Begründung:
Stand der aktuellen
Ausbaumaßnahme:
Mit der derzeitig laufenden Bauphase werden bereits wesentliche Schritte in
der Breitbandstrategie des Landkreises Friesland umgesetzt. Nach dem Baubeginn
Ende 2019 wurden zum Jahresende 2020 bereits rund 7,24 Mio. € abgerechnet und
bis zu 840 Adressen oder rund 1.200 Haushalte an das Glasfasernetz
angeschlossen. Insgesamt sind trotz der schwierigen Vermarktungsbedingungen
hohe Anschlussquoten erreicht worden.
Der beauftragte Gesamtwert der Bau- und Materiallieferungen summiert sich
auf rund 13,67 Mio. €, so dass ca. 2/3 der bereits beauftragten Bauleistungen
bereits abgerechnet sind. Offen sind noch Posten für Mitverlegungsmaßnahmen.
Die Aktivierung der ersten Projektgebiete ist für dieses Frühjahr vorgesehen.
Insgesamt gestaltet sich die Bauphase, u. a. auch wegen der Coronabedingungen,
als zeitlich deutlich aufwendiger als geplant und die Schaltung der ersten
Projektgebiete steht in Kürze an.
Neben der fehlenden Erreichbarkeit der Haushalte sind auch alle
Abstimmungs- und Austauschprozesse u. a. mit dem späteren Netzbetreiber mit
erhöhtem Aufwand verbunden, so dass der ursprünglich geplante Abschlusstermin
für die Bautätigkeit Ende 2020 nicht gehalten werden konnte. Das Ende der
Tiefbauarbeiten wird nunmehr im Frühjahr 2021 erfolgen.
Auf der Kostenseite hingegen sind nach vorläufiger Summierung zwar
Mehrkosten zu verzeichnen, die sich auf zwei Projektgebiete aufgrund geänderter
Bauweisen konzentrieren, aber hier muss für eine belastbare Kostenprognose die
nun anstehenden Schlussrechnungen abgewartet werden. Zusätzliche
Finanzierungsbedarfe können insofern noch nicht abschließend ermittelt werden.
Dem stehen aber auf der anderen Seite durch den Wegfall von Positionen und der
Nutzung von Mitverlegungsmöglichkeiten an anderen Stellen potenzielle
Einsparungen gegenüber.
Das Gesamtbudget von rund 20,068 Mio. € und zuwendungsfähigen Kosten von
18,43 Mio. € (Investitionskosten – Barwert der Pachteinnahmen) ist nach
aktueller Einschätzung somit noch zu halten.
Aufgrund der jeweils leicht unterschiedlichen Förderrichtlinien von Bund
und Land, dort sind es sogar zwei „Töpfe“, ist eine einheitliche Angabe von
Fördersumme und Eigenanteilen nicht bzw. nur mit Bezug auf die jeweilige
Richtlinie möglich.
Als Förderung wird die BFG mbH nach den nunmehr konkretisierten Förderbescheiden
von Bund (10,82 Mio. €, 60%) und Land (4,607 Mio. €, 25%) und somit rund 15,428
Mio. € erhalten.
Der Eigenanteil bezogen auf die zuwendungsfähigen Kosten liegt i. S. d.
Förderrichtlinien bei 15%. Aufgrund der leicht unterschiedlichen Berechnungswege
i. S. d. Förderrichtlinien beträgt der Eigenanteil beim Bund rund 2,705 Mio. €
und beim Land wird er mit 2,894 Mio. € festgelegt.
Nach beiden Richtlinien wird der Barwert der Pachteinnahmen in Höhe von
2,033 Mio. € von den Investitionskosten abgezogen und ist ebenfalls von der BFG
mbH vorzufinanzieren. Für die Barwertermittlung wurden sowohl die fixen als
auch flexiblen Pachteinnahmen mit einem fiktiven Marktanteil von 70%
angenommen. Dies ergibt zwar relativ hohe Einnahmen und somit eine Reduzierung
der förderfähigen Kosten, allerdings sind in den FTTB-Gebieten diese
Marktanteile nicht unüblich und langfristig sichert diese Annahme die BFB mbH
gegen mögliche Rückforderungen am Ende der Vertragslaufzeit in 15 Jahren ab.
