Betreff
Neubildung des Jugendhilfeausschusses; hier: Wahl der stimmberechtigten Vertreter der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie Bestimmung weiterer beratender Mitglieder
Vorlage
1306/2021
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Für die Bildung des Jugendhilfeausschusses gelten die folgenden gesetzlichen Bestimmungen:

 

-       § 71 Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Kinder und Jugendhilfe

(SGB VIII)

-       §§ 2, 3 und 4 des Nds. Gesetzes zur Ausführung des Achten Buchs des   Sozialgesetzbuchs (Nds. AG SGB VIII)

-       Satzung für das Jugendamt des Landkreises Friesland vom 18.10.2018

 

Unter diesen Voraussetzungen erfolgt die Neubildung des Jugendhilfeausschusses nach folgendem Verfahren:

 

A. Stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses

 

Der Kreistag legt für die Dauer der Wahlperiode durch Beschluss fest, ob dem Jugendhilfeausschuss 10 oder 15 stimmberechtigte Mitglieder angehören sollen.

 

Dem Kreistag wird empfohlen, die Zahl der stimmberechtigen Mitglieder wie bisher auf 10 festzulegen. Daraus ergibt sich folgende Aufteilung:

 

-              6 Mitglieder des Kreistages oder von ihm gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind und

-              4 Mitglieder, die auf Vorschlag der im Bereich des Landkreises Friesland wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe vom Kreistag zu wählen sind.

 

Vorschlagsberechtigt für die o.g. vier stimmberechtigten Mitglieder und deren Stellvertreterinnen/ Stellvertreter sind neben den auf Kreisebene zusammengeschlossenen Jugendverbänden sowie den freien Wohlfahrtsverbänden oder deren Kreisarbeitsgemeinschaft seit dem Inkrafttreten des SGB VIII am 01.01.1991 auch alle anerkannten und im Bereich des öffentlichen Trägers wirkenden Träger der Freien Jugendhilfe.

 

Die Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sind gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 2 SGB VIII angemessen zu berücksichtigen. Gemäß § 3 Absatz 3 Nds. AG SGB VIII müssen stimmberechtigte Mitglieder die nicht dem Kreistag angehören, ihre Hauptwohnung im Landkreis Friesland und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Gemäß § 3 Absatz 2 Nds. AG SGB VIII sollen die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder sowie ihrer Stellvertreterinnen/ Stellvertreter Frauen sein.

 

Es sind folgende Vorschläge benannt worden:

 

 

Mitglieder

Stellvertreterin/ Stellvertreter

Funktion

1.

Hilke Schwarting-Boer (war bereits Mitglied)

Wilma Fiedler-Hahn (war bereits Mitglied)

Wohlfahrtsverband

2.

Anne-Dominique Leroy (neuer Vorschlag)

N.N.

Wohlfahrtsverband (DRK-Kreisverband Jeverland)

3.

Sandro Zenker-Wandschneider

Grete Gilliam-Hill

Verein der Pflege,- und Adoptiveltern Friesland e.V.

4.

N.N.

N.N.

 

 

Die Vertreter der Jugendverbände können derzeit noch nicht benannt werden. Nach der konstituierenden Sitzung des neuen Kreisjugendrings werden die Vorschläge nachgemeldet.

 

Die Vertreter des Kreissportbundes können derzeit noch nicht benannt werden. Nach der konstituierenden Sitzung im November werden die Vorschläge nachgemeldet.

 

Die Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände im Landkreis Friesland hat Frau Schwarting-Boer und Frau Anne-Dominique Leroy (neuer Vorschlag) als Mitglied und Frau Fiedler-Hahn als Stellvertreterin vorgeschlagen.   Ein weiterer Stellvertretervorschlag kann nicht berücksichtigt werden, da die benannte  Person nicht unter der angegebenen Adresse gemeldet ist. 

 

Die paritätische Besetzung kann aus den eingegangen Vorschlägen nicht realisiert werden. Die Verwaltung bittet daher um Zustimmung zu einer Abweichung von der paritätischen Besetzung (Soll-Vorschrift).

 

B. Beratende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses

 

Gemäß § 4 Nds. AG SGB VIII § 2 der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Friesland gehören dem Jugendhilfeausschuss weitere Mitglieder mit beratender Stimme an, deren Zahl die der stimmberechtigten Mitglieder nicht überschreiten soll. Die nachfolgend unter laufender Nummer 1 bis 8 aufgeführten Personen gehören kraft Gesetzes, die unter 9 bis 10 aufgeführten Personen aufgrund der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Friesland dem Jugendhilfeausschuss an:

 

Gemäß § 4  Abs. 1 Nds. AG SGB VIII sollen die Hälfte der beratenden Mitglieder Frauen sein.

 

 

Mitglieder

Stellvertreterin/ Stellvertreter

Funktion

1.

Birgit Renken                         (war bereits Mitglied)

Ronald Ernst                             (war bereits Mitglied)

Leitung des Fachbereich Familie, Jugend, Schule und Kultur

2.

Antonia Herzog                           (war bereits Mitglied)

N.N.

Kreisjugendpflegerin

3.

Herko Zobel                            (war bereits Mitglied)

N.N.

Vertreter der ev. Kirche

4.

 Sonja Lücke

(war bereits Mitglied)

N.N.

Vertreter der kath. Kirche

5.

Michael Neugebauer        (neuer Vorschlag)

N.N.

Lehrkraft

6.

Inke Brumme

(neuer Vorschlag)

N.N.

Erzieherin aus einer Tageseinrichtung für Kinder

7.

Elke Rohlfs-Jacob                      (war bereits Mitglied)

Bettina Körk                               (war bereits Mitglied)

Kom. Gleichstellungsbeauftragte

8.

Petra Tute

(war bereits Mitglied)

Alexander Witton         (neuer Vorschlag)

Vertreter/ Vertreterin der Interessen ausländ. Kinder und Jugendlicher

9.

Marion Kromminga-Wiebe                                   (war bereits Mitglied)

Susanne Vogdt-Stephan             (neuer Vorschlag)

Richterin

10.

Estelle Haartje               (war bereits Mitglied)

N.N.

Berufsberaterin

 

Das Landgericht Oldenburg hat Frau Kromminga-Wiebe als beratendes Mitglied und Frau Vogdt-Stephan als stellv. beratendes Mitglied benannt.

 

Eine paritätische Besetzung der beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses wird unter Berücksichtigung der eingegangen Benennungen zu den Ziffern 3 bis 10 nicht erreicht. Die Verwaltung bittet daher um Zustimmung zu einer Abweichung von der paritätischen Besetzung (Soll-Vorschrift).

 

Die Vertreterinnen/ die Vertreter des Jugendparlamentes werden in einer gesonderten Vorlage, zentral für alle Fachausschüsse des Landkreises Friesland vorgeschlagen.

 

 


Beschlussvorschlag:

a)            Dem Jugendhilfeausschuss gehören für die Dauer der laufenden Wahlperiode 10 stimmberechtigte Mitglieder an.

 

b)            Zu weiteren stimmberechtigen Mitgliedern des Jugendhilfe-ausschusses werden folgende Personen als Vertreterinnen und Vertreter der im Bereich des Landkreises Friesland wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe einschließlich deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter gewählt:

 

 

Mitglieder

Stellvertreterin/ Stellvertreter

Funktion

1.

Hilke Schwarting-Boer (war bereits Mitglied)

Wilma Fiedler-Hahn (war bereits Mitglied)

Wohlfahrtsverband

2.

Anne-Dominique Leroy

(neuer Vorschlag)

N.N.

Wohlfahrtsverband (DRK-Kreisverband Jeverland)

3.

Sandro Zenker-Wandschneider

Grete Gilliam-Hill

Verein der Pflege,- und Adoptiveltern Friesland e.V.

4.

N.N.

N.N.

 

 

c)            Als beratende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses werden folgende Personen bestimmt und sind von der Verwaltung zu bestellen:

 

 

Mitglieder

Stellvertreterin/ Stellvertreter

Funktion

1.

Birgit Renken                         (war bereits Mitglied)

Ronald Ernst                             (war bereits Mitglied)

Leitung des Fachbereich Familie, Jugend, Schule und Kultur

2.

Antonia Herzog                           (war bereits Mitglied)

N.N.

Kreisjugendpflegerin

3.

Herko Zobel                            (war bereits Mitglied)

N.N.

Vertreter der ev. Kirche

4.

 Sonja Lücke

(war bereits Mitglied)

N.N.

Vertreter der kath. Kirche

5.

Michael Neugebauer        (neuer Vorschlag)

N.N.

Lehrkraft

6.

 Inke Brumme

 (neuer Vorschlag)

N.N.

Erzieherin aus einer Tageseinrichtung für Kinder

7.

Elke Rohlfs-Jacob                      (war bereits Mitglied)

Bettina Körk                               (war bereits Mitglied)

Kom. Gleichstellungsbeauftragte

8.

Petra Tute (war bereits Mitglied)

Alexander Witton         (neuer Vorschlag)

Vertreter/ Vertreterin der Interessen ausländ. Kinder und Jugendlicher

9.

Marion Kromminga-Wiebe                                   (war bereits Mitglied)

Susanne Vogdt-Stephan             (neuer Vorschlag)

Richterin

10.

Estelle Haartje               (war bereits Mitglied)

N.N.

Berufsberaterin

 

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

 

 

 

 

 

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf

MEZ  Nr.

Titel: 

HSP  Nr. 

Titel:  

                                                                        

 

 U. Lisse                       

Sachbearbeiterin                    Fachbereichsleiterin

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernentin                     Kämmerei                        Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.