Begründung:
Um den
Präsenzbetrieb in den Schulen zu gewährleisten und gleichzeitig den
Gesundheitsschutz für Schülerinnen und Schüler sowie für alle an Schulen
Beschäftigte zu erhöhen und um die Empfehlungen des
Niedersächsischen Kultusministeriums zu unterstützen hatte der KA am 11.11.2020
im Rahmen einer Eilentscheidung beschlossen für jede kreiseigene Schule jeweils
ein mobiles Belüftungsgerät zu beschaffen. Diese Geräte wurden entsprechend
kurzfristig besorgt und sind derzeit in den Schulen im Einsatz.
Fördermöglichkeiten
bestanden damals auf Bundesebene nur für die Sanierung von bereits vorhandenen
festinstallierten raumlufttechnischen Anlagen (RLTA). Aufgrund der damaligen
Förderrichtlinien war eine Förderung der bestehenden Anlagen in den Schulen
nicht möglich.
Mit Wirkung zum 11.06.2021 wurde vom BMWI die bisherige „Richtlinie für die Bundesförderung
Corona-gerechte stationäre raumlufttechnischen Anlagen“ um den Neubau von stationären RLT-Anlagen für Lehranstalten mit
Personen bis zum 12. Lebensjahr erweitert.
Der Landkreis Friesland kann nach der aktuellen
Novellierung als Träger der weiterführenden Schulen und Förderschulen von der
Bundesförderung profitieren.
Das Gebäudemanagement des Landkreises hat
daraufhin geprüft, ob und wie die Förderung für die Gebäude bezogen werden
kann.
Es besteht die Möglichkeit in Klassenräume der
Jahrgänge 5 und 6 sowie jeweils in den Grundschulbereich der Inselschule und
der Friedrich-Schlosser-Schule fest
verbaute dezentrale Klassenraumlüftungsgeräte zu installieren.
Weiterhin ist die Errichtung solcher Anlagen
auch für Fachunterrichtsräume, welche durch die Jahrgänge 5 und 6 genutzt
werden, möglich. Bei angenommen 4 Räumen je Schule (Physik/Chemie, Biologie,
Musik, Kunst) ergeben sich so etwa 44 zusätzliche Räume.
Insgesamt können nach derzeitigem Stand ca. 87
Klassenräume und 44 Fachräume (siehe Übersicht) ausgestattet werden. Es ist zu
prüfen, ob eine Förderung bei in Planung befindlichen Um- und Neubauten (z.B.
HNK Varel bzw. IGS Friesland-Süd) möglich ist.
Voraussetzung für die Umsetzung der Förderung
ist neben der Förderzusage und einer frühzeitigen Ausschreibung auch jeweils
noch die zu prüfenden örtlichen (baukonstruktiv/technisch) Gegebenheiten in den
einzelnen Liegenschaften.
Da 12 Monate nach Erteilung des
Bewilligungsbescheides die Maßnahmen abgeschlossen bzw. die Anlagen
betriebsbereit installiert sein müssen, ist aufgrund der Kurzfristigkeit und
Dringlichkeit in der weiteren Planung zu prüfen, wieviel der o.a. 131
RLT-Anlagen in diesem Zeitraum umgesetzt werden können.
Die RLT-Anlagen müssen einen gewissen
Mindestvolumenstrom (25m³ je Person), einen maximalen Umluftanteil von 50%
sowie eine Desinfektion durch UV-C Strahlung des Umluftanteils integriert
haben. Entsprechende Geräte sind am Markt erhältlich. Neben sauberer Luft
ergibt sich der Vorteil, dass die Geräte über eine Wärmerückgewinnung verfügen
und ca. 80% der Wärmeenergie im Raum halten.
Entsprechende Geräte kosten aktuell am Markt
ca. 15.000 € zzgl. Montage und weiterer Nebenkosten. Daher ergibt sich ein
Gesamtpreis je Klassenraum von Schätzungsweise ca. 20.000 € inkl. MwSt.
Alle Kosten werden mit 80 % gefördert, sodass
für den Landkreis je Klassenraum ca. 4.000 € Eigenbeteiligung bleiben.
Bei derzeit geplanten 131 Räumen / Geräten ergibt
sich ein Finanzbedarf von ca. 2.620.000 € mit einer Fördersumme von 2.096.000 €
und einem Eigenanteil von ca. 524.000 €.
Die derzeitigen Heizkosten pro Klassenraum (ca.