Summiert man den abgezogenen Barwert der Pachteinnahmen und den Eigenanteil
nach Landesförderrichtlinie auf, sind also rund 4,927 Mio. € an
Finanzierungsmitteln zu beschaffen, wovon rund 4,8 Mio. € bereits durch
Kapitaleinlagen gedeckt sind. Somit verbleiben dauerhaft aus den Pachteinnahmen
zu finanzierende Mittel in Höhe von rund 0,128 Mio. €, was in etwa einer
Jahrespacht und eine Laufzeit von 3-5 Jahren je nach genauen Konditionen
entspricht.
Da jedoch die Fördermittel erst mit deutlich zeitlichem Verzug zu den für
die Bauleistungen erforderlichen Auszahlungen zurückfließen, ist überdies eine
Zwischenfinanzierung zur Liquiditätssicherung erforderlich.
Der derzeitige Kreditrahmen der BFG bmH, genehmigt über die
Gesellschafterversammlung, beläuft sich auf 2,5 Mio. € und ist zu marktüblichen
Konditionen (2,5% zzgl. Nebenkosten) in Form eines Liquiditätskredits
aufgenommen. So konnte die Zahlungsfähigkeit erhalten und beim Rückfluss von
Fördermitteln, aktuell ca. 4,270 Mio. € vom Bund, ein sofortiger Ausgleich
erfolgen. Der Bund hat hier die Mittelanforderung ohne Verwendungsnachweis
eröffnet, was die Liquiditätssteuerung deutlich erleichtert.
Da im kommenden Quartal sowohl die ersten Schlussrechnungen als auch
weitere Abschlagsrechnungen zu erwarten sind und ferner in diesen Abschlagsrechnungen
auch sehr große Gebiete enthalten sind, wie bspw. Schillig/Friesenhörn, wird
sich der Liquiditätsbedarf erhöhen. Aktuell sind Einzelaufträge im Wert von
rund 8,770 Mio. € abgerufen, jedoch nur rund 7,240 Mio. € abgerechnet. Die
Differenz beruht auf noch nicht abgerechneten Positionen (erfolgt mit
Schlussrechnung) sowie erfolgten Mängeleinbehalte.
Der Liquiditätsbedarf wird auch deshalb erhöht, da nun die
Zwischenverwendungsnachweise erforderlich werden, um Gelder beim Land
abzurufen, die üblicherweise Laufzeiten ab Abgabe von 8 - 10 Wochen bis zur
Auszahlung haben und in der Zwischenzeit bspw. beim Bund keine Mittelabrufe
ohne Verwendungsnachweise möglich sind.
Um die kumulierten Liquiditätsbedarfe zu decken, sind also Zwischenkredite
von bis zu 4,8 Mio. € erforderlich (Anlage 2). Um die Zinsbelastung der BFG mbH
zu senken, wird entsprechend um eine modifizierte Bürgschaft durch den
Landkreis gebeten und hiermit entsprechend beantragt. Die dauerhafte
Kreditbelastung wird sich auf die o.g. rund 0,128 Mio. € reduzieren, was in
etwa der 10fachen Jahresfixpacht entspricht.
Eine genauere Prognose ist derzeit nicht zu treffen, da sowohl bei
Kostenerhöhungen als auch bei Kostensenkungen dies zu Lasten des Eigenanteils
geht. Bei höheren als beantragten Kosten hat der Antragsteller diese
grundsätzlich selber zu tragen und jedenfalls kein Anspruch auf Erhöhung der
Fördermittel. Eine Erhöhung der beantragten Mittel ist gleichwohl möglich. Bei
Kostensenkungen hingegen werden die Mittel anteilig gekürzt (Anteilsfinanzierung),
aber der Barwert der Einnahmen bleibt gleich, so dass sich dann die
tatsächlichen Eigenanteile erhöhen. Bei höheren Eigenanteilen als derzeit
erwartet muss die Gesellschafterversammlung dann erneut entscheiden.
