Betreff
Gründung und Beteiligung des Landkreises Friesland an der Tourismus Agentur Nordsee GmbH (TANO)
Vorlage
1226/2021
Art
Beschlussvorlage

Finanzielle Auswirkungen:

Das Stammkapital für die neu zugründende Tourismus Agentur Nordsee GmbH (TANO) wird in Summe 100.000 EUR betragen und gemäß der Gesellschafteranteile auf die Gesellschafter wie folgt verteilt werden:

 

 

Stammkapital

 

absolut

in %

Landkreis Ammerland

8.003 €

8,0%

Landkreis Aurich

18.610 €

18,6%

Landkreis Cuxhaven

13.916 €

13,9%

Landkreis Friesland

10.811 €

10,8%

Landkreis Leer

10.288 €

10,3%

Landkreis Wesermarsch

6.860 €

6,9%

Landkreis Wittmund

11.418 €

11,4%

Stadt Emden

5.651 €

5,7%

Stadt Wilhelmshaven

6.902 €

6,9%

Seestadt Bremerhaven

7.542 €

7,5%

SUMME

100.000 €

100%

 

Die Mittel für das Stammkapital in Höhe von 10.811,00 € werden außerplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus eingesparten Mitteln der Wirtschaftsförderung.

Die Gesellschafteranteile ergeben sich entsprechend der jährlichen Finanzierung durch die Gesellschafter in einem regulären Betriebsjahr der Tourismus Agentur Nordsee GmbH.

Für die jährliche Finanzierung der Tourismus Agentur Nordsee GmbH wird ein fester Sockelbetrag von je 35.000 EUR festgesetzt, den alle Gesellschafter in gleicher Höhe tragen. Die Ermittlung des ergänzend von den Gesellschaftern zu tragenden variablen Finanzierungsbeitrags erfolgt auf Basis der Bruttowertschöpfung aus dem Tourismus in den jeweiligen Landkreisen und Städten. Für alle Gesellschafter liegen hierfür Berechnungen der dwif-Consulting GmbH zu den Bruttoumsätzen aus dem Tourismus für das Jahr 2019 vor. Der gesamte Bruttoumsatz durch den Tourismus umfasst hierbei die Summe der Bruttoumsätze, die Tages- und Übernachtungsgäste in den Bereichen Gastgewerbe, Einzelhandel und weiteren Dienstleistungen auslösen. Die Berechnungen des Wirtschaftsfaktors Tourismus basieren auf einem marktüblichen und wissenschaftlich abgesicherten Erfassungssystem sowie auf zahlreichen Plausibilitätskontrollen.

Die finanziellen Beiträge der Gesellschafter gestalten sich auf dieser Grundlage in den ersten vier Betriebsjahren wie folgt:

 

 

Finanzierungsanteil nach Jahren

 

2022

2023

2024

2025

 

 

 

 

Kooperation

Integration

 

absolut

absolut

absolut

absolut

in %

absolut

in %

LK Ammerland

50.000 €

66.793 €

66.858 €

73.273 €

7,8%

64.058 €

8,0%

LK Aurich

93.825 €

159.686 €

159.942 €

185.098 €

19,6%

148.961 €

18,6%

LK Cuxhaven

74.430 €

118.578 €

118.749 €

135.611 €

14,4%

111.388 €

13,9%

LK Friesland

61.601 €

91.383 €

91.499 €

102.874 €

10,9%

86.533 €

10,8%

LK Leer

59.442 €

86.808 €

86.914 €

97.366 €

10,3%

82.351 €

10,3%

LK Wesermarsch

45.278 €

56.786 €

56.831 €

61.226 €

6,5%

54.912 €

6,9%

LK Wittmund

64.108 €

96.698 €

96.824 €

109.272 €

11,6%

91.391 €

11,4%

Stadt Emden

40.280 €

46.192 €

46.215 €

48.473 €

5,1%

45.229 €

5,7%

Stadt Wilhelmshaven

45.450 €

57.150 €

57.195 €

61.664 €

6,5%

55.244 €

6,9%

Seestadt Bremerhaven

48.096 €

62.758 €

62.814 €

68.415 €

7,3%

60.370 €

7,5%

SUMME

582.509 €

842.831 €

843.842 €

943.273 €

100%

800.438 €

100%

 

Die laufenden Ausgaben für die TANO werden über den Haushaltsplan 2022 und die Folgejahre bereitgestellt.

