Finanzielle Auswirkungen:
Das Stammkapital für die neu zugründende
Tourismus Agentur Nordsee GmbH (TANO) wird in Summe 100.000 EUR betragen und
gemäß der Gesellschafteranteile auf die Gesellschafter wie folgt verteilt
werden:
|
Stammkapital |
|
|
absolut |
in % |
Landkreis Ammerland |
8.003 € |
8,0% |
Landkreis Aurich |
18.610 € |
18,6% |
Landkreis Cuxhaven |
13.916 € |
13,9% |
Landkreis Friesland |
10.811 € |
10,8% |
Landkreis Leer |
10.288 € |
10,3% |
Landkreis Wesermarsch |
6.860 € |
6,9% |
Landkreis Wittmund |
11.418 € |
11,4% |
Stadt Emden |
5.651 € |
5,7% |
Stadt Wilhelmshaven |
6.902 € |
6,9% |
Seestadt Bremerhaven |
7.542 € |
7,5% |
SUMME |
100.000 € |
100% |
Die Mittel für das
Stammkapital in Höhe von 10.811,00 € werden außerplanmäßig bereitgestellt. Die
Deckung erfolgt aus eingesparten Mitteln der Wirtschaftsförderung.
Die Gesellschafteranteile ergeben sich
entsprechend der jährlichen Finanzierung durch die Gesellschafter in einem
regulären Betriebsjahr der Tourismus
Agentur Nordsee GmbH.
Für die jährliche Finanzierung der Tourismus Agentur Nordsee GmbH wird ein fester Sockelbetrag von je
35.000 EUR festgesetzt, den alle
Gesellschafter in gleicher Höhe tragen. Die Ermittlung des ergänzend von den
Gesellschaftern zu tragenden variablen Finanzierungsbeitrags erfolgt auf Basis
der Bruttowertschöpfung aus dem Tourismus in den jeweiligen Landkreisen und Städten.
Für alle Gesellschafter liegen hierfür Berechnungen der dwif-Consulting GmbH zu
den Bruttoumsätzen aus dem Tourismus für das Jahr 2019 vor. Der gesamte
Bruttoumsatz durch den Tourismus umfasst hierbei die Summe der Bruttoumsätze,
die Tages- und Übernachtungsgäste in den Bereichen Gastgewerbe, Einzelhandel
und weiteren Dienstleistungen auslösen. Die Berechnungen des Wirtschaftsfaktors
Tourismus basieren auf einem marktüblichen und wissenschaftlich abgesicherten
Erfassungssystem sowie auf zahlreichen Plausibilitätskontrollen.
Die finanziellen Beiträge der Gesellschafter
gestalten sich auf dieser Grundlage in den ersten vier Betriebsjahren wie
folgt:
|
Finanzierungsanteil
nach Jahren |
||||||
|
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
|||
|
|
|
|
Kooperation |
Integration |
||
|
absolut |
absolut |
absolut |
absolut |
in
% |
absolut |
in
% |
LK Ammerland |
50.000
€ |
66.793
€ |
66.858
€ |
73.273
€ |
7,8% |
64.058
€ |
8,0% |
LK Aurich |
93.825
€ |
159.686
€ |
159.942
€ |
185.098
€ |
19,6% |
148.961
€ |
18,6% |
LK Cuxhaven |
74.430
€ |
118.578
€ |
118.749
€ |
135.611
€ |
14,4% |
111.388
€ |
13,9% |
LK Friesland |
61.601
€ |
91.383
€ |
91.499
€ |
102.874
€ |
10,9% |
86.533
€ |
10,8% |
LK Leer |
59.442
€ |
86.808
€ |
86.914
€ |
97.366
€ |
10,3% |
82.351
€ |
10,3% |
LK Wesermarsch |
45.278
€ |
56.786
€ |
56.831
€ |
61.226
€ |
6,5% |
54.912
€ |
6,9% |
LK Wittmund |
64.108
€ |
96.698
€ |
96.824
€ |
109.272
€ |
11,6% |
91.391
€ |
11,4% |
Stadt Emden |
40.280
€ |
46.192
€ |
46.215
€ |
48.473
€ |
5,1% |
45.229
€ |
5,7% |
Stadt Wilhelmshaven |
45.450
€ |
57.150
€ |
57.195
€ |
61.664
€ |
6,5% |
55.244
€ |
6,9% |
Seestadt Bremerhaven |
48.096
€ |
62.758
€ |
62.814
€ |
68.415
€ |
7,3% |
60.370
€ |
7,5% |
SUMME |
582.509
€ |
842.831
€ |
843.842
€ |
943.273
€ |
100% |
800.438
€ |
100% |
Die laufenden Ausgaben für die TANO werden über
den Haushaltsplan 2022 und die Folgejahre bereitgestellt.