Ausblick auf die
künftigen Entwicklungen
Künftige Fördervorhaben:
Gleichzeitig hat die Breitbandfördergesellschaft entsprechend dem Auftrag
aus der Gesellschafterversammlung weitere Förderanträge bei Bund und Land
gestellt, die zwischenzeitlich vorläufig bewillig worden sind. Im Einzelnen
sind dies drei Anträge für die Gewerbegebiete im Kreisgebiet mit ca. 420
Adressen (Förderprogramm Sonderaufruf Gewerbegebiete) sowie ein Antrag zum
weiteren Ausbau in weißen Flecken mit rund 600 weiteren Adressen. Das
Gesamtvolumen der Investitionskosten beläuft sich auf rund 11,734 Mio. €. Davon
entfallen auf die Gewerbegebietsförderanträge Investitionen von ca. 2,584 Mio.
EUR und auf den Ausbau der weißen Flecken rund 9,150 Mio. EUR, so dass sich bei
50% Förderquote im Gewerbe und 60% für die weißen Flecken von Bund und jeweils
25% vom Land ein tatsächlicher Eigenanteil in Höhe von rund 2,994 Mio. €
ergeben wird. Diese Fördergebiete müssen jedoch noch vollständig in den
Vergabe- und Planungsprozess gegeben werden; d. h. es müssen alle Ausschreibungen
für die Netzplanung und den Netzbetrieb sowie die nachfolgenden Bauleistungen
erfolgen. Allein bezogen auf die o. g. Investitionssumme sind bspw.
Planungsleistungen von rund 1,0 Mio. € auszuschreiben. Hinzu kommen noch die
Kosten der Rechtsberatung mit ca. 3% der Investitionssumme (ca. 300.000 €).
Parallel dazu entwickelt sich die mögliche Förderlandschaft entscheidend
weiter. Ende 2020 hat der Bund die Erneuerung der NGA-Rahmenrichtlinie als
beihilferechtliche Grundlage der Förderung angekündigt. Er setzt dabei die
Forderung aus vielen ländlichen Regionen um und erhöht die Aufgreifschwelle bis
zum 31.12.2022 auf 100 Mbit/s und ab dem 1.1.2023 auf 1 Gbit/s. Weiße Flecken
sind demnach künftig alle die Bereiche, in denen keine gigabitfähigen
Strukturen, also Glasfaseranschlüsse und teilw. Docsis-Anschlüsse
(Kabelfernsehen), liegen. Zudem fällt ab 2023 der Investitionsschutz für VDSL-
oder Vectoringgebiete (bis ca. 100 Mbit/s). Dies sind die sogenannten grauen
Flecken. Hier sind zwar über VDSL o.ä. eine Versorgung gegeben, jedoch eben
keine gigabitfähigen Strukturen vorhanden.
Aktuell reagieren die Telekommunikationsunternehmen bereits auf die
geänderten beihilferechtlichen Rahmenbedingungen und werden voraussichtlich
noch in diesem Jahr in den Städten und Gemeinden mit eigenwirtschaftlichen
Ausbauten beginnen.
Die verbleibenden grauen Flecken sind dann im Rahmen der Förderung höchst
relevant, da hier die Kosten je Adresse vergleichsweise moderat (ca. 2.000 –
3.000 €) liegen und auch für mögliche Netzpächter über die Förderung zu einem
attraktiven Businesscase gemacht werden können und potenziell gute
Pachteinnahmen in einem Betreibermodell ermöglichen. Mit hohen Einnahmen sind
dann auch hohe Fördermittel zu erreichen, so dass die insgesamt möglichen
Investitionen vergrößert werden. Einfach ausgedrückt, können die Einnahmen aus
grauen Flecken helfen, die Kosten für die teils sehr teuren Adressen in den
echten weißen Flecken quer zu subventionieren.
