Betreff
Zensus 2022 – Aufgabenübertragung auf die Stadt Wilhelmshaven (Zweckvereinbarung); Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe
Vorlage
1286/2021
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Der Landkreis Friesland ist gem. Niedersächsischem Ausführungsgesetz zum Zensusgesetz 2022 (Nds. AG 2022) verpflichtet, eine Erhebungsstelle für den Zensus 2022 einzurichten. Hierfür  soll eine Aufgabenübertragung an die Stadt Wilhelmshaven erfolgen, da auf die bestehenden Strukturen (eigenständiges Gebäude, von der restlichen Verwaltung losgelöste EDV und geschultes Personal für den Erhebungsstellenleiters) zurückgegriffen werden kann. Der Landkreis Friesland müsste ansonsten Personal freistellen, welches in anderen Aufgabenbereichen eingesetzt ist und entweder gesondert eingestellt oder von laufenden Aufgaben abgezogen werden müsste. Die Einrichtung einer gemeinsamen Erhebungsstelle durch die Aufgabenübertragung ist die wirtschaftlichere und ressourcenschonendere Lösung. Auf diesen Weg wurde bereits auch der  Zensus 2011 übertragen und durchgeführt.

 

Für die Übertragung der Pflichtaufgabe „Durchführung des Zensus 2022“ muss gemäß dem Nds. Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) eine Zweckvereinbarung über die örtliche Durchführung des Zensus 2022 geschlossen und durch die Kommunalaufsicht beim Land genehmigt werden.

 

In der Vereinbarung wird die vollständige Aufgabenübertragung auf die Stadt und damit die Befreiung des Landkreises von der Pflicht zur Erfüllung der Aufgabe festgelegt. Die von der Stadt einzurichtende gemeinsame Erhebungsstelle führt alle Erhebungen und Maßnahmen nach Nds. ZensG 2022 durch. Die Finanzzuweisungen des Landes für die Durchführung des Zensus werden an die Stadt Wilhelmshaven weitergeleitet und die darüber hinausgehenden Kosten für die Aufgabenerfüllung im Bereich Friesland, werden der Stadt erstattet. Der Landkreis wird der Stadt alle erforderlichen Auskünfte geben, die in Zusammenhang mit der Durchführung des Zensus benötigt werden. Im Sinne der kommunalen Zusammenarbeit hat die Stadt Wilhelmshaven diese Schritte bereits vorbereitet und auch gegenüber dem Land die Erhebungsstelle schon gemeldet.

 

Die Abrechnung selbst soll dabei quartalsweise erfolgen, um rechtzeitig mögliche Veränderungen zur Kostenschätzung zu erfassen, für die die Grundlage die jeweilige Verteilung der erforderlichen Stichprobenmengen nach Erhebungsbereichen wie bspw. Haushalte, Unternehmen oder Einrichtungen ist. Da die jeweiligen Stichprobeneinheiten aber sehr heterogen ausfallen können, soll der tatsächliche Aufwand in Form der eingesetzten Personalstunden erfasst und abgerechnet werden.

 

Aufgrund der langen Planungsunsicherheit (Verschiebung, mögliche registerbasierte Umsetzung usw.) wurden bisher keine Mittel im Haushalt eingeplant. In 2021 wird mindestens noch die Weiterleitung der ersten Teilzahlung des Landes erfolgen müssen, sodass eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von ca. 100.000 € für das Budget 611 (Planung, Produkt P1.05.51.511410.030) beantragt wird. Für das Haushaltsjahr 2022 sind dann 200.000 € und für 2023 50.000 € für die Endabrechnung einzuplanen.

 

Anlagen:

 

Entwurf Zweckvereinbarung

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Aufgabenübertragung und der Vereinbarung mit der Stadt Wilhelmshaven wird zugestimmt. Die außerplanmäßige Ausgabe wird genehmigt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ 350.000,00

€ XXXX

€ 250.000,00

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. XXX

Titel: 

HSP  Nr.  XXX

Titel:  

                                                                        

 

S. Pflug                        R. Neuhaus

Sachbearbeiter/in                   Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

M. Dehrendorf          A. Rocker                S. Vogelbusch

Dezernent/in                    Kämmerei                        EKR’in (i.V. Landrat)

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.