Ein Einsparungseffekt für die künftigen Gesellschafter resultiert aus der Auflösung des Tourismusverbands Nordsee e. V., welcher zukünftig seine Aufgaben an die Tourismus Agentur Nordsee GmbH übertragen wird (siehe hierzu das in Anlage 2 beigefügte Eckpunktepapier, S. 35).

 

 

 

 

Begründung:

Im Zuge der Erarbeitung des „Masterplans Nordsee“ für die niedersächsische Nordsee im Jahr 2018 wurde ein erheblicher Veränderungs- bzw. Optimierungsbedarf der gegenwärtigen Strukturen und der Bedarf nach einer übergeordneten touristischen Organisationsstruktur für das gesamte Gebiet der niedersächsischen Nordsee inkl. der Seestadt Bremerhaven deutlich. Das im Auftrag des Tourismusverbands Nordsee e.V. erarbeitete Gutachten „Masterplan Nordsee“, dessen Ergebnisse in Anlage 2 dokumentiert sind, sieht die Gründung der Tourismus Agentur Nordsee GmbH (TANO) zum 01.01.2022 vor. Gesellschafter der Tourismus Agentur Nordsee GmbH sollen sieben Landkreise (Ammerland, Aurich, Cuxhaven, Friesland, Leer, Wesermarsch, Wittmund) sowie die kreisfreien Städte Emden, Wilhelmshaven und die Seestadt Bremerhaven werden.

 

Der Gesellschaftervertrag der zu gründenden Tourismus Agentur Nordsee GmbH beruht auf entsprechenden Leitlinien des Beteiligungshandbuches des Landes Niedersachsen (Stand: 1. März 2021), das vom Niedersächsischen Finanzministerium herausgegeben wird. Es formuliert unter Beachtung haushaltsrechtlicher und gesellschaftsrechtlicher Vorgaben einheitliche Kriterien für öffentliche Unternehmensbeteiligungen im Land Niedersachsen.

 

Entsprechend des Bedarfs der Gesellschafter der Tourismus Agentur Nordsee GmbH, in möglichst sämtlichen wichtigen Fragen die Einstimmigkeit zum Maßstab von Entscheidungen zu machen, sieht der Gesellschaftervertrag der Tourismus Agentur Nordsee GmbH eine in wesentlichen Fragen einstimmige Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung vor. Dies betrifft insbesondere Entscheidungen über die Änderung des Gesellschaftervertrags oder des Unternehmensgegenstandes, die langjährige strategische Geschäftspolitik, Veränderungen des Haftungsumfanges der einzelnen Gesellschafter, die Auflösung der Gesellschaft, den Wirtschaftsplan und die Besetzung der Position der Geschäftsführung, welche extern auszuschreiben ist.

 

Der Gesellschaftervertrag der Tourismus Agentur Nordsee GmbH normiert ferner die Bildung eines Beirates, in dem auch externes Wissen eingebunden und gebündelt werden soll. Der Beirat berät als Fachgremium die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung sowie, auf besonderen Beschluss der Gesellschafterversammlung, den Aufsichtsrat bei touristischen Themen und Maßnahmen. Eine Weisungs- oder Entscheidungsbefugnis steht dem Beirat nicht zu.

 

Die Gründung der Tourismus Agentur Nordsee GmbH erfolgt in enger Abstimmung mit den teilregionalen Organisationen Ostfriesland Tourismus GmbH, Ostfriesische Inseln GmbH, Die Nordsee GmbH, den kreisbezogenen Tourismusorganisationen Cuxland-Tourismus und Touristikgemeinschaft Wesermarsch sowie der Erlebnis Bremerhaven GmbH. Die Zusammenarbeit und die Aufgabenabgrenzung zwischen der Tourismus Agentur Nordsee GmbH und den Teilregionen sollen mittels verbindlicher Kooperationsvereinbarungen sichergestellt werden.

 

Nach einer Startphase wird die Zusammenarbeit von Tourismus Agentur Nordsee GmbH und Teilregionen im Jahr 2024 evaluiert. Auf Basis des Evaluationsergebnisses soll geprüft werden, die Teilregionen Ostfriesland und die im Bereich Unterweser gebündelten Strukturen von Cuxhaven, Wesermarsch und Bremerhaven zum 01.01.2025 in die Tourismus Agentur Nordsee GmbH zu integrieren. 

