Begründung:
Mit
Beschluss vom 30.04.2008 hat der Kreisausschuss auf Grundlage der
Empfehlung des Umweltausschusses vom 28.04.2008 die Verwaltung
aufgefordert, die notwendigen Änderungen der
Abfallentsorgungssatzung bezüglich der Einführung einer
kommunalen Altpapiertonne zu erarbeiten.
Die Änderungssatzung
ist als Anlage 1 beigefügt.
Zur besseren
Lesbarkeit ist als Anlage 2 eine Lesefassung der geänderten
Paragraphen bzw. Absätze beigefügt.
Zu § 7
(2):
§ 7 (2) regelt den nach wie vor bestehenden
Anschluss- und Benutzungszwang für Privathaushalte zur Nutzung
der kommunalen Entsorgungsstrukturen. Die Überlassung des
Altpapiers hat nach Inkrafttreten der Änderungssatzung in den
dafür bereit gestellten kommunalen Altpapiertonnen zu erfolgen.
Alternativ können kommunale Sammelstellen genutzt
werden. Welche und wieviele Standorte zukünftig erhalten
bleiben, wird die zukünftige Entwicklung zeigen. Die zentralen
Annahmestellen im Abfallwirtschaftszentrum Wiefels, auf dem
Wertstoffhof Varel-Hohenberge und der Umschlaganlage Wangerooge
werden in jedem Fall dauerhaft erhalten.
Die Möglichkeit
für Vereine, als Teil der kommunalen Abfallentsorgung Altpapier
zu sammeln, bleibt in dem unveränderten Abs. 3 weiterhin
erhalten.
Zu § 14 (1) Satz 1 und Satz 2:
Wie
in anderen Kommunen mit Altpapiertonnen sollen Altpapiertonnen mit
einem Füllraum von 240 l eingeführt werden. Wichtig ist die
Kennung des Landkreises Friesland auf den Behältern. Hiermit
wird klar signalisiert, dass es sich um eine kommunale Altpapiertonne
und somit über den Abfallgebührenhaushalt um das Eigentum
der Bürgerinnen und Bürger handelt.
Zu §
15 (11):
§ 15
(11) regelt die Verteilung der Altpapiertonnen. Jedem Grundstück
wird ein Altpapierbehälter zur Verfügung gestellt. Bei
Grundstücken, auf denen mit einem erhöhten Anfall an
Altpapier zu rechnen ist – z. B. Mehrfamilienhäuser und
Großwohnanlagen – ist es sinnvoll, dass der Landkreis
Friesland von vornherein eine höhere Anzahl an Behältern
zur Verfügung stellt. Sollte auf Grundstücken regelmäßig
ein erhöhter Altpapieranfall vorliegen, können auf Antrag
zusätzliche Altpapierbehälter gestellt werden. Ein
Missbrauch der Behälter ist jedoch auszuschließen. Die
gemeinsame Nutzung von Altpapierbehältern, z.B. bei kleinen
Grundstücken oder wenig Papieranfall, soll ebenfalls möglich
sein.
Zu
Artikel 2/ Inkrafttreten:
Die
Verwaltung geht davon aus, dass die Satzungsänderung auf Grund
eines Sonderkündigungsrechts des bisherigen Altpapiervertrages
zum 01.01.2010 in Kraft treten kann. Der Entsorgungsvertrag läuft
regulär bis Ende 2010, so dass evtl. auch ein Inkrafttreten
Anfang 2011 in Betracht kommt.
Auf Grund der bundesweit
uneinheitlichen Rechtslage im Bezug auf gewerbliche
Altpapiersammlungen ist die zukünftige Entwicklung der
Rechtsprechung und der Gesetzgebung zu beobachten. Diese können
evtl. Auswirkungen auf das Inkrafttreten der Satzung haben.
Dies
gilt auch für die Vertragsgespräche mit der Fa. Nehlsen
sowie die von der Verwaltung zu prüfenden und eingeleiteten
rechtlichen Schritte.
Durch die
derzeitige Dynamik können auch andere Faktoren das Inkrafttreten
beeinflussen.
Das Inkrafttreten der Änderungssatzung ist
unter Umständen durch mögliche Änderungen der Sach-
und Rechtslage auf einen anderen Zeitpunkt zu verlegen. Der Beschluss
des Inkrafttretens steht insofern unter einem Vorbehalt.
Über die Entwicklung der Sach- und Rechtslage wird die Verwaltung regelmäßig berichten.
Beschlussvorschlag:
Die
vorgeschlagene Änderung der Abfallentsorgungssatzung wird
beschlossen.
Der Kreisausschuss wird um gleichlautende
Beschlussfassung gebeten.
Finanzielle
Auswirkungen: Ja
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Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten) |
Direkte jährliche Folgekosten |
Finanzierung:
Eigenanteil objektbezogene Einnahmen
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Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen
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€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
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Erfolgte
Veranschlagung: |
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Krause___ ____________ Peters_____________ Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in |
Sichtvermerke: ____________ ________________ ________________ Abteilungsleiter Kämmerei Landrat |
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Beratungsergebnis: |
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Einstimmig |
Ja-Stimmen
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Nein-Stimmen
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Enthaltungen
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Kenntnisnahme |
Lt. Beschlussvorschlag |
Abweichender Beschluss |
Anlagen:
Anlage 1:
Änderungssatzung
Anlage 2: Lesefassung geänderte
Paragraphen