Begründung:
Gemäß § 9 Abs III
des Gesellschaftsvertrages der Friesland Kliniken gemeinnützige GmbH vom
15.06.2020 bestimmt der Kreistag für den Aufsichtsrat acht Kreistagsmitglieder (+ HVB). Ferner sind sowohl die katholischen
Stiftungen St. Johannes und St. Marien als auch die Betriebsräte mit je 1
Stimme im Aufsichtsrat vertreten. Die bisherigen Vorsitzenden der
Krankenhausbetriebsräte werden als Gäste hinzugeladen. Das Gastrecht hat
Bestand bis zur Wahl eines neuen gemeinsamen Betriebsrates in 2022.
Dem Aufsichtsrat
gehören derzeit seitens der Stiftungen und der Betriebsräte folgende Personen
an:
Für die katholischen Stiftungen:
Herr Klaus Elfert
(Stiftung St. Johannes)
Prof. Dr. Peter
Becker (Stiftung St. Marien)
- vertreten sich
gegenseitig -
für den Betriebsrat:
Herr Holger Mehrle
(NWK Sanderbusch)
sowie als Gäste (gilt bis zu den BR-Neuwahlen):
Franz Tellner BR
St. Johannes Hospital Varel
Birgit Everts BR
Friesland-Kliniken
Die Verwaltung
bittet im Rahmen der Konstituierung des neuen Kreistages um einen
Feststellungsbeschluss zur Bestätigung der vorstehenden Besetzung des
Aufsichtsrates. – Die Entsendung der acht Kreistagsmitglieder (+ HVB) erfolgt
gesondert unter dem TOP „Besetzung der örtlichen und überörtlichen Gremien
außerhalb des Kreistages“.
Beschlussvorschlag:
Dem Aufsichtsrat der Friesland Kliniken gGmbH gehören auch
weiterhin
- als Vertreter der Stiftung St. Johannes Herr Klaus Elfert,
- als Vertreter der Stiftung St. Marien Herr Prof. Dr. Peter Becker
(gegenseitige Vertretung)
- sowie als Vertreter des Betriebsrates Herr Holger Mehrle, NWK Sanderbusch,
an.
Bis zur Betriebsrats-Neuwahl in 2022 besteht das Gastrecht für Herrn Franz Tellner, BR St. Johannes Hospital Varel, und Frau Birgit Everts, BR Friesland Kliniken, fort..
Anlage(n):