Begründung:
Die Gemeinde Zetel
hat für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses der Ortswehr Zetel einen
Antrag auf Bezuschussung aus den Mitteln der Feuerschutzsteuer gestellt.
Über diesen Antrag ist bereits im Jahre 2018 entsprechend der seinerzeit geltenden
Förderrichtlinien entschieden worden. Der Zuschussbetrag belief sich seinerzeit
auf 46.250,- €.
Der Bau des Feuerwehrgerätehauses hat sich jedoch
verzögert und ist auch nicht in der seinerzeit beantragten Form (Standort und
Gebäudeumfang) realisiert worden.
Insofern ist der seinerzeitige Antrag gegenstandslos
geworden.
Über den neuen Antrag für den Bau eines
Feuerwehrgeätehauses für die Ortswehr Zetel an der Neuenburger Straße in Zetel,
mit 6 Fahrzeugeinstellplätzen, ist somit noch zu entscheiden.
Entsprechend der inzwischen mit Wirkung zum 01.01.2020
geänderten Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des
Feuerschutzes im Landkreis Friesland kann diese Maßnahme mit einem Gesamtbetrag
in Höhe von 65.000,- € bezuschusst werden.
Diese Summe setzt sich aus einem Grundbetrag in Höhe
von 30.000,- € für den Neu- oder Erweiterungsbau von Feuerwehrhäusern
(beinhaltet einen Fahrzeugeinstellplatz)
und jeweils einem Betrag in Höhe von 7.000,- € für jeden weiteren aus
feuerwehrtechnischen Gründen erforderlichen Einstellplatz zusammen.
Die Auszahlung erfolgt entsprechend der Richtlinien in
zwei Jahresraten nach Fertigstellung der Maßnahme.
Haushaltsmittel sind ausreichend vorhanden.
Beschlussvorschlag:
Es wird vorgeschlagen, der Gemeinde Zetel einen Zuschuss aus
den Mitteln der Feuerschutzsteuer für den Neubau eines Feuerwehrhauses für die
Ortswehr Zetel in Höhe von 65.000,- € zu gewähren.
Anlage:
keine