Begründung:
Info-Vorlage für WTKF am 03.05.21 zum Thema
Aktuelle Situation Trassenplanung:
Netzentwicklungsplan und BBPlG 2021
Am 29.01.2021 haben die Übertragungsnetzbetreiber den 1. Entwurf des
Netzentwicklungsplans Strom 2035, Version 2021 (NEP 2035) vorgelegt. Der
Landkreis Friesland hat bis zum 05.03.21 (verlängerte Frist) Zeit eine
Stellungnahme abzugeben. Grundlage für den NEP 2035 ist der Szenariorahmen.
Netzausbau in fünf wesentlichen Schritten
Der Szenariorahmen (1) umfasst
mindestens drei Szenarien (A, B, C) über die Entwicklung von Stromverbrauch- und
Erzeugung in Deutschland in den nächsten 10 bis 15 Jahre. Auf Grundlage des
Szenariorahmens bestimmen die Übertragungsnetzbetreiber gemeinsam den
notwendigen Netzausbaubedarf und fassen die Ergebnisse im Netzentwicklungsplan (2) zusammen. Der Bundesbedarfsplan (3) enthält eine Liste mit den Anfangs- und
Endpunkten künftiger Hoch- und Höchstspannungsleitungen, für die mit dem Erlass
des Bundesbedarfplangesetzes (BBPlG) der Bedarf verbindlich festgestellt wird.
Anschließend erfolgt als Bundesfachplanung
(4) ein Vorschlag der Übertragungsnetzbetreiber zu einem Trassenkorridor
inkl. Alternativen. Dabei sind technische, ökonomische, ökologische,
landschaftsbildliche und gesundheitliche Belange berücksichtigt. Letztendlich
findet die Planfeststellung (5)
statt. Es erfolgt hierbei eine detaillierte Überprüfung der Auswirkungen des
geplanten Bauvorhabens durch die Behörde auf Basis des vollständigen
Planfeststellungsantrages.
Das BBPlG entwickelt sich zeitverzögert zur jeweiligen NEP-Aufstellung,
sodass die Novelle vom BBPlG sich aktuell auf den NEP 2019 – 2030 (NEP 2030)
bezieht; der NEP 2035 bezieht sich auf einen neuen Szenariorahmen und muss
zunächst noch in den Bundesbedarfsplan bzw. ein neues BBPlG einfließen und
umgesetzt werden.
Im NEP 2035 sind unter 1. und 2. gelistete zusätzliche Projekte
enthalten, die noch nicht Gegenstand des Netzentwicklungsplans 2030, der
Bestätigung der Bundesnetzagentur vom 20.12.2019 sowie der auf dieser Grundlage
erfolgten Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes vom Januar 2021 waren. Zudem wurde am 12.02.21 das Gesetz zur
Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungs-verfahren für den Ausbau von
Höchstspannungsstromleitungen vom Bundesrat verabschiedet (siehe auch www.bundesrat.de/bv.html?id=0085-21).
Es nimmt unter anderen 35 neuen Netzausbauvorhaben in verschiedenen
Bundesländern in die Bedarfsplanung auf und ändert acht bisherige Projekte. Für
diese stellt es gesetzlich die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den
vordringlichen Bedarf fest. Damit können Vorhaben schneller realisiert werden -
unter anderem durch erst- und letztinstanzliche Zuständigkeit des
Bundesverwaltungs-gerichts für Klagen gegen die behördlichen Genehmigungen. Das
Gesetz enthält zudem Regelungen für Ausschreibung und Förderung von
Batteriespeicheranlagen - sie sollen unter anderem dem Aufbau von so genannten
Netzbooster-Pilotanlagen dienen. In der Novellierung des
Bundesbedarfsplangesetzes ist das Projekt Wilhelmshaven II – Conneforde (Vorhaben
73 BBPlG und P175 NEP) nicht als Erdkabel-Option mit aufgenommen worden.
Betroffenheit aus dem BBPlG (bezieht sich
auf NEP 2019 – 2030):
Folgender Stand im
BBPlG betrifft den Landkreis Friesland/ grenzt an:
-
Vorhaben 54: Höchstspannungsleitung
Conneforde – Unterweser
-
Vorhaben 70: Höchstspannungsleitung
Fedderwarden – Vereinigtes Königreich (Neuconnect)
-
Vorhaben 73: Höchstspannungsleitung
Wilhelmshaven / Landkreis Friesland – Fedderwarden – Conneforde (P175 im NEP
2019)
o „ das Vorhaben dient der
Erhöhung der Übertragungskapazität in Niedersachsen. Das Vorhaben umfasst die
Einzelmaßnahmen:
1.
