Begründung:
Die Mehrheitsgruppe
im Kreistag hat mit Schreiben vom 29.07.2021 die Entwicklung eines
Zuschussprogrammes zur Einführung eines Mehrwegsystems für die Abgabe
zubereiteter Speisen und Getränke im „Außer Haus Verkauf“ beantragt. Im Rahmen
der KA-Sitzung am 04.08.2021 wurde der Antrag zur Beratung in den WTKF
verwiesen.
Seitens des Bundes
wurde eine Novelle des Verpackungsgesetzes beschlossen, wonach u. a.
Restaurants die Essen oder Getränke zum Mitnehmen verkaufen, ab 2023 auch
Mehrwegverpackungen anbieten müssen. Der Antrag der Mehrheitsgruppe ist als
Vorgriff auf die in 2023 anstehende gesetzliche Verpflichtung zu sehen.
Die Verwaltung
schlägt folgende Eckpunkte als Gegenstand der Zuschussrichtlinie vor:
-
Das
RUZ (welches die Begleitung übernehmen kann) berät die interessierten
Unternehmen hinsichtlich eines möglichst einheitlichen
Mehrwegverpackungssystems. Grds. erhält jeder Betrieb, der Mehrwegverpackungen
anbietet, auf Antrag eine Förderung.
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Die
Mehrwegverpackungen sollen unter Verwendung … Materialien .… und in hergestellt
sein.
-
Betriebe,
die schon Mehrwegverpackungen wie z. B. wiederverwendbare Coffée-To-Go-Becher
angeschafft haben können nur bei Neuanschaffungen im Rahmen der Richtlinie
gefördert werden. Frühere Anschaffungen werden nicht berücksichtigt.
Der Begriff „Gastronomie“ wird hier nicht
verwendet, da dies den Kreis der Anspruchsberechtigten zu sehr einschränkt.
Gewerbebetriebe, die Essen und Getränke zum Mitnehmen abgeben werden
berücksichtigt. Es gibt gewerbliche Bereiche, die nicht auf dem ersten Blick
dem Bereich „Gastronomie“ zuzuordnen sind, wie z. B. Backwarenverkaufsshops,
Tankstellen mit Brötchen- und Kafféeverkauf, Fleischwarenfachverkäufe mit
Mittagstisch, Caterer, Wochenmarktbeschicker, die z. B. warme Grillwürste zum
Mitnehmen anbieten, Verkaufsstände von Berlinern zum Mitnehmen,
Lebensmittelmärkte mit kalten Salaten und warmer Mittagsküche.
Insofern wird dem Gedanken der Müllvermeidung in dem Rahmen dieser
Gewerbebetriebe entsprochen.
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Verwaltung wird beauftragt, ein Zuschussprogramm zur Einführung eines
Mehrwegsystems für die Abgabe zubereiteter Speisen und Getränken im „Außer Haus
Verkauf“ zu entwickeln.
2. Die finanziellen
Mittel für das neue Zuschussprogramm in Höhe von 250.000 € werden im Haushalt
2022 bereitgestellt.
Anlage(n):
- Entwurf Richtlinie über die Gewährung einer finanziellen Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen im Landkreis Friesland zur Einführung eines Mehrwegpfandsystems