Zum Vergleich: Im laufenden Ausbauprojekt liegen die Adresskosten bei ca.
10.000 €/Adresse. Für die Adressen im Rahmen des Antrags zum 6. Call sind
bereits bei 14.000 € / Adr. zu veranschlagen. Die noch umzusetzenden
Fördergebiete liegen jedoch überwiegend günstig an bestehend geförderten
Strukturen. Strebt man also einen nahezu 100%igen Erschließungsgrad an, werden
die Kosten/Adresse überproportional ansteigen. Nimmt man hier allein die ca.
2.500 verbleibenden Adressen in weißen Flecken mit einem eher gemäßigten Invest
von 15.000 €/Adr. an, sind rund 37,5 Mio. € Investitionskosten erforderlich und
schon bei nur 20.000 € je Adresse sind es 50 Mio. € für rund 5% aller Haushalte
in Friesland. Hier erzeugen also schon vergleichsweise geringe Abweichungen in
den Annahmen starke Kosteneffekte. Die Entwicklung eines solchen
Geschäftsmodells bedarf also der sehr genauen Vorbereitung. Hinzu kommen
künftige Fördermöglichkeiten bspw. für Mobilfunk, um eine 100%ige Abdeckung zu
erreichen und den Ausbau von G5-Technologie zu beschleunigen.
Personelle Ausstattung zur Umsetzung aktueller und künftiger Vorhaben
Wie oben ausgeführt, sind bereits rund 2/3 der Auftragsvolumina im Bereich
Tiefbau und Material abgerufen und bereits auch verbaut. Im Bauverlauf hat sich
ergeben, dass trotz einer Bauleitung seitens des Planungsbüros die Erfüllung
der Bauherrenaufgabe sehr zeitintensiv ist und eine oft kurzfristige Reaktion
erfordert. Wichtig ist dabei auch eine kontinuierliche persönliche Anwesenheit
des Bauherrenvertreters, um sowohl für die Bürger und kooperierende Behörden
als Ansprechpartner vor Ort als auch gegenüber den beteiligten Dienstleistern
stets erreichbar zu sein, um einen zügigen Baufortschritt zu ermöglichen.
Ferner rücken die Themen Dokumentation und Verwendungsnachweise verstärkt in
den Fokus, die ebenfalls einen weiteren Aufwand erzeugen. Beauftragte
Dienstleister können hier nur zum Teil zuliefern, da bspw. die Belegführung und
–prüfung natürlich nicht dort, sondern nur vom Auftraggeber erfolgen kann.
Alles in allem wird das laufende Förderverfahren Tätigkeiten bis in das Jahr
2022 erfordern.
Die oben genannten Leistungen lassen sich dauerhaft nicht mehr nur über der
Fachbereichsleitung mit einem Stellenanteil von 25% sichern. Im Rahmen des
Wirtschaftsplans wird deshalb die Einrichtung einer technischen Stelle
(Bau-Ing, Wirtschafts-Ing, Elektro-Ing FH) bei der BFG mbH vorgeschlagen. Diese
Stelle ist der Geschäftsführung der BFG mbH zugeordnet und soll, wenn rechtlich
möglich, zunächst befristet auf 3 Jahre ausgeschrieben werden. Über eine
dauerhafte Einstellung ist dann je nach Eignung und der Entwicklung der
„Grauen-Flecken“-Förderung zu entscheiden. Das Aufgabenprofil würde hier
insbesondere folgende Aufgaben umfassen:
·
Übernahme
der Projektierung für neue und bestehende Ausbaugebiete in technischer Hinsicht
(Kostenermittlung, Prüfung der Bauverfahren usw.)