Wilhelmshaven
/ Landkreis Friesland – Fedderwarden
2.
Wilhelmshaven
/ Landkreis Friesland – Conneforde
3.
Das
Umspannwerk in der Stadt Wilhelmshaven oder im Landkreis Friesland ist neu zu
errichten.“ Quelle BMWI
Betroffenheit aus dem NEP 2035:
Neu Bestätigt wurde, neben der energiewirtschaftlich notwendigen
Kapazitäts-erweiterung des SuedOstLinks von zwei auf vier Gigawatt, auch ein
neues Gleichstromprojekt in der Region: der sogenannte „Korridor B“. Dieses
Projekt besteht aus zwei Verbindungen mit Kapazitäten von jeweils zwei Gigawatt
zwischen Heide / West –Polsum und Wilhelmshaven II – Hamm-Uentrop (DC 21 bzw.
DC 25 NEP 2030), die TenneT gemeinsam mit Amprion bis 2030 realisieren wird.
1. Netzanbindung von Offshore-Windparks NEP
2035
Die Offshore-Anbindungsleitungen wurden in der Vergangenheit als
Höchst-spannungsgleichstromleitung in Erdkabeltechnik realisiert. Es ist davon
auszugehen, dass auch für die neuen Projekte eine vollständige Erdverkabelung
erfolgt.
In Rastede ist der Bau einer neue 380-kV-Schaltanlage, von Konvertern
und perspektivisch einer Multiterminalanbindung / DC-Hub vorgesehen (Netzver-knüpfungspunkt
(NVP Rastede)). Es kann bei Ausdehnung des NVP Rastede auf einen Suchraum
Rastede sein, dass auch der Landkreis Friesland betroffen ist.
2. Netzausbau an Land NEP 2035
In Kapitel 6.2 „Zubaunetz Netzentwicklungsplan 2035“ wird in Tabelle 31
„Erforderliche Projekte und Maßnahmen in den Szenarien A 2035, B 2035 und C
2035 gemäß Kapitel 5.3.6“ ein neues Projekt gelistet:
- DC34, Maßnahme DC34 „Rastede – Bürstadt“ für das Szenario C2035,
Errichtung einer Leitung: Neubau in neuer Trasse mit anvisierte Inbetriebnahme
in 2035. Geplant ist somit eine Gleichstromleitung (HGÜ / DC), die, wie andere
Leitungen dieser Art, mit hoher Wahrscheinlichkeit als Erdkabel realisiert
werden wird.
Beim Projekt P119, M90, das bisher (NEP 2030) mit „Conneforde nach Elsfleth
/ West“ bezeichnet war, wird jetzt der Punkt „Rastede“ und der „Abzweig
Huntorf“ zusätzlich genannt („Conneforde – Rastede – Elsfleth / West mit
Abzweig Huntorf“).
In Rastede ist der Bau einer neue 380-kV-Schaltanlage, von Konvertern
und perspektivisch einer Multiterminalanbindung / DC-Hub vorgesehen.
Es kann bei Ausdehnung des NEP Rastede auf einen Suchraum Rastede, dass
auch der Landkreis Friesland betroffen ist.
Darüber hinaus sind die bereits im NEP 2030 bestehenden Trassen NOR-9-1,
NOR-9-2, NOR-10-1, NOR-X-1, NOR-X-5, NOR-12-2 bzw. NOR-13-1 in Verbindung mit
NOR-13-1 bzw. NOR-12-2 (für DC 21 und DC 25 relevant) weiter im NEP 2035
enthalten bzw. liegen z.T. mit neuem Netzverknüpfungspunkt (NVP) vor. Die
HGÜ-Verbindung NOR-9-2 (BalWin3) soll zudem an dem NVP Wilhelmshaven 2 bzw. dem
neu zu errichtenden Umspannwerkstandort angebunden werden. NOR-9-1 (BalWin 1)
und NOR-10-1 (BalWin 2) sollen am NVP Unterweser angebunden werden. Das heißt,
dass bei jeder dieser HGÜ-Leitungen eine zusätzliche unterirdische Trasse den
Landkreis Friesland quert bzw. anzunehmen ist, dass eine solche Trassenoption
geprüft wird.