60 qm) werden derzeit mit ca. 470 € / Jahr angegeben. Durch die Installation der
RLT-Anlagen mit Wärmerückgewinnung reduzieren sich die Heizkosten auf ca. 70 €
/ Jahr. Die Betriebskosten (Stromkosten, Wartung und Verschleiß) der
RLT-Anlagen werden mit ca. 360 € / Jahr geschätzt. Die Bewirtschaftungskosten
pro Klassenraum betragen insgesamt ca. 430 €/Jahr. Somit ergibt sich durch die
Installation der RLT-Anlagen eine Einsparung pro Klassenraum von 40 € / Jahr.
Neben dem Effekt der Lufthygiene zur Bekämpfung
der Corona-Pandemie ergeben sich zusätzlich Einsparungen im Energieverbrauch, so
kann das Öffnen der Fenster entfallen. Durch entsprechende lokale Regelung
(Präsenz- und CO2-Steuerung) kann ein effizienterer Betrieb ermöglicht werden.
Weiterhin wird geprüft, in wieweit die
Förderfähigkeit von RLT-Anlagen in Sporthallen möglich ist. Sobald hier
Klarheit herrscht, werden entsprechende Maßnahmen ermittelt.
Die
Kosten für die 131 RLT-Anlagen belaufen sich auf ca. 2.620.000 €. Dieser
Aufwand ist nicht im Kreishaushalt 2021 eingeplant und muss daher unter dem
Vorbehalt der Bewilligung der Fördersumme in Höhe von 2.096.000 €
außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.
Nach telefonischer
Auskunft der Bewilligungsbehörde liegt die Antragsbearbeitungszeit derzeit bei
1 - 2 Wochen. Nach Erhalt des Bewilligungsbescheides sind die Maßnahmen
innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten betriebsbereit umzusetzen.
Eine Antragstellung
für die Fördermittel ist bis einschließlich 31. Dezember 2021 möglich. Aufgrund
der Öffnung der Richtlinie, auch für den Neueinbau von raumlufttechnischen
Anlagen bei Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren, ist zu erwarten, dass die
Nachfrage nach der Förderung steigen wird. Sollten die im Bundeshaushalt
verfügbaren Haushaltsmittel bereits vorher ausgeschöpft sein, ist eine frühere
Beendigung der Laufzeit der Richtlinie möglich. Daher empfiehlt die Verwaltung
den Antrag für die Bundesförderung sofort zu stellen.
Wegen der gebotenen
Eilbedürftigkeit wird darum gebeten, dass in diesem Fall der Kreisausschuss
gemäß § 89 Absatz 1 Satz 1 NKomVG eine Eilentscheidung trifft. Hierfür ist nach
den Bestimmungen des kommunalen Haushaltsrechts eine förmliche Zustimmung den
„außerplanmäßigen Ausgaben“ für die Beschaffung der Belüftungsgeräte
erforderlich.
Übersicht über die
Schulen
Schule |
Zügigkeit |
Klasse 5/6 |
Fachunterricht |
Grund |
Elisa-Kauffeld-Oberschule
Jever |
2-3 |
6 |
4 |
|
OBS
Hohenkirchen |
2 |
4 |
4 |
|
OBS Sande |
2 |
4 |
4 |
|
IGS Friesland-Süd |
4...5 |
0 |
0 |
Sanierung |
OBS
Bockhorn |
3 |
6 |
4 |
|
OBS Varel |
3 |
6 |
4 |
|
OBS
Obenstrohe |
2 |
4 |
4 |
|
Mariengymnasium
Jever |
5 |
10 |
4 |
|
Inselschule
Wangerooge |
1 |
6 |
4 |
Inkl. GS |
Lothar-Meyer-Gymnasium
Varel |
5 |
10 |
4 |
|
Friedrich-Schlosser-Schule
Jever |
2 |
21 |
4 |
Inkl. GS |
Heinz-Neukäter-Schule Varel |
2 |
0 |
0 |
Neubau |
IGS
Friesland-Nord |
5 |
10 |
4 |
|
Gesamt |
87 |
44 |
Gesamt: 131 |
Beschlussvorschlag:
- Der Antrag nach der Richtlinie für die
Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnischen Anlagen ist
durch die Verwaltung sofort zu stellen.
2. Der Kreisausschuss ermächtigt die Verwaltung im Rahmen einer Eilentscheidung nach § 89 NKomVG stationäre raumlufttechnischen Anlagen für die kreiseigenen Schulen unter Vorbehalt der Bewilligung der Förderantrages zu beschaffen und genehmigt die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 2.620.000 €.
Anlage:
keine