·
Überwachung
der Erstellung von Breitband- und Mobilfunkversorgungsanalysen einschließlich
Ermittlung der Ausbaukosten
·
Koordination
und Überwachung der Leistungen vom Netzplanenden, Bauunternehmen und
Netzpächtern
·
Teilnahme
an Baubesprechungen
·
Steuerung
der termingerechten Fertigstellung von Baumaßnahmen in enger Zusammenarbeit mit
dem Netzplanenden und den ausführenden Firmen
·
Bauabnahmen
und Übergaben des passiven Netzes an den Netzpächter
·
Überwachung
und Dokumentation des Projektstatus für Fördermittelgebende und Zuarbeit für
Gremien
·
Überwachung
von Kosten, Terminen und Qualität sowie die Freigabe der Abrechnungen und
Nachtragsprüfungen
·
Vorbereitung
und Erstellung von Verwendungsnachweisen für Bundes- und Landesförderungen
·
Vorbereitung
von Informationsveranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger in enger
Zusammenarbeit mit dem Netzbetreibenden
·
Abwicklung
von Förderprogrammen
Eine solche Aufgabenbeschreibung entspricht in etwa einer Eingruppierung
der EG 10 oder 11 vorbehaltlich einer genaueren Stellenbeschreibung und
–bewertung. Im Wirtschaftsplan wurde zunächst die EG 10 hinterlegt.
Bei der Bewertung der Personalkosten ist folgende Überlegung anzustellen.
Zwar werden auch weiterhin Ingenieurbüros mit der Netzplanung beauftragte
werden müssen, dennoch sind, wie beschrieben, Bauherrenaufgaben zu leisten.
Diese sind, auch aus Erfahrungen aus dem Gebäudemanagement, mit nochmals rund
15% - 20% der Planungskosten anzusetzen. Die Planungskosten umfassen in der
Regel einen Anteil von rund 10% der Gesamtkosten. D. h. also beim aktuellen
Projekt rund 2 Mio. € - gegenüber einer beauftragten Planungssumme von rund
900.000 € - und bei den künftigen Vorhaben rund 1 Mio. EUR zur Umsetzung der
bestehenden Förderanträge. Im Rahmen der Förderung der grauen und letzten
weißen Flecken, steigt die Summe entsprechend an. Selbst konservativ gerechnet
sind damit für das laufend und künftige Förderverfahren bauherrenseitige
Planungskosten von rund 380.000 € an Arbeitsaufwand erforderlich. Dies
insbesondere da bspw. die dauerhafte eigene Bauüberwachung notwendig ist, um
bautechnische Risiken und die damit verbundenen Kosten zu senken und vor allem
die Einhaltung der Förderbedingungen zu sichern und so mögliche Rückforderungen
oder Streichungen zu vermeiden. Im Gegensatz zu einem Dienstleister ist er
jedoch allein dem Arbeitgeber und damit dem Landkreis verpflichtet und
verantwortlich.
Eine mit EG 10 eingruppierte Stelle verursacht nach KGST inkl. Gemeinkosten
einen arbeitgeberseitigen Aufwand von rund 91.320 € im Jahr. Umgerechnet lässt
sich der Bauherrenaufwand also 4 Jahre lang erfüllen. Rechnet man etwas
konservativer mit 15% Bauherrenaufwand zur Begleitung der Planungsleistungen
ergeben sich 285.000 € und damit eben die angestrebten 3 Jahre Laufzeit.
Alternativ betrachtet, kann der Bauherrenaufwand auch in Stundensätzen nach
HOAI gerechnet werden. Für einen Projektingenieur setzt bspw. das Bayrische
Bauministerium einen Stundensatz von 81 € an. Bei einer Jahresstundenzahl von
1.700 Stunden (Vollzeit) sind dies ca. 2-3 Jahre je nach angenommenen
Planungsaufwand.
Die Anstellung über die BFG mbH belastet dabei den Stellenplan des
LK-Haushalts nicht und ist, da die Stelle wenn rein projektbezogen
ausgerichtet, jedenfalls vom Bund bis 50% förderfähig.