Ein Einsparungseffekt für die künftigen Gesellschafter resultiert aus der Auflösung
des Tourismusverbands Nordsee e. V., welcher zukünftig seine Aufgaben an die
Tourismus Agentur Nordsee GmbH übertragen wird (siehe hierzu das in Anlage 2
beigefügte Eckpunktepapier, S. 35).
Begründung:
Im Zuge der Erarbeitung des „Masterplans Nordsee“
für die niedersächsische Nordsee im Jahr 2018 wurde ein erheblicher
Veränderungs- bzw. Optimierungsbedarf der gegenwärtigen Strukturen und der
Bedarf nach einer übergeordneten touristischen Organisationsstruktur für das
gesamte Gebiet der niedersächsischen Nordsee inkl. der Seestadt Bremerhaven
deutlich. Das im Auftrag des Tourismusverbands Nordsee e.V. erarbeitete
Gutachten „Masterplan Nordsee“, dessen Ergebnisse in Anlage 2 dokumentiert
sind, sieht die Gründung der Tourismus Agentur Nordsee GmbH (TANO) zum
01.01.2022 vor. Gesellschafter der Tourismus Agentur Nordsee GmbH sollen sieben
Landkreise (Ammerland, Aurich, Cuxhaven, Friesland, Leer, Wesermarsch,
Wittmund) sowie die kreisfreien Städte Emden, Wilhelmshaven und die Seestadt
Bremerhaven werden.
Der Gesellschaftervertrag der zu gründenden Tourismus Agentur Nordsee GmbH
beruht auf entsprechenden Leitlinien des Beteiligungshandbuches des Landes
Niedersachsen (Stand: 1. März 2021), das vom Niedersächsischen
Finanzministerium herausgegeben wird. Es formuliert unter Beachtung
haushaltsrechtlicher und gesellschaftsrechtlicher Vorgaben einheitliche
Kriterien für öffentliche Unternehmensbeteiligungen im Land Niedersachsen.
Entsprechend des Bedarfs der Gesellschafter der Tourismus Agentur Nordsee
GmbH, in möglichst sämtlichen wichtigen Fragen die Einstimmigkeit zum Maßstab
von Entscheidungen zu machen, sieht der Gesellschaftervertrag der Tourismus
Agentur Nordsee GmbH eine in wesentlichen Fragen einstimmige Beschlussfassung
der Gesellschafterversammlung vor. Dies betrifft insbesondere Entscheidungen
über die Änderung des Gesellschaftervertrags oder des Unternehmensgegenstandes,
die langjährige strategische Geschäftspolitik, Veränderungen des
Haftungsumfanges der einzelnen Gesellschafter, die Auflösung der Gesellschaft,
den Wirtschaftsplan und die Besetzung der Position der Geschäftsführung, welche
extern auszuschreiben ist.
Der Gesellschaftervertrag der Tourismus Agentur Nordsee GmbH normiert
ferner die Bildung eines Beirates, in dem auch externes Wissen eingebunden und
gebündelt werden soll. Der Beirat berät als Fachgremium die
Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung sowie, auf besonderen
Beschluss der Gesellschafterversammlung, den Aufsichtsrat bei touristischen
Themen und Maßnahmen. Eine Weisungs- oder Entscheidungsbefugnis steht dem
Beirat nicht zu.
Die Gründung der Tourismus Agentur Nordsee GmbH erfolgt in enger Abstimmung
mit den teilregionalen Organisationen Ostfriesland Tourismus GmbH,
Ostfriesische Inseln GmbH, Die Nordsee GmbH, den kreisbezogenen
Tourismusorganisationen Cuxland-Tourismus und Touristikgemeinschaft Wesermarsch
sowie der Erlebnis Bremerhaven GmbH. Die Zusammenarbeit und die
Aufgabenabgrenzung zwischen der Tourismus Agentur Nordsee GmbH und den
Teilregionen sollen mittels verbindlicher Kooperationsvereinbarungen
sichergestellt werden.
