Betreff
Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, dem Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, der Stadt Wilhelmshaven und dem Landkreis Friesland
Vorlage
1259/2021
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Vor dem Hintergrund des Abschlussberichts der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ haben sich Bund und Länder auf eine schrittweise Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung bis spätestens Ende 2038 verständigt. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz und zur Umsetzung der Pariser Klimaschutzziele geleistet. Mit dem Niedersächsischen Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (Niedersächsisches Klimagesetz - NKlimaG) hat der Niedersächsische Landtag im Dezember 2020 noch einmal bekräftigt, einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der internationalen, europäischen und nationalen Klimaschutzziele zu leisten.

 

Mit dem Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) ermöglicht der Bund unterstützende Maßnahmen in den betroffenen Ländern für die Gestaltung des Kohleausstiegs im Wege der Strukturhilfen für die strukturschwachen Standorte von Steinkohlekraftwerken. Für den Standort Wilhelmshaven stehen demnach Mittel in Höhe von bis zu 157 Mio. EUR zur Verfügung. Mit der begleitenden Verwaltungsvereinbarung (VV) zur Durchführung der Strukturhilfen haben sich der Bund und die betroffenen Länder auf die Grundsätze zur Umsetzung der Strukturhilfen im Wege der Finanzhilfe nach Art. 104 b des Grundgesetzes und weiterer Maßnahmen des Bundes geeinigt.

 

Für die Begleitung und Unterstützung des Strukturwandels am Standort Wilhelmshaven und der Region sowie für die Umsetzung der VV liegt gemäß Entscheidung der Landesregierung die Federführung beim Niedersächsischen Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung. Die Ausgestaltung dieses Prozesses erfolgt in enger Abstimmung mit der Stadt Wilhelmshaven, dem Landkreis Friesland, dem Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems sowie den fachlich betroffenen Ressorts der Landesregierung und den Partnern der Region aus dem Kreis von Wissenschaft, Sozialpartnern und Kammern.

 

Eine maßgebliche Bedeutung bei den strategischen Festlegungen sowie bei der Auswahl und Entwicklung von Maßnahmen in Umsetzung der vom Bund zur Verfügung gestellten Strukturhilfen kommt dabei der Stadt Wilhelmshaven sowie dem Landkreis Friesland mit ihren politischen Vertretungen zu. Die Umsetzung entsprechender Fördermaßnahmen kann nur im Einvernehmen mit der Stadt Wilhelmshaven und dem Landkreis Friesland realisiert werden.

 

Mit dem vorliegenden Entwurf der Vereinbarung wird der Prozess zur Umsetzung des Strukturwandels in Wilhelmshaven und zur Durchführung der Fördermaßnahmen im Gesamtumfang der 157 Mio. Euro gemäß InvKG geregelt. Der Entwurf ist zwischen dem Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, dem Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems und dem – bei der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wilhelmshaven mbH organisatorisch zugeordneten und mit der Projekt- und Prozessorganisation beauftragten – Regionalmanagement Strukturwandel Kohleausstieg der Stadt Wilhelmshaven abgestimmt.

 

Personalbedarf: Mit den Aufgaben des künftig einzurichtenden „Projektbüros“ wird das Regionalmanagement beauftragt, das je nach Projekt und regionaler Betroffenheit die Wirtschaftsförderungen von Wilhelmshaven oder Friesland mit einbeziehen wird. Der Arbeitsaufwand wird mit dem vorhandenen Personal bewältigt werden können.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss (der Kreistag) stimmt der als Anlage B beigefügten

„Vereinbarung über die Umsetzung des Strukturwandels im Zuge des Kohleausstiegs und zur Durchführung der Strukturhilfen gemäß Kapitel 2 des Investitionsgesetzes Kohleregionen in Wilhelmshaven“ zu.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. XXX

Titel: 

HSP  Nr.  XXX

Titel:  

                                                                        

 

                                     R. Janßen

Sachbearbeiter/in                   Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                              S. Vogelbusch,                                

Dezernent/in                    Kämmerei                        EKR’in i.V. Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

Anlage B: Vereinbarung über die Umsetzung des Strukturwandels im Zuge des Kohleausstiegs und zur Durchführung der Strukturhilfen gemäß Kapitel 2 des Investitionsgesetzes Kohleregionen in Wilhelmshaven

 

 

Anmerkung (KA 21.07.2021):

Der Kreisausschuss stimmt einvernehmlich der vorberatenden Beschlussfassung und der abschließenden Beschlussfassung im Kreistag zu.