Daher wurde zum NEP 2035 eine Stellungnahme an die Bundesnetzagentur
abgegeben, die auf die Vorbelastungen im Landkreis Friesland und Querbeziehungen
zu den anderen Planungsstufen Netzausbau darstellt.
Abbildungen:
-
Abbildung zu 1. Netzanbindung von Offshore-Windparks NEP 2035
-
Maßnahmen des Zubau-Offshorenetzes des
Nordsee in B 2040
-
Abbildung Offshore-Anbindungen Weser-Ems (Amt
für regionale Landes-entwicklung Weser-Ems, 2021)
-
Abbildung: Änderungen BBPlG 2021 Weser-Ems
(Amt für regionale Landes-entwicklung Weser-Ems, 2021)
Abbildung zu 1. Netzanbindung von
Offshore-Windparks
Maßnahmen
des Zubau-Offshorenetzes in der Nordsee (Tabelle 14, S. 65 des NEP-Entwurfs)
Projekt |
M-Nr. |
Bezeichnung der Maßnahme |
Netzverknüpfungspunkt |
Trassenlänge in km |
Übertragungs-leistung |
Szenario NEP 2035[1] (Beginn Umsetzung/ geplante Fertigstellung) |
NOR-9-1 |
M234 |
HGÜ-Verbindung
NOR-9-1 (BalWin1) |
Unterweser
(Tennet) |
270 |
2.000 |
A 2035:
2024/2029 Q3 C 2035:
2024/2029 Q3 B 2040:
2024/2029 Q3 |
NOR-9-2 |
M236 |
HGÜ-Verbindung
NOR-9-2 (BalWin3) |
Wilhelmshaven
2 (Tennet) |
250 |
2.000 |
A 2035:
2025/2030 Q3 C 2035:
2025/2030 Q3 B 2040:
2025/2030 Q3 |
NOR-10-1 |
M231 |
HGÜ-Verbindung
NOR-10-1 (BalWin2) |
Unterweser
(Tennet) |
270 |
2.000 |
A 2035:
2025/2030 Q3 C 2035:
2025/2030 Q3 B 2040:
2025/2030 Q3 |
NOR-X-1 |
M284 |
HGÜ-Verbindung
NOR-X-1 (Zone 4) |
Rastede
(Tennet) |
310 |
2.000 |
C 2035:
2030/2035 |
NOR-X-5 |
M250 |
HGÜ-Verbindung
NOR-X-5 (Zone 4) |
Rastede
(Tennet) |
350 |
2.000 |
B 2040:
2035/2040 |
NOR-12-2
bzw. NOR-13-1 |
M233 |
HGÜ-Verbindung
NOR-12-2 (LanWin2) |
Rastede
(Tennet) |
275 |
2.000 |
A 2035:
2029/2034 C 2035:
2029/2034 B 2040:
2029/2034 |
NOR-13-1 Bzw.
NOR-12-2 (für DC 21 relevant) |
M43 |
HGÜ-Verbindung
NOR-12-2 (LanWin5) |
Heide/West
(Tennet) |
295 |
2.000 |
B 2035: 2027
bzw. 2028/2032 bzw. 2033 C 2035: 2027
bzw. 2028/2032 bzw. 2033 B 2040: 2027
bzw. 2028/2032 bzw. 2033 |
Abbildung Offshore-Anbindungen Weser-Ems (Amt für
regionale Landesentwicklung Weser-Ems, 2021)
Abbildung:
Änderungen BBPlG 2021 Weser-Ems (Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems,
2021)
[1] Der am 26.062020 von der BNetzA genehmigte Szenariorahmen sieht für den NEP 2035 im Szenario A 2035 einen Ausbau der Windenergie auf See in Höhe von 28 GW, im Szenario B 2035 in Höhe von 30 GW und in C 2035 in Höhe von 32 GW vor. Unter Berücksichtigung des Anschlusses von 2 GW Offshore-Windparks aus einer ausländischen ausschließlichen Wirtschaftszone in Deutschland ergibt sich für das Szenario C 2035 ein Ausbau in Höhe von 34 GW. Darüber hinaus wird im Szenario B 2040 von einem Ausbau von 40 GW ausgegangen (vgl. auch Ausbauziel im WindSeeG).
Beschlussvorschlag:
Die Informationen zur Trassenplanung im Landkreis und zum NEP und BBPIG werden zur Kenntnis genommen.
Anlage:
Stellungnahme Landkreis Friesland NEP 2035