Begründung:
Im Entwurf der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern
zur Durchführung der Strukturhilfen gemäß Kapitel 2 des Investitionsgesetzes
Kohleregionen (InvKG) heißt es in § 6 Absatz 3 „Der Bund beteiligt sich mit bis
zu 90 Prozent am Gesamtvolumen des öffentlichen Finanzierungsanteils der
förderfähigen Kosten der Investitionen eines Landes. Die Förderquote von bis zu
90 Prozent ist bei jeder Maßnahme einzuhalten. Der öffentliche Anteil an den
geförderten Investitionen (Fördersatz) kann 100 Prozent betragen. Die Länder
ermöglichen die Teilnahme finanzschwacher Kommunen.“
Die für Wilhelmshaven im InvKG vorgesehenen Strukturhilfen von 157 Mio.
Euro bedeuten bei einer „nur“ 90%-igen Förderung für den Zeitraum bis zum Jahr
2038 einen Eigenanteil der Stadt Wilhelmshaven von 15,7 Mio. Euro (rein
rechnerisch knapp 1 Mio. Euro/Jahr).
Die Haushaltssituation der Stadt Wilhelmshaven lässt die Übernahme
zusätzlicher freiwilliger Investitionen nicht zu. Die äußerst angespannte
Haushaltslage der Stadt ist dem Land Niedersachsen insbesondere auch durch die
zwischen dem Land und der Stadt geschlossene Stabilisierungsvereinbarung
hinlänglich bekannt. Die Stadt Wilhelmshaven ist i. S. von § 6 Absatz 3 der o.
a. Verwaltungsvereinbarung eine „finanzschwache Kommune“.
(gestrichen im Rahmen der
KA-/VA-Beratungen vom 21.07.2021:)
Der Niedersächsische Minister für Wirtschaft, Arbeit,
Verkehr und Digitalisierung und stellvertretende Ministerpräsident Dr. Bernd
Althusmann hat bereits anlässlich des Auftakttreffens der von ihm einberufenen
„Task Force Wilhelmshaven“ am 25.11.2019 auf Intervention von Herrn OB Feist
mündlich zugesichert, den nach Förderung verbleibenden Eigenanteil aus
Landesmitteln zu finanzieren, um die Umsetzung erforderlicher und geeigneter Maßnahmen
und Projekte gewährleisten zu können.
Die Zuständigkeit für die Umsetzung der Strukturhilfen in Wilhelmshaven
wurde auf Landesebene inzwischen dem Ministerium für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB) übertragen. Ein dort
entwickelter Entwurf einer Förderrichtlinie zur Inanspruchnahme der
Strukturhilfen sieht bisher einen Eigenanteil der Stadt Wilhelmshaven von 10%
vor.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss (der Kreistag) Friesland fordert gemeinsam mit dem
Verwaltungsausschuss (dem Rat) der Stadt Wilhelmshaven das Land Niedersachsen
auf, die Finanzierung des bei Inanspruchnahme der Strukturhilfen verbleibenden Eigenanteils
aus Landesmitteln sicherzustellen.
Anlage(n):
Keine
Anmerkung
(KA 21.07.2021):
Der Kreisausschuss stimmt
einvernehmlich der vorberatenden Beschlussfassung und der abschließenden
Beschlussfassung im Kreistag zu.