 

Im Zuge der erforderlichen Prüfung und Beurkundung des Gesellschaftervertrags der Tourismus Agentur Nordsee GmbH durch den hierfür zuständigen Notar im Zuge der Gründungsvorbereitung ist zu erwarten, dass sich vereinzelt Formulierungsänderungen ergeben. Allerdings dürften diese (eventuellen) Änderungen des Gesellschaftervertrags nicht zu einer inhaltlichen Abweichung von der vorliegenden Beschlussvorlage führen.

 

Soweit die TANO unentgeltlich tätig wird, unterfällt ihre Gründung und Führung bereits nicht dem Anwendungsbereich der §§ 137, 136 der Niedersächsischen Kommunalverfassung (NKomVG). Denn das allgemeine Destinationsmarketing dient nach (beihilfenrechtlicher) Einschätzung der Europäischen Kommission der Ausübung einer öffentlichen Aufgabe und Verantwortung und ist insoweit jedenfalls dann keine Handlung ökonomischer Natur, wenn es – wie im vorliegenden Fall zumindest teilweise vorgesehen – nicht einnahmeschaffend betrieben wird. Im Hinblick hierauf dürfte deshalb auch kommunalrechtlich eine nicht-wirtschaftliche Betätigung i. S. d. §§ 137, 136 Abs. 3 Nr. 2 NKomVG vorliegen, soweit die TANO für ihre Leistungen kein Entgelt erzielt. Deshalb können die Gesellschafterkommunen auf dem Gebiet des unentgeltlichen Destinationsmarketings gleichberechtigt mit Privaten tätig werden, ohne die Voraussetzungen der §§ 137 Abs. 1, 136 Abs. 1 NKomVG erfüllen zu müssen.

 

Soweit die TANO entgeltlich tätig wird, ist ihr Betrieb mit den Anforderungen, die die §§ 137, 136 NKomVG an wirtschaftliche kommunale Betätigungen in Privatrechtsform stellen, vereinbar. Die Gewinnerzielung steht der Annahme eines öffentlichen Zweckes in Form des allgemeinen Destinationsmarketings nicht entgegen, wenn die Gewinnerzielung – wie vorliegend – nicht der einzige Unternehmenszweck ist. Es kommt hinzu, dass die Errichtung und der Geschäftsbetrieb der TANO nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistungsfähigkeit der beteiligten Kommunen sowie zum voraussichtlichen Bedarf stehen und dass der öffentliche Zweck auch nicht besser und wirtschaftlicher durch einen privaten Dritten erfüllt werden kann.

 

Die TANO stellt eine interkommunale Kooperation dar, die in hohem Maße von kommunalen Verantwortungsträgern und Impulsen geprägt ist, und in dieser Form von Privaten nicht erbracht werden könnte. Im Gegenteil dient die TANO der Bündelung kommunaler Interessen und Mittel zum Zwecke der Gewährleistung eines regional einheitlichen Destinationsmarketings. Dies gilt auch, soweit die TANO entgeltlich für DMOs von Nicht-Gesellschafterkommunen tätig wird.

 

Zudem wurde mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) eine Rechtsform gewählt, die die Haftung der Gesellschafterkommunen auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Ein angemessener Einfluss der Kommunen auf die Geschäftsführung des Unternehmens ist durch die satzungsmäßigen Zustimmungsvorbehalte der Gesellschafterversammlung sowie des Aufsichtsrates sichergestellt.

 

Schließlich besteht für die kommunalen Gesellschafter gemäß dem Gesellschaftsvertrag weder eine laufende Nachschusspflicht, noch sind sie zur Übernahme von Verlusten in unbestimmter oder unangemessener Höhe verpflichtet.

 

Die Gründung der Tourismus Agentur Nordsee GmbH führt zu einem starken Professionalisierungsschub im Tourismus der niedersächsischen Nordsee:

  • Erhöhung der Schlagkraft: Die starke Tourismusmarke „Nordsee“ wird für die Marktbearbeitung genutzt, indem internationale und nationale Marketingkampagnen gemeinsam mit den regionalen und örtlichen Tourismusorganisationen und privaten Leistungsanbietern im Gebiet durchgeführt werden. Der in den vergangenen Jahren starke Marktanteils- und Wertschöpfungsverlust zum Wettbewerb in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und zu Deutschland generell sollte dadurch beendet werden. Die Tourismus Agentur Nordsee GmbH führt zu einer größeren Marktmacht durch einen regionalen Ansprechpartner gegenüber EU, Bund und Land sowie Vertriebs- und Marketingpartnern.
  • Verbesserung der Wirkung der eingesetzten finanziellen Mittel: Die Tourismus Agentur Nordsee GmbH koordiniert regionsweit die Vernetzung der touristischen Aktivitäten. Synergien zwischen den teilregionalen und örtlichen touristischen Organisationen werden durch abgestimmte Aufgaben und eine koordinierte Zusammenarbeit konsequent gehoben. Die klare Aufgabenzuordnung und -verteilung führt zu einer Beendigung der strukturbedingten Reibungsverluste. Mittel- und langfristig werden die kleinteiligen Mehrfachstrukturen und gegenseitigen Marktverdrängungen der touristischen Organisationen abgebaut.
  • Positive Veränderung der Nachfragestruktur: Durch die Aktivitäten der Tourismus Agentur Nordsee GmbH im Verbund mit den regionalen und örtlichen Tourismusorganisationen sowie privaten Leistungsanbietern kann die starke Saisonalität und damit die Abhängigkeit von der Hauptsaison reduziert werden. Es kommt langfristig zu einer Veränderung der Gästestruktur: jünger, wertschöpfungsstärker, internationaler.
  • Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie: Die Tourismus Agentur Nordsee GmbH wird im Verbund mit den regionalen und örtlichen Tourismusorganisationen maßgeblich zur Bewältigung der wirtschaftlichen Probleme in Folge der Corona-Pandemie beitragen und ein Gegengewicht zu den zu erwartenden massiven Aktivitäten der Wettbewerbsdestinationen bilden. Damit wird sie entscheidend zum dauerhaften Wiedererstarken der Nordsee Niedersachsen in den kommenden Jahren und ausgangs der Corona-Pandemie beitragen.

Hinweis zur gendergerechten Sprache: Bei der Benennung von Funktionen ist zur Verkürzung des Textes die männliche Form gewählt worden. Es gilt automatisch auch die weibliche Form.

Anlagen:

·      Anlage 1: Gesellschaftsvertrag der Tourismus Agentur Nordsee GmbH

·      Anlage 2: Eckpunktepapier „Organisationsentwicklung der Tourismus Agentur Nordsee (TANO) – Optimierung der Organisations- und Zusammenarbeitsstrukturen im Tourismus an der niedersächsischen Nordsee einschließlich der Seestadt Bremerhaven“

·      Anlage 3: Kurzfassung des Markenhandbuchs (Entwurf)

 

 

Anmerkung:

Die Gründung der TANO befindet sich derzeit bei den Gremien der beteiligten potentiellen Gesellschaftern/Körperschaften in der Abstimmung.

Der Gesellschaftsvertrag stellt den derzeitigen Stand der Dinge dar.

Sollten sich aus den Gremienbeschlüssen anderer Körperschaften noch Änderungen ergeben, werden bis zur Kreistagssitzung Änderungen berichtet bzw. nachgereicht.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die gemeinsame Gründung der Tourismus Agentur Nordsee GmbH (TANO) mit den anderen Landkreisen und kreisfreien Städten sowie der Seestadt Bremerhaven und die Beteiligung des Landkreises Friesland an der Tourismus Agentur Nordsee GmbH mit 10,8 der Gesellschaftsanteile (entspricht einer Einlage i. H. v. 10.811 Euro) zum 01.01.2022 (siehe Tabelle unten).

 

Die Mittel für das Stammkapital in Höhe von 10.811,00 € werden außerplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus eingesparten Mitteln der Wirtschaftsförderung (I1.080158.525).

 

Der Kreistag beschließt den in Anlage 1 bezeichneten Gesellschaftsvertrag als rechtliche Grundlage für die Tourismus Agentur Nordsee GmbH.

 

Der Kreistag beschließt die in Anlage 2 und 3 beschriebenen Grundsätze zur Ausgestaltung der Tourismus Agentur Nordsee GmbH sowie das dort benannte weitere Vorgehen zur Umsetzung.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ 10.811,00

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein 

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. 3

Titel:  Standortqualitäten ausbauen und sichern

HSP  Nr.  3.10

Titel:  Optimierung der touristischen Organisationsstrukturen in der Küstenregion

                                                                        

 

 -                                   R. Janßen

Sachbearbeiter/in                   Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

S. Vogelbusch          A. Rocker                S. Ambrosy

Dezernent/in                    Kämmerei                        Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.