Begründung:
Vor dem Hintergrund des Abschlussberichts der Kommission „Wachstum,
Strukturwandel und Beschäftigung“ haben sich Bund und Länder auf eine
schrittweise Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung bis spätestens
Ende 2038 verständigt. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz und
zur Umsetzung der Pariser Klimaschutzziele geleistet. Mit dem Niedersächsischen
Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des
Klimawandels (Niedersächsisches Klimagesetz - NKlimaG) hat der Niedersächsische
Landtag im Dezember 2020 noch einmal bekräftigt, einen wesentlichen Beitrag zur
Umsetzung der internationalen, europäischen und nationalen Klimaschutzziele zu
leisten.
Mit dem Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) ermöglicht der Bund
unterstützende Maßnahmen in den betroffenen Ländern für die Gestaltung des
Kohleausstiegs im Wege der Strukturhilfen für die strukturschwachen Standorte
von Steinkohlekraftwerken. Für den Standort Wilhelmshaven stehen demnach Mittel
in Höhe von bis zu 157 Mio. EUR zur Verfügung. Mit der begleitenden
Verwaltungsvereinbarung (VV) zur Durchführung der Strukturhilfen haben sich der
Bund und die betroffenen Länder auf die Grundsätze zur Umsetzung der
Strukturhilfen im Wege der Finanzhilfe nach Art. 104 b des Grundgesetzes und
weiterer Maßnahmen des Bundes geeinigt.
Für die Begleitung und Unterstützung des Strukturwandels am Standort
Wilhelmshaven und der Region sowie für die Umsetzung der VV liegt gemäß
Entscheidung der Landesregierung die Federführung beim Niedersächsischen
Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung.
Die Ausgestaltung dieses Prozesses erfolgt in enger Abstimmung mit der Stadt
Wilhelmshaven, dem Landkreis Friesland, dem Amt für regionale Landesentwicklung
Weser-Ems sowie den fachlich betroffenen Ressorts der Landesregierung und den
Partnern der Region aus dem Kreis von Wissenschaft, Sozialpartnern und Kammern.
Eine maßgebliche Bedeutung bei den strategischen Festlegungen sowie bei
der Auswahl und Entwicklung von Maßnahmen in Umsetzung der vom Bund zur
Verfügung gestellten Strukturhilfen kommt dabei der Stadt Wilhelmshaven sowie
dem Landkreis Friesland mit ihren politischen Vertretungen zu. Die Umsetzung
entsprechender Fördermaßnahmen kann nur im Einvernehmen mit der Stadt
Wilhelmshaven und dem Landkreis Friesland realisiert werden.
Mit dem vorliegenden Entwurf der Vereinbarung wird der Prozess zur
Umsetzung des Strukturwandels in Wilhelmshaven und zur Durchführung der
Fördermaßnahmen im Gesamtumfang der 157 Mio. Euro gemäß InvKG geregelt. Der
Entwurf ist zwischen dem Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und
Regionale Entwicklung, dem Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems und
dem – bei der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wilhelmshaven mbH
organisatorisch zugeordneten und mit der Projekt- und Prozessorganisation
beauftragten – Regionalmanagement Strukturwandel Kohleausstieg der Stadt
Wilhelmshaven abgestimmt.
Personalbedarf: Mit den Aufgaben des künftig einzurichtenden
„Projektbüros“ wird das Regionalmanagement beauftragt, das je nach Projekt und
regionaler Betroffenheit die Wirtschaftsförderungen von Wilhelmshaven oder
Friesland mit einbeziehen wird. Der Arbeitsaufwand wird mit dem vorhandenen
Personal bewältigt werden können.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss
(der Kreistag) stimmt der als Anlage B beigefügten
„Vereinbarung über
die Umsetzung des Strukturwandels im Zuge des Kohleausstiegs und zur
Durchführung der Strukturhilfen gemäß Kapitel 2 des Investitionsgesetzes Kohleregionen
in Wilhelmshaven“ zu.
Anlage(n):
Anlage B:
Vereinbarung über die Umsetzung des Strukturwandels im Zuge des Kohleausstiegs
und zur Durchführung der Strukturhilfen gemäß Kapitel 2 des
Investitionsgesetzes Kohleregionen in Wilhelmshaven
Anmerkung
(KA 21.07.2021):
Der Kreisausschuss stimmt
einvernehmlich der vorberatenden Beschlussfassung und der abschließenden
Beschlussfassung im Kreistag zu.