Begründung:
Der Landkreis Friesland ist gem. Niedersächsischem Ausführungsgesetz zum
Zensusgesetz 2022 (Nds. AG 2022) verpflichtet, eine Erhebungsstelle für den
Zensus 2022 einzurichten. Hierfür soll
eine Aufgabenübertragung an die Stadt Wilhelmshaven erfolgen, da auf die
bestehenden Strukturen (eigenständiges Gebäude, von der restlichen Verwaltung
losgelöste EDV und geschultes Personal für den Erhebungsstellenleiters)
zurückgegriffen werden kann. Der Landkreis Friesland müsste ansonsten Personal
freistellen, welches in anderen Aufgabenbereichen eingesetzt ist und entweder
gesondert eingestellt oder von laufenden Aufgaben abgezogen werden müsste. Die
Einrichtung einer gemeinsamen Erhebungsstelle durch die Aufgabenübertragung ist
die wirtschaftlichere und ressourcenschonendere Lösung. Auf diesen Weg wurde
bereits auch der Zensus 2011 übertragen
und durchgeführt.
Für die Übertragung der Pflichtaufgabe „Durchführung des Zensus 2022“
muss gemäß dem Nds. Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) eine
Zweckvereinbarung über die örtliche Durchführung des Zensus 2022 geschlossen
und durch die Kommunalaufsicht beim Land genehmigt werden.
In der Vereinbarung wird die vollständige Aufgabenübertragung auf die
Stadt und damit die Befreiung des Landkreises von der Pflicht zur Erfüllung der
Aufgabe festgelegt. Die von der Stadt einzurichtende gemeinsame Erhebungsstelle
führt alle Erhebungen und Maßnahmen nach Nds. ZensG 2022 durch. Die
Finanzzuweisungen des Landes für die Durchführung des Zensus werden an die
Stadt Wilhelmshaven weitergeleitet und die darüber hinausgehenden Kosten für
die Aufgabenerfüllung im Bereich Friesland, werden der Stadt erstattet. Der
Landkreis wird der Stadt alle erforderlichen Auskünfte geben, die in
Zusammenhang mit der Durchführung des Zensus benötigt werden. Im Sinne der
kommunalen Zusammenarbeit hat die Stadt Wilhelmshaven diese Schritte bereits
vorbereitet und auch gegenüber dem Land die Erhebungsstelle schon gemeldet.
Die Abrechnung selbst soll dabei quartalsweise erfolgen, um rechtzeitig
mögliche Veränderungen zur Kostenschätzung zu erfassen, für die die Grundlage
die jeweilige Verteilung der erforderlichen Stichprobenmengen nach
Erhebungsbereichen wie bspw. Haushalte, Unternehmen oder Einrichtungen ist. Da
die jeweiligen Stichprobeneinheiten aber sehr heterogen ausfallen können, soll
der tatsächliche Aufwand in Form der eingesetzten Personalstunden erfasst und
abgerechnet werden.
Aufgrund der langen Planungsunsicherheit (Verschiebung, mögliche
registerbasierte Umsetzung usw.) wurden bisher keine Mittel im Haushalt
eingeplant. In 2021 wird mindestens noch die Weiterleitung der ersten
Teilzahlung des Landes erfolgen müssen, sodass eine außerplanmäßige Ausgabe in
Höhe von ca. 100.000 € für das Budget 611 (Planung, Produkt P1.05.51.511410.030)
beantragt wird. Für das Haushaltsjahr 2022 sind dann 200.000 € und für 2023
50.000 € für die Endabrechnung einzuplanen.
Anlagen:
Entwurf Zweckvereinbarung
Beschlussvorschlag:
Der Aufgabenübertragung und der Vereinbarung mit der Stadt
Wilhelmshaven wird zugestimmt. Die außerplanmäßige Ausgabe wird genehmigt.