Nach einer Startphase wird die Zusammenarbeit von Tourismus Agentur Nordsee
GmbH und Teilregionen im Jahr 2024 evaluiert. Auf Basis des
Evaluationsergebnisses soll geprüft werden, die Teilregionen Ostfriesland und
die im Bereich Unterweser gebündelten Strukturen von Cuxhaven, Wesermarsch und
Bremerhaven zum 01.01.2025 in die Tourismus Agentur Nordsee GmbH zu
integrieren.
Im Zuge der erforderlichen Prüfung und Beurkundung des Gesellschaftervertrags
der Tourismus Agentur Nordsee GmbH durch den hierfür zuständigen Notar im Zuge
der Gründungsvorbereitung ist zu erwarten, dass sich vereinzelt
Formulierungsänderungen ergeben. Allerdings dürften diese (eventuellen)
Änderungen des Gesellschaftervertrags nicht zu einer inhaltlichen Abweichung
von der vorliegenden Beschlussvorlage führen.
Soweit die TANO unentgeltlich tätig wird, unterfällt ihre Gründung und
Führung bereits nicht dem Anwendungsbereich der §§ 137, 136 der
Niedersächsischen Kommunalverfassung (NKomVG). Denn das allgemeine
Destinationsmarketing dient nach (beihilfenrechtlicher) Einschätzung der
Europäischen Kommission der Ausübung einer öffentlichen Aufgabe und
Verantwortung und ist insoweit jedenfalls dann keine Handlung ökonomischer
Natur, wenn es – wie im vorliegenden Fall zumindest teilweise vorgesehen –
nicht einnahmeschaffend betrieben wird. Im Hinblick hierauf dürfte deshalb auch
kommunalrechtlich eine nicht-wirtschaftliche Betätigung i. S. d. §§ 137, 136
Abs. 3 Nr. 2 NKomVG vorliegen, soweit die TANO für ihre Leistungen kein Entgelt
erzielt. Deshalb können die Gesellschafterkommunen auf dem Gebiet des
unentgeltlichen Destinationsmarketings gleichberechtigt mit Privaten tätig
werden, ohne die Voraussetzungen der §§ 137 Abs. 1, 136 Abs. 1 NKomVG erfüllen
zu müssen.
Soweit die TANO entgeltlich tätig wird, ist ihr Betrieb mit den
Anforderungen, die die §§ 137, 136 NKomVG an wirtschaftliche kommunale
Betätigungen in Privatrechtsform stellen, vereinbar. Die Gewinnerzielung steht
der Annahme eines öffentlichen Zweckes in Form des allgemeinen
Destinationsmarketings nicht entgegen, wenn die Gewinnerzielung – wie
vorliegend – nicht der einzige Unternehmenszweck ist. Es kommt hinzu, dass die
Errichtung und der Geschäftsbetrieb der TANO nach Art und Umfang in einem
angemessenen Verhältnis zu der Leistungsfähigkeit der beteiligten Kommunen
sowie zum voraussichtlichen Bedarf stehen und dass der öffentliche Zweck auch
nicht besser und wirtschaftlicher durch einen privaten Dritten erfüllt werden kann.
Die TANO stellt eine interkommunale Kooperation dar, die in hohem Maße von
kommunalen Verantwortungsträgern und Impulsen geprägt ist, und in dieser Form
von Privaten nicht erbracht werden könnte. Im Gegenteil dient die TANO der
Bündelung kommunaler Interessen und Mittel zum Zwecke der Gewährleistung eines
regional einheitlichen Destinationsmarketings. Dies gilt auch, soweit die TANO
entgeltlich für DMOs von Nicht-Gesellschafterkommunen tätig wird.
Zudem wurde mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) eine
Rechtsform gewählt, die die Haftung der Gesellschafterkommunen auf das
Gesellschaftsvermögen beschränkt. Ein angemessener Einfluss der Kommunen auf
die Geschäftsführung des Unternehmens ist durch die satzungsmäßigen
Zustimmungsvorbehalte der Gesellschafterversammlung sowie des Aufsichtsrates
sichergestellt.
Schließlich besteht für die kommunalen Gesellschafter gemäß dem
Gesellschaftsvertrag weder eine laufende Nachschusspflicht, noch sind sie zur
Übernahme von Verlusten in unbestimmter oder unangemessener Höhe verpflichtet.