Zusammenfassung und Beschlussvorschlag
Der vorgelegte Wirtschaftsplan bildet die wesentlichen kurz- und
mittelfristigen Vorhaben der Breitbandfördergesellschaft ab. Für die weitere
Umsetzung der aktuellen Förderung ist die Verfügbarkeit von liquiden Mitteln
und deren Absicherung über eine Bürgerschaft des Landkreises erforderlich.
Zugleich sind Mittel für die zukünftige Umsetzung der Maßnahmen eingestellt.
Ferner zeigen der aktuelle Bauverlauf und die geplanten künftigen Maßnahmen
deutlich auf, dass eine personelle Aufstockung der BFG mbH zur Sicherung der
Funktionsfähigkeit erforderlich ist.
Entsprechend wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1. Die Vertreter des
Kreistages in der Gesellschafterversammlung der Breitbandfördergesellschaft
werden gemäß § 138 Abs. 1 NKomVG angewiesen, den Wirtschaftsplan 2021 – 2023
gemäß Anlage 1 einschließlich der personellen Aufstockung und der
erforderlichen Kreditaufnahme zu beschließen.
2. Der Kreistag
gewährt der Breitbandfördergesellschaft Friesland mbH eine modifizierte
Ausfallbürgschaft in Höhe von bis zu 4.800.000 € zzgl. Zinsen, Nebenleistungen
und Kosten vorbehaltlich der gem. § 121 Abs. 2 NKomVG erforderlichen
Genehmigung durch die Kommunalaufsicht des Landes Niedersachsen.
3. Die Vertreter des
Kreistages in der Gesellschafterversammlung der Breitbandfördergesellschaft
werden gemäß § 138 Abs. 1 NKomVG angewiesen, die Geschäftsführung der
Breitbandfördergesellschaft Friesland mbH zur Einstellung der in der Vorlagen
beschriebenen personellen Aufstockung zu ermächtigen.
4. Die Vertreter des Kreistages in der
Gesellschafterversammlung der Breitbandfördergesellschaft werden gemäß § 138
Abs. 1 NKomVG angewiesen, die Geschäftsführung mit der Erstellung eines
Konzepts zur Förderung der grauen und weißen Flecken für eine möglichst
vollständige FTTB-Erschließung des Landkreises zu beauftragen.
Beschlussvorschlag:
1. Die Vertreter des
Kreistages in der Gesellschafterversammlung der Breitbandfördergesellschaft
werden gemäß § 138 Abs. 1 NKomVG angewiesen, den Wirtschaftsplan 2021 – 2023
gemäß Anlage 1 einschließlich der personellen Aufstockung und der
erforderlichen Kreditaufnahme zu beschließen.
2. Der Kreistag
gewährt der Breitbandfördergesellschaft Friesland mbH eine modifizierte
Ausfallbürgschaft in Höhe von bis zu 4.800.000 € zzgl. Zinsen, Nebenleistungen
und Kosten vorbehaltlich der gem. § 121 Abs. 2 NKomVG erforderlichen
Genehmigung durch die Kommunalaufsicht des Landes Niedersachsen.
3. Die Vertreter des
Kreistages in der Gesellschafterversammlung der Breitbandfördergesellschaft
werden gemäß § 138 Abs. 1 NKomVG angewiesen, die Geschäftsführung der
Breitbandfördergesellschaft Friesland mbH zur Einstellung der in der Vorlage
beschriebenen personellen Aufstockung zu ermächtigen.
4. Die Vertreter des Kreistages in der
Gesellschafterversammlung der Breitbandfördergesellschaft werden gemäß § 138
Abs. 1 NKomVG angewiesen, die Geschäftsführung mit der Erstellung eines
Konzepts zur Förderung der grauen und weißen Flecken für eine möglichst
vollständige FTTB-Erschließung des Landkreises zu beauftragen.
Anlagen:
Anlage 1:
Wirtschaftsplan 2021 – 2023
Anlage 2: mod. Ausfallbürgschaft