Betreff
Finanzierung des Eigenanteils bei Inanspruchnahme der Strukturhilfen
Vorlage
1262/2021
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Im Entwurf der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern zur Durchführung der Strukturhilfen gemäß Kapitel 2 des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) heißt es in § 6 Absatz 3 „Der Bund beteiligt sich mit bis zu 90 Prozent am Gesamtvolumen des öffentlichen Finanzierungsanteils der förderfähigen Kosten der Investitionen eines Landes. Die Förderquote von bis zu 90 Prozent ist bei jeder Maßnahme einzuhalten. Der öffentliche Anteil an den geförderten Investitionen (Fördersatz) kann 100 Prozent betragen. Die Länder ermöglichen die Teilnahme finanzschwacher Kommunen.“

 

Die für Wilhelmshaven im InvKG vorgesehenen Strukturhilfen von 157 Mio. Euro bedeuten bei einer „nur“ 90%-igen Förderung für den Zeitraum bis zum Jahr 2038 einen Eigenanteil der Stadt Wilhelmshaven von 15,7 Mio. Euro (rein rechnerisch knapp 1 Mio. Euro/Jahr).

 

Die Haushaltssituation der Stadt Wilhelmshaven lässt die Übernahme zusätzlicher freiwilliger Investitionen nicht zu. Die äußerst angespannte Haushaltslage der Stadt ist dem Land Niedersachsen insbesondere auch durch die zwischen dem Land und der Stadt geschlossene Stabilisierungsvereinbarung hinlänglich bekannt. Die Stadt Wilhelmshaven ist i. S. von § 6 Absatz 3 der o. a. Verwaltungsvereinbarung eine „finanzschwache Kommune“.

 

(gestrichen im Rahmen der KA-/VA-Beratungen vom 21.07.2021:)

Der Niedersächsische Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung und stellvertretende Ministerpräsident Dr. Bernd Althusmann hat bereits anlässlich des Auftakttreffens der von ihm einberufenen „Task Force Wilhelmshaven“ am 25.11.2019 auf Intervention von Herrn OB Feist mündlich zugesichert, den nach Förderung verbleibenden Eigenanteil aus Landesmitteln zu finanzieren, um die Umsetzung erforderlicher und geeigneter Maßnahmen und Projekte gewährleisten zu können.

 

Die Zuständigkeit für die Umsetzung der Strukturhilfen in Wilhelmshaven wurde auf Landesebene inzwischen dem Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB) übertragen. Ein dort entwickelter Entwurf einer Förderrichtlinie zur Inanspruchnahme der Strukturhilfen sieht bisher einen Eigenanteil der Stadt Wilhelmshaven von 10% vor.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss (der Kreistag) Friesland fordert gemeinsam mit dem Verwaltungsausschuss (dem Rat) der Stadt Wilhelmshaven das Land Niedersachsen auf, die Finanzierung des bei Inanspruchnahme der Strukturhilfen verbleibenden Eigenanteils aus Landesmitteln sicherzustellen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. XXX

Titel: 

HSP  Nr.  XXX

Titel:  

                                                                        

 

                                     R. Janßen

Sachbearbeiter/in                   Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                              S. Vogelbusch,

Dezernent/in                    Kämmerei                        EKR’in i.V. Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

Keine

 

Anmerkung (KA 21.07.2021):

Der Kreisausschuss stimmt einvernehmlich der vorberatenden Beschlussfassung und der abschließenden Beschlussfassung im Kreistag zu.