Betreff
Technische Ausstattung der Schulgebäude; hier: Beschaffung raumlufttechnischer Anlagen nach der Richtlinie für die Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnischen Anlagen
Vorlage
1251/2021
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Um den Präsenzbetrieb in den Schulen zu gewährleisten und gleichzeitig den Gesundheitsschutz für Schülerinnen und Schüler sowie für alle an Schulen Beschäftigte zu erhöhen und um die Empfehlungen des Niedersächsischen Kultusministeriums zu unterstützen hatte der KA am 11.11.2020 im Rahmen einer Eilentscheidung beschlossen für jede kreiseigene Schule jeweils ein mobiles Belüftungsgerät zu beschaffen. Diese Geräte wurden entsprechend kurzfristig besorgt und sind derzeit in den Schulen im Einsatz.

 

Fördermöglichkeiten bestanden damals auf Bundesebene nur für die Sanierung von bereits vorhandenen festinstallierten raumlufttechnischen Anlagen (RLTA). Aufgrund der damaligen Förderrichtlinien war eine Förderung der bestehenden Anlagen in den Schulen nicht möglich.

 

Mit Wirkung zum 11.06.2021 wurde vom BMWI die bisherige „Richtlinie für die Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnischen Anlagen“ um den Neubau von stationären RLT-Anlagen für Lehranstalten mit Personen bis zum 12. Lebensjahr erweitert.

 

Der Landkreis Friesland kann nach der aktuellen Novellierung als Träger der weiterführenden Schulen und Förderschulen von der Bundesförderung profitieren.

 

Das Gebäudemanagement des Landkreises hat daraufhin geprüft, ob und wie die Förderung für die Gebäude bezogen werden kann.

 

Es besteht die Möglichkeit in Klassenräume der Jahrgänge 5 und 6 sowie jeweils in den Grundschulbereich der Inselschule und der Friedrich-Schlosser-Schule fest verbaute dezentrale Klassenraumlüftungsgeräte zu installieren.

 

Weiterhin ist die Errichtung solcher Anlagen auch für Fachunterrichtsräume, welche durch die Jahrgänge 5 und 6 genutzt werden, möglich. Bei angenommen 4 Räumen je Schule (Physik/Chemie, Biologie, Musik, Kunst) ergeben sich so etwa 44 zusätzliche Räume.

 

Insgesamt können nach derzeitigem Stand ca. 87 Klassenräume und 44 Fachräume (siehe Übersicht) ausgestattet werden. Es ist zu prüfen, ob eine Förderung bei in Planung befindlichen Um- und Neubauten (z.B. HNK Varel bzw. IGS Friesland-Süd) möglich ist.

 

Voraussetzung für die Umsetzung der Förderung ist neben der Förderzusage und einer frühzeitigen Ausschreibung auch jeweils noch die zu prüfenden örtlichen (baukonstruktiv/technisch) Gegebenheiten in den einzelnen Liegenschaften.

 

Da 12 Monate nach Erteilung des Bewilligungsbescheides die Maßnahmen abgeschlossen bzw. die Anlagen betriebsbereit installiert sein müssen, ist aufgrund der Kurzfristigkeit und Dringlichkeit in der weiteren Planung zu prüfen, wieviel der o.a. 131 RLT-Anlagen in diesem Zeitraum umgesetzt werden können.

 

Die RLT-Anlagen müssen einen gewissen Mindestvolumenstrom (25m³ je Person), einen maximalen Umluftanteil von 50% sowie eine Desinfektion durch UV-C Strahlung des Umluftanteils integriert haben. Entsprechende Geräte sind am Markt erhältlich. Neben sauberer Luft ergibt sich der Vorteil, dass die Geräte über eine Wärmerückgewinnung verfügen und ca. 80% der Wärmeenergie im Raum halten.

 

Entsprechende Geräte kosten aktuell am Markt ca. 15.000 € zzgl. Montage und weiterer Nebenkosten. Daher ergibt sich ein Gesamtpreis je Klassenraum von Schätzungsweise ca. 20.000 € inkl. MwSt.

 

Alle Kosten werden mit 80 % gefördert, sodass für den Landkreis je Klassenraum ca. 4.000 € Eigenbeteiligung bleiben.

 

Bei derzeit geplanten 131 Räumen / Geräten ergibt sich ein Finanzbedarf von ca. 2.620.000 € mit einer Fördersumme von 2.096.000 € und einem Eigenanteil von ca. 524.000 €.

 

Die derzeitigen Heizkosten pro Klassenraum (ca. 60 qm) werden derzeit mit ca. 470 € / Jahr angegeben. Durch die Installation der RLT-Anlagen mit Wärmerückgewinnung reduzieren sich die Heizkosten auf ca. 70 € / Jahr. Die Betriebskosten (Stromkosten, Wartung und Verschleiß) der RLT-Anlagen werden mit ca. 360 € / Jahr geschätzt. Die Bewirtschaftungskosten pro Klassenraum betragen insgesamt ca. 430 €/Jahr. Somit ergibt sich durch die Installation der RLT-Anlagen eine Einsparung pro Klassenraum von 40 € / Jahr.

 

Neben dem Effekt der Lufthygiene zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ergeben sich zusätzlich Einsparungen im Energieverbrauch, so kann das Öffnen der Fenster entfallen. Durch entsprechende lokale Regelung (Präsenz- und CO2-Steuerung) kann ein effizienterer Betrieb ermöglicht werden.

 

Weiterhin wird geprüft, in wieweit die Förderfähigkeit von RLT-Anlagen in Sporthallen möglich ist. Sobald hier Klarheit herrscht, werden entsprechende Maßnahmen ermittelt.

 

Die Kosten für die 131 RLT-Anlagen belaufen sich auf ca. 2.620.000 €. Dieser Aufwand ist nicht im Kreishaushalt 2021 eingeplant und muss daher unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Fördersumme in Höhe von 2.096.000 € außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.

 

Nach telefonischer Auskunft der Bewilligungsbehörde liegt die Antragsbearbeitungszeit derzeit bei 1 - 2 Wochen. Nach Erhalt des Bewilligungsbescheides sind die Maßnahmen innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten betriebsbereit umzusetzen.

 

Eine Antragstellung für die Fördermittel ist bis einschließlich 31. Dezember 2021 möglich. Aufgrund der Öffnung der Richtlinie, auch für den Neueinbau von raumlufttechnischen Anlagen bei Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren, ist zu erwarten, dass die Nachfrage nach der Förderung steigen wird. Sollten die im Bundeshaushalt verfügbaren Haushaltsmittel bereits vorher ausgeschöpft sein, ist eine frühere Beendigung der Laufzeit der Richtlinie möglich. Daher empfiehlt die Verwaltung den Antrag für die Bundesförderung sofort zu stellen.

 

Wegen der gebotenen Eilbedürftigkeit wird darum gebeten, dass in diesem Fall der Kreisausschuss gemäß § 89 Absatz 1 Satz 1 NKomVG eine Eilentscheidung trifft. Hierfür ist nach den Bestimmungen des kommunalen Haushaltsrechts eine förmliche Zustimmung den „außerplanmäßigen Ausgaben“ für die Beschaffung der Belüftungsgeräte erforderlich.

 

 

Übersicht über die Schulen

 

Schule

Zügigkeit

Klasse 5/6

Fachunterricht

Grund

Elisa-Kauffeld-Oberschule Jever

2-3

6

4

OBS Hohenkirchen

2

4

4

OBS Sande

2

4

4

IGS Friesland-Süd

4...5

0

0

Sanierung

OBS Bockhorn

3

6

4

OBS Varel

3

6

4

OBS Obenstrohe

2

4

4

Mariengymnasium Jever

5

10

4

Inselschule Wangerooge

1

6

4

Inkl. GS

Lothar-Meyer-Gymnasium Varel

5

10

4

Friedrich-Schlosser-Schule Jever

2

21

4

Inkl. GS

Heinz-Neukäter-Schule Varel

2

0

0

Neubau

IGS Friesland-Nord

5

10

4

Gesamt

87

44

Gesamt: 131

 

 


Beschlussvorschlag:

  1. Der Antrag nach der Richtlinie für die Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnischen Anlagen ist durch die Verwaltung sofort zu stellen.

2.    Der Kreisausschuss ermächtigt die Verwaltung im Rahmen einer Eilentscheidung nach § 89 NKomVG stationäre raumlufttechnischen Anlagen für die kreiseigenen Schulen unter Vorbehalt der Bewilligung der Förderantrages zu beschaffen und genehmigt die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 2.620.000 €.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ 2.620.000

s. Begründung

€ 524.000

€ 2.096.000

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

1071/2020

MEZ  Nr. 2

Titel: Erziehung und Bildung stärken

HSP  Nr.  2.5

Titel: Fortsetzung der Sanierung + Substanz-erhaltung der Schul- und Sportstätten

                                                                        

 

                                    

Sachbearbeiter/in                   Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

I.  V.

                                                    gez. S. Vogelbusch

Dezernent/in                    Kämmerei                 Erste Kreisrätin

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage:

keine