Gbit/s. Weiße Flecken sind demnach künftig alle die Bereiche, in denen keine gigabitfähigen Strukturen, also Glasfaseranschlüsse und teilw. Docsis-Anschlüsse (Kabelfernsehen), liegen. Zudem fällt ab 2023 der Investitionsschutz für VDSL- oder Vectoringgebiete (bis ca. 100 Mbit/s). Dies sind die sogenannten grauen Flecken. Hier sind zwar über VDSL o.ä. eine Versorgung gegeben, jedoch eben keine gigabitfähigen Strukturen vorhanden.

Aktuell reagieren die Telekommunikationsunternehmen bereits auf die geänderten beihilferechtlichen Rahmenbedingungen und werden voraussichtlich noch in diesem Jahr in den Städten und Gemeinden mit eigenwirtschaftlichen Ausbauten beginnen.

Die verbleibenden grauen Flecken sind dann im Rahmen der Förderung höchst relevant, da hier die Kosten je Adresse vergleichsweise moderat (ca. 2.000 – 3.000 €) liegen und auch für mögliche Netzpächter über die Förderung zu einem attraktiven Businesscase gemacht werden können und potenziell gute Pachteinnahmen in einem Betreibermodell ermöglichen. Mit hohen Einnahmen sind dann auch hohe Fördermittel zu erreichen, so dass die insgesamt möglichen Investitionen vergrößert werden. Einfach ausgedrückt, können die Einnahmen aus grauen Flecken helfen, die Kosten für die teils sehr teuren Adressen in den echten weißen Flecken quer zu subventionieren.

Zum Vergleich: Im laufenden Ausbauprojekt liegen die Adresskosten bei ca. 10.000 €/Adresse. Für die Adressen im Rahmen des Antrags zum 6. Call sind bereits bei 14.000 € / Adr. zu veranschlagen. Die noch umzusetzenden Fördergebiete liegen jedoch überwiegend günstig an bestehend geförderten Strukturen. Strebt man also einen nahezu 100%igen Erschließungsgrad an, werden die Kosten/Adresse überproportional ansteigen. Nimmt man hier allein die ca. 2.500 verbleibenden Adressen in weißen Flecken mit einem eher gemäßigten Invest von 15.000 €/Adr. an, sind rund 37,5 Mio. € Investitionskosten erforderlich und schon bei nur 20.000 € je Adresse sind es 50 Mio. € für rund 5% aller Haushalte in Friesland. Hier erzeugen also schon vergleichsweise geringe Abweichungen in den Annahmen starke Kosteneffekte. Die Entwicklung eines solchen Geschäftsmodells bedarf also der sehr genauen Vorbereitung. Hinzu kommen künftige Fördermöglichkeiten bspw. für Mobilfunk, um eine 100%ige Abdeckung zu erreichen und den Ausbau von G5-Technologie zu beschleunigen.

 

Personelle Ausstattung zur Umsetzung aktueller und künftiger Vorhaben

Wie oben ausgeführt, sind bereits rund 2/3 der Auftragsvolumina im Bereich Tiefbau und Material abgerufen und bereits auch verbaut. Im Bauverlauf hat sich ergeben, dass trotz einer Bauleitung seitens des Planungsbüros die Erfüllung der Bauherrenaufgabe sehr zeitintensiv ist und eine oft kurzfristige Reaktion erfordert. Wichtig ist dabei auch eine kontinuierliche persönliche Anwesenheit des Bauherrenvertreters, um sowohl für die Bürger und kooperierende Behörden als Ansprechpartner vor Ort als auch gegenüber den beteiligten Dienstleistern stets erreichbar zu sein, um einen zügigen Baufortschritt zu ermöglichen. Ferner rücken die Themen Dokumentation und Verwendungsnachweise verstärkt in den Fokus, die ebenfalls einen weiteren Aufwand erzeugen. Beauftragte Dienstleister können hier nur zum Teil zuliefern, da bspw. die Belegführung und –prüfung natürlich nicht dort, sondern nur vom Auftraggeber erfolgen kann. Alles in allem wird das laufende Förderverfahren Tätigkeiten bis in das Jahr 2022 erfordern.

Die oben genannten Leistungen lassen sich dauerhaft nicht mehr nur über der Fachbereichsleitung mit einem Stellenanteil von 25% sichern. Im Rahmen des Wirtschaftsplans wird deshalb die Einrichtung einer technischen Stelle (Bau-Ing, Wirtschafts-Ing, Elektro-Ing FH) bei der BFG mbH vorgeschlagen. Diese Stelle ist der Geschäftsführung der BFG mbH zugeordnet und soll, wenn rechtlich möglich, zunächst befristet auf 3 Jahre ausgeschrieben werden. Über eine dauerhafte Einstellung ist dann je nach Eignung und der Entwicklung der „Grauen-Flecken“-Förderung zu entscheiden. Das Aufgabenprofil würde hier insbesondere folgende Aufgaben umfassen:

·         Übernahme der Projektierung für neue und bestehende Ausbaugebiete in technischer Hinsicht (Kostenermittlung, Prüfung der Bauverfahren usw.)

·         Überwachung der Erstellung von Breitband- und Mobilfunkversorgungsanalysen einschließlich Ermittlung der Ausbaukosten

·         Koordination und Überwachung der Leistungen vom Netzplanenden, Bauunternehmen und Netzpächtern

·         Teilnahme an Baubesprechungen

·         Steuerung der termingerechten Fertigstellung von Baumaßnahmen in enger Zusammenarbeit mit dem Netzplanenden und den ausführenden Firmen

·         Bauabnahmen und Übergaben des passiven Netzes an den Netzpächter

·         Überwachung und Dokumentation des Projektstatus für Fördermittelgebende und Zuarbeit für Gremien

·         Überwachung von Kosten, Terminen und Qualität sowie die Freigabe der Abrechnungen und Nachtragsprüfungen

·         Vorbereitung und Erstellung von Verwendungsnachweisen für Bundes- und Landesförderungen

·         Vorbereitung von Informationsveranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger in enger Zusammenarbeit mit dem Netzbetreibenden

·         Abwicklung von Förderprogrammen

 

Eine solche Aufgabenbeschreibung entspricht in etwa einer Eingruppierung der EG 10 oder 11 vorbehaltlich einer genaueren Stellenbeschreibung und –bewertung. Im Wirtschaftsplan wurde zunächst die EG 10 hinterlegt.

Bei der Bewertung der Personalkosten ist folgende Überlegung anzustellen. Zwar werden auch weiterhin Ingenieurbüros mit der Netzplanung beauftragte werden müssen, dennoch sind, wie beschrieben, Bauherrenaufgaben zu leisten. Diese sind, auch aus Erfahrungen aus dem Gebäudemanagement, mit nochmals rund 15% - 20% der Planungskosten anzusetzen. Die Planungskosten umfassen in der Regel einen Anteil von rund 10% der Gesamtkosten. D. h. also beim aktuellen Projekt rund 2 Mio. € - gegenüber einer beauftragten Planungssumme von rund 900.000 € - und bei den künftigen Vorhaben rund 1 Mio. EUR zur Umsetzung der bestehenden Förderanträge. Im Rahmen der Förderung der grauen und letzten weißen Flecken, steigt die Summe entsprechend an. Selbst konservativ gerechnet sind damit für das laufend und künftige Förderverfahren bauherrenseitige Planungskosten von rund 380.000 € an Arbeitsaufwand erforderlich. Dies insbesondere da bspw. die dauerhafte eigene Bauüberwachung notwendig ist, um bautechnische Risiken und die damit verbundenen Kosten zu senken und vor allem die Einhaltung der Förderbedingungen zu sichern und so mögliche Rückforderungen oder Streichungen zu vermeiden. Im Gegensatz zu einem Dienstleister ist er jedoch allein dem Arbeitgeber und damit dem Landkreis verpflichtet und verantwortlich.

Eine mit EG 10 eingruppierte Stelle verursacht nach KGST inkl. Gemeinkosten einen arbeitgeberseitigen Aufwand von rund 91.320 € im Jahr. Umgerechnet lässt sich der Bauherrenaufwand also 4 Jahre lang erfüllen. Rechnet man etwas konservativer mit 15% Bauherrenaufwand zur Begleitung der Planungsleistungen ergeben sich 285.000 € und damit eben die angestrebten 3 Jahre Laufzeit. Alternativ betrachtet, kann der Bauherrenaufwand auch in Stundensätzen nach HOAI gerechnet werden. Für einen Projektingenieur setzt bspw. das Bayrische Bauministerium einen Stundensatz von 81 € an. Bei einer Jahresstundenzahl von 1.700 Stunden (Vollzeit) sind dies ca. 2-3 Jahre je nach angenommenen Planungsaufwand.

Die Anstellung über die BFG mbH belastet dabei den Stellenplan des LK-Haushalts nicht und ist, da die Stelle wenn rein projektbezogen ausgerichtet, jedenfalls vom Bund bis 50% förderfähig.

 

 

Zusammenfassung und Beschlussvorschlag

Der vorgelegte Wirtschaftsplan bildet die wesentlichen kurz- und mittelfristigen Vorhaben der Breitbandfördergesellschaft ab. Für die weitere Umsetzung der aktuellen Förderung ist die Verfügbarkeit von liquiden Mitteln und deren Absicherung über eine Bürgerschaft des Landkreises erforderlich. Zugleich sind Mittel für die zukünftige Umsetzung der Maßnahmen eingestellt.

Ferner zeigen der aktuelle Bauverlauf und die geplanten künftigen Maßnahmen deutlich auf, dass eine personelle Aufstockung der BFG mbH zur Sicherung der Funktionsfähigkeit erforderlich ist.

 

Entsprechend wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

1. Die Vertreter des Kreistages in der Gesellschafterversammlung der Breitbandfördergesellschaft werden gemäß § 138 Abs. 1 NKomVG angewiesen, den Wirtschaftsplan 2021 – 2023 gemäß Anlage 1 einschließlich der personellen Aufstockung und der erforderlichen Kreditaufnahme zu beschließen.

 

2. Der Kreistag gewährt der Breitbandfördergesellschaft Friesland mbH eine modifizierte Ausfallbürgschaft in Höhe von bis zu 4.800.000 € zzgl. Zinsen, Nebenleistungen und Kosten vorbehaltlich der gem. § 121 Abs. 2 NKomVG erforderlichen Genehmigung durch die Kommunalaufsicht des Landes Niedersachsen.

 

3. Die Vertreter des Kreistages in der Gesellschafterversammlung der Breitbandfördergesellschaft werden gemäß § 138 Abs. 1 NKomVG angewiesen, die Geschäftsführung der Breitbandfördergesellschaft Friesland mbH zur Einstellung der in der Vorlagen beschriebenen personellen Aufstockung zu ermächtigen.

 

4. Die Vertreter des Kreistages in der Gesellschafterversammlung der Breitbandfördergesellschaft werden gemäß § 138 Abs. 1 NKomVG angewiesen, die Geschäftsführung mit der Erstellung eines Konzepts zur Förderung der grauen und weißen Flecken für eine möglichst vollständige FTTB-Erschließung des Landkreises zu beauftragen.

 


Beschlussvorschlag:

1. Die Vertreter des Kreistages in der Gesellschafterversammlung der Breitbandfördergesellschaft werden gemäß § 138 Abs. 1 NKomVG angewiesen, den Wirtschaftsplan 2021 – 2023 gemäß Anlage 1 einschließlich der personellen Aufstockung und der erforderlichen Kreditaufnahme zu beschließen.

2. Der Kreistag gewährt der Breitbandfördergesellschaft Friesland mbH eine modifizierte Ausfallbürgschaft in Höhe von bis zu 4.800.000 € zzgl. Zinsen, Nebenleistungen und Kosten vorbehaltlich der gem. § 121 Abs. 2 NKomVG erforderlichen Genehmigung durch die Kommunalaufsicht des Landes Niedersachsen.

3. Die Vertreter des Kreistages in der Gesellschafterversammlung der Breitbandfördergesellschaft werden gemäß § 138 Abs. 1 NKomVG angewiesen, die Geschäftsführung der Breitbandfördergesellschaft Friesland mbH zur Einstellung der in der Vorlage beschriebenen personellen Aufstockung zu ermächtigen.

4. Die Vertreter des Kreistages in der Gesellschafterversammlung der Breitbandfördergesellschaft werden gemäß § 138 Abs. 1 NKomVG angewiesen, die Geschäftsführung mit der Erstellung eines Konzepts zur Förderung der grauen und weißen Flecken für eine möglichst vollständige FTTB-Erschließung des Landkreises zu beauftragen.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ 4.800.000

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

MEZ  Nr. 3

Titel: Standortqualitäten ausbauen und sichern

HSP  Nr. 3.12

Titel: Berücksichtigung und Nutzung der Auswirkungen der Digitalisierung auf die regionale Entwicklung; möglichst flächendeckende Umsetzung der Breitbandversorgung

                                                                        

 

                                    

Sachbearbeiter/in                   Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernent/in                    Kämmerei                        Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlagen:

Anlage 1: Wirtschaftsplan 2021 – 2023

Anlage 2: mod. Ausfallbürgschaft