- Erhöhung der Schlagkraft:
Die starke Tourismusmarke „Nordsee“ wird für die Marktbearbeitung genutzt,
indem internationale und nationale Marketingkampagnen gemeinsam mit den
regionalen und örtlichen Tourismusorganisationen und privaten
Leistungsanbietern im Gebiet durchgeführt werden. Der in den vergangenen
Jahren starke Marktanteils- und Wertschöpfungsverlust zum Wettbewerb in
Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und zu Deutschland generell
sollte dadurch beendet werden. Die Tourismus Agentur Nordsee GmbH führt zu
einer größeren Marktmacht durch einen regionalen Ansprechpartner
gegenüber EU, Bund und Land sowie Vertriebs- und Marketingpartnern.
- Verbesserung der Wirkung der eingesetzten
finanziellen Mittel: Die Tourismus Agentur Nordsee GmbH
koordiniert regionsweit die Vernetzung der touristischen Aktivitäten.
Synergien zwischen den teilregionalen und örtlichen touristischen
Organisationen werden durch abgestimmte Aufgaben und eine koordinierte
Zusammenarbeit konsequent gehoben. Die klare Aufgabenzuordnung und
-verteilung führt zu einer Beendigung der strukturbedingten
Reibungsverluste. Mittel- und langfristig werden die kleinteiligen
Mehrfachstrukturen und gegenseitigen Marktverdrängungen der touristischen
Organisationen abgebaut.
- Positive Veränderung der
Nachfragestruktur: Durch die Aktivitäten der Tourismus
Agentur Nordsee GmbH im Verbund mit den regionalen und örtlichen
Tourismusorganisationen sowie privaten Leistungsanbietern kann die starke
Saisonalität und damit die Abhängigkeit von der Hauptsaison reduziert
werden. Es kommt langfristig zu einer Veränderung der Gästestruktur:
jünger, wertschöpfungsstärker, internationaler.
- Bewältigung der Auswirkungen der
Corona-Pandemie: Die Tourismus Agentur Nordsee GmbH wird
im Verbund mit den regionalen und örtlichen Tourismusorganisationen
maßgeblich zur Bewältigung der wirtschaftlichen Probleme in Folge der
Corona-Pandemie beitragen und ein Gegengewicht zu den zu erwartenden
massiven Aktivitäten der Wettbewerbsdestinationen bilden. Damit wird sie
entscheidend zum dauerhaften Wiedererstarken der Nordsee Niedersachsen in
den kommenden Jahren und ausgangs der Corona-Pandemie beitragen.
Hinweis
zur gendergerechten Sprache: Bei der Benennung von Funktionen ist zur
Verkürzung des Textes die männliche Form gewählt worden. Es gilt automatisch
auch die weibliche Form.
Anlagen:
·
Anlage 1:
Gesellschaftsvertrag der Tourismus Agentur Nordsee GmbH
·
Anlage 2:
Eckpunktepapier „Organisationsentwicklung der Tourismus Agentur Nordsee
(TANO) – Optimierung der Organisations- und Zusammenarbeitsstrukturen im
Tourismus an der niedersächsischen Nordsee einschließlich der Seestadt
Bremerhaven“
· Anlage
3: Kurzfassung des Markenhandbuchs (Entwurf)
Anmerkung:
Die Gründung der TANO befindet sich derzeit bei den Gremien der beteiligten potentiellen Gesellschaftern/Körperschaften in der Abstimmung.
Der Gesellschaftsvertrag stellt den derzeitigen Stand der Dinge dar.
Sollten sich aus den Gremienbeschlüssen anderer Körperschaften noch Änderungen ergeben, werden bis zur Kreistagssitzung Änderungen berichtet bzw. nachgereicht.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die gemeinsame Gründung der Tourismus Agentur
Nordsee GmbH (TANO) mit den anderen Landkreisen und kreisfreien Städten sowie
der Seestadt Bremerhaven und die Beteiligung des Landkreises Friesland an der
Tourismus Agentur Nordsee GmbH mit 10,8
der Gesellschaftsanteile (entspricht einer Einlage i. H. v. 10.811 Euro) zum
01.01.2022 (siehe Tabelle unten).
Die Mittel für das Stammkapital in Höhe von
10.811,00 € werden außerplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus
eingesparten Mitteln der Wirtschaftsförderung (I1.080158.525).
Der Kreistag beschließt den in Anlage 1 bezeichneten Gesellschaftsvertrag
als rechtliche Grundlage für die Tourismus Agentur Nordsee GmbH.
Der Kreistag beschließt die in Anlage 2 und 3 beschriebenen Grundsätze zur
Ausgestaltung der Tourismus Agentur Nordsee GmbH sowie das dort benannte
weitere Vorgehen zur